Menachot — Blatt 18b

1wir haben ja aber gelernt, sechzig seienumzurühren und einundsechzig seien nicht umzurühren, und auf unseren Einwand, was denn dabei sei, wenn es nicht umgerührt wird, wir haben ja gelernt, wenn es nicht umgerührt worden ist, sei es tauglich,

2erwiderte R. Zera, wenn es zum Umrühren geeignet ist, sei das Umrühren nicht unerläßlich, und wenn es zum Umrühren nicht geeignetist, sei das Umrühren unerläßlich!? –

3Wieso denn, eines so und eines anders; nicht gegossen, wenn nicht ein Priester, sondern ein Gemeiner gegossen hat, nicht umgerührt, wenn man es überhaupt nicht umgerührt hat.

4ZU GROSS GEBROCKT &C., SO IST ES TAUGLICH. Wenn es tauglich ist, falls man es überhaupt nicht zerbrockt hat, so ist dies ja selbstverständlich, wenn man es zu groß gebrockt hat!? – Unter ‘groß gebrockt’ ist zu verstehen, wenn man es zu sehr zerbröckelthat.

5Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich zu große Stücke, denn man könnte glauben, in jenem Fallegelten sie als Kuchen, in diesem Falle aber sind sie weder Kuchen noch Brocken, so lehrt er uns.

6Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišnanicht die Ansicht R. Šimo͑ns vertritt, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Ein Priester, der vom Tempeldienste nichts hält, hat keinen Anteil an der Priesterschaft, denn es heißt:wer von den Söhnen Ahrons das Blut des Heilsopfers und das Fett darbringt, dem sei die rechte Keule zuteil; hält er vom Tempeldienste, so hat er einen Anteil an der Priesterschaft, hält er nichts vom Tempeldienste, so hat er keinen Anteil an der Priesterschaft.

7Ich weiß dies nur hiervon, woher, daß auch

8das Gießen, das Umrühren, das Zerbrocken, das Salzen, das Schwingen, das Heranbringen, das Abhäufen, das Aufräuchern, das Kopfabkneifen, die [Blut]aufnahme, die Besprengungen, das Trinkenlassen der Ehebruchsverdächtigten, das Genickbrechen des Kalbes, die Reinigung des Aussätzigen, und das Hochheben der Händeinnerhalb und außerhalbeinbegriffen sind?

9Es heißt: von den Söhnen Ahrons, Dienstleistungen, die den Söhnen Ahrons übertragen worden sind; jeder Priester, der davon nichts hält, hat keinen Anteil an der Priesterschaft.

10R. Naḥman erwiderte: Dies ist kein Widerspruch; eines gilt vom Speisopfer eines Priesters und eines gilt vom Speisopfer eines Jisraéliten. Beim Speisopfer eines Jisraéliten, von dem der Haufe abzuheben ist, hat es vom Abheben ab durch die Priesterschaft zu erfolgen, dies lehrt, daß das Gießen und das Umrühren durch einen Gemeinen erfolgen darf; beim Speisopfer eines Priesters aber, von dem der Haufe nicht abgehoben wird, ist die Priesterschaft von Anfang an erforderlich.

11Raba sprach zu ihm: Merke, das Gießen beim Speisopfer eines Priesters wird ja vom Speisopfer eines Jisraéliten entnommen, wie es nun bei diesem durch einen Gemeinen zulässig ist, ebenso sollte es auch bei jenem durch einen Gemeinen zulässigsein!?

12Manche lesen: R. Naḥman erwiderte: Dies ist kein Widerspruch; eines gilt von solchen, von denen der Haufe abgehoben wird, und eines von solchen, von denen er nicht abgehobenwird.

13Raba sprach zu ihm: Merke, das Gießen bei den nicht abzuhäufenden wird ja von den abzuhäufenden entnommen, somit sollten sie ja diesen gleichen, wie es bei diesen durch einen Gemeinen zulässig ist, ebenso sollte es auch bei jenen durch einen Gemeinen zulässig sein!? Das richtigste ist vielmehr, unsere Mišna vertrete nicht die Ansicht R. Šimo͑ns.

14Was ist der Grund der Rabbanan? Die Schrift sagt:er gieße darauf Öl und gebe dazu Weihrauch und bringe es zu den Söhnen Ahrons, den Priestern, und er häufe ab; vom Abhäufen ab hat es durch die Priesterschaft zu erfolgen; dies lehrt, daß das Gießen und Umrühren durch einen Gemeinen zulässig ist. –

15Und R. Šimo͑n!? – Den Söhnen Ahrons,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.