Menachot — Blatt 19a
1den Priestern, die Schriftworte sind nach obenund nach unten auszulegen. –
2Ist R. Šimo͑n denn der Ansicht, die Schriftworte seien nach oben und nach unten auszulegen, es wird ja gelehrt:Der Priester nehme mit seinem Finger vom Blute des Sündopfers und trage es auf die Hörner des Altars auf. Er nehme, dies lehrt, daß die [Blut]aufnahme mit der rechten [Hand] erfolgen muß; mit seinem Finger und trage es auf, dies lehrt, daß das Auftragen mit der rechten [Hand] erfolgen muß.
3R. Šimo͑n sprach: Bei der [Blut]aufnahme heißt es ja nicht Hand, und da es hierbei nicht Hand heißt, so ist es gültig, auch wenn man es mit der linken aufgenommen hat.
4Hierzu sagte Abajje, sie streiten darüber, ob Schriftworte nach oben und nach untenauszulegen seien. R. Šimo͑n ist demnach der Ansicht, sie seien nur nach unten und nicht nach oben auszulegen!? –
5Vielmehr folgendes ist der Grund R. Šimo͑ns:und er bringe es, das und ist eine Hinzufügung zum Vorangehenden!? –
6Ist R. Šimo͑n denn der Ansicht, das und sei eine Hinzufügung zum Vorangehenden, es heißt ja:er schlachte das junge Rind &c. und die Söhne Ahrons, die Priester, sollen das Blut heranbringen und es sprengen; erst von der [Blut]aufnahme ab hat es durch die Priesterschaft zu erfolgen; dies lehrt, daß das Schlachten durch einen Gemeinen zulässig ist. Wenn nun nach R. Šimo͑n das und eine Hinzufügung zum Vorangehenden ist, so sollte auch das Schlachten durch einen Gemeinen unzulässig sein!? –
7Anders ist es hierbei; die Schrift sagt: er stütze, er schlachte, wie das Stützen durch einen Gemeinenerfolgt, ebenso darf auch das Schlachten durch einen Gemeinen erfolgen. –
8Demnach sollte doch, wie das Stützen durch den Eigentümer erfolgen muß, auch das Schlachten durch den Eigentümer erfolgen müssen!? – Dies kannst du nicht sagen, denn es ist [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn das Sprengen, das die Hauptsühne ist, nicht durch den Eigentümer zu erfolgen braucht, um wieviel weniger das Schlachten, das nicht die Hauptsühne ist.
9Wolltest du erwidern, man folgere nicht hinsichtlich des Möglichen vom Unmöglichen, so hat ja der Allbarmherzige hinsichtlich des Versöhnungstages bekundet:er schlachte den Sündopferfarren, der für ihn ist; demnach braucht in anderen Fällen das Schlachten nicht durch den Eigentümer zu erfolgen.
10Rabh sagte: Überall, wo es ‘Gesetz’ und ‘Satzung’ heißt, ist esunerläßlich. Erglaubte, es sei beides erforderlich, wie es heißt:dies ist die Satzung des Gesetzes;
11beim Nazir heißt es ja aber nur ‘Gesetz’, dennoch sagte Rabh, das Schwingensei beim Nazir unerläßlich!? – Anders ist es hierbei; es heißt:so verfahre er, und dies ist ebenso als würde es ‘Satzung’ heißen. –
12Beim Dankopfer heißt es ja nur ‘Gesetz’, dennoch haben wir gelernt, die vier [Arten Brote] des Dankopfers seien von einander abhängig!? – Anders ist es beim Dankopfer, da es mit dem des Nazirs verglichen wird, denn es heißt:zur Schlachtung seiner Dankheilsopfer, und der Meister sagte: seiner Heilsopfer, dies schließe das Heilsopfer des Nazirs ein. –
13Beim Aussätzigen heißt es ja nur ‘Gesetz’, dennoch haben wir gelernt, die vier Dingebeim Aussätzigen seien von einander abhängig!? – Anders ist es hierbei; es heißt:dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, und dies ist ebenso als würde es ‘Satzung’ heißen. –
14Beim Versöhnungstage heißt es ja nur ‘Satzung’, dennoch haben wir gelernt, die zwei Ziegenböcke des Versöhnungstages seien von einander abhängig!? – Vielmehr, entweder ‘Gesetz’ oder ‘Satzung’. –
15Bei den übrigen Opfern heißt esja ‘Gesetz’, und siesind nicht unerläßlich!? – Heißt es ‘Gesetz’, so muß es auch ‘Satzung’ heißen, heißt es aber ‘Satzung’, so braucht es nicht auch ‘Gesetz’ zu heißen. –
16Er sagt ja aber ‘Gesetz’ und ‘Satzung’!? – Er meint es wie folgt: selbst wenn es ‘Gesetz’ heißt, ist es nur dann [unerläßlich], wenn es auch ‘Satzung’ heißt, sonst aber nicht. –
17Beim Speisopfer heißt es ja ‘Satzung’, dennoch sagte Rabh, was die Schrift irgendwo beim Gesetz vom Speisopfer wiederholt, sei unerläßlich; nur was sie wiederholt, anderes aber nicht!? –
18Anders ist es hierbei, wo [das Wort] ‘Satzung’ sich auf das Essen bezieht. –
19Beim Schaubrote bezieht sich ja [das Wort] ‘Satzung’ ebenfalls auf das Essen, dennoch haben wir gelernt, die beiden [Brot]schichten seien von einander abhängig, die beiden Schalen seien von einander abhängig und die [Brot]schichten und die Schalen seien von einander abhängig!? –
20Vielmehr, wo dieses hinsichtlich des Essens geschrieben steht, bezieht es sich auf das ganze Gesetz, nur verhält es sich hierbeianders; die Schrift sagt:
21von seinem Schrote und von seinem Öl,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.