Menachot — Blatt 25b

1ob gezwungen oder willig, nicht wohlgefällig. –

2Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Was sühnt das Stirnblatt? Wenn das Blut, das Fleisch oder das Fett unrein geworden ist, ob versehentlich oder vorsätzlich, ob gezwungen oder freiwillig, ob bei einem einzelnen oder bei einer Gemeinde!?

3R. Joseph erwiderte: Dies ist kein Einwand; eines nach R. Jose und eines nach den Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt: Man darf die Hebe nicht von Unreinem für das Reine absondern; hat man sie abgesondert, so ist es, wenn versehentlich, gültig, wenn aber vorsätzlich, ungültig. R. Jose sagt, es sei gültig, einerlei ob versehentlich oder vorsätzlich. –

4Allerdings lehrt R. Jose, daß nicht zu maßregelnsei, lehrt er etwa auch, daß das Stirnblatt das Essensühne!? Es wird auch gelehrt: R. Elie͑zer sagt, das Stirnblatt sühne das Essen, R. Jose sagt, das Stirnblatt sühne das Essen nicht. –

5Wende es um: R. Elie͑zer sagt, das Stirnblatt sühne das Essen nicht, R. Jose sagt, das Stirnblatt sühne das Essen.

6R. Šešeth wandte ein: Wieso kannst du es umwenden, es wird ja gelehrt: Man könnte glauben, man sei wegen des vor dem Blutsprengen unrein gewordenen Fleisches wegen Unreinheitschuldig,

7so heißt es: jeder Reine darf das Fleisch essen; die Person aber, die Fleisch vom Heilsopfer des Herrn ißt, während Unreinheit ihr anhaftet, wird ausgerottet werden; wegen dessen, das Reinen erlaubt ist, ist man wegen Unreinheit schuldig, wegen dessen aber, das Reinen nicht erlaubtist, ist man wegen Unreinheit nicht schuldig.

8Vielleicht ist dem nicht so, sondern ist man wegen dessen, das von Reinen gegessen werden darf, wegen Unreinheit schuldig,

9und wegen dessen, das von Reinen nicht gegessen werdendarf, wegen Unreinheit nicht schuldig, wonach das Übernachteteund das Hinausgebrachte auszuschließenist, da sie von Reinen nicht gegessen werden dürfen?

10Es heißt: des Herrn, einschließend.

11Man könnte glauben,

12auch Verwerfliches und das Übriggebliebene seien einzuschließen. – Übriggebliebenes ist ja Übernachtetes!? – Vielmehr: daß Verwerfliches dem Übriggebliebenen gleiche, so heißt es: vom Heilsopfer, ausschließend.

13Was veranlaßt dich, jene einzuschließen und dieses auszuschließen? Nachdem die Schrift eingeschlossen und ausgeschlossen hat, schließe ich das ein, was vorher tauglich war, und schließe das aus, was niemals tauglich war.

14Wenn du aber einwendest, wieso man demnach wegen vor dem Blutsprengen unrein gewordenen Fleisches, das man nach dem Blutsprengen gegessen hat, wegen Unreinheit schuldigist, [so ist zu erwidern:] weil das Stirnblatt es wohlgefälligmacht.

15Also nur unreines, nicht aber hinausgebrachtes.

16Der Autor, welcher lehrt, beim Hinausgebrachten sei das Sprengen wirkungslos, ist ja R. Elie͑zer, und er lehrt, das Stirnblatt sühnedas Essen!?

17Vielmehr, erklärte R. Ḥisda, dies ist kein Einwand; eines nach R. Elie͑zer und eines nach den Rabbanan. –

18Allerdings lehrt R. Elie͑zer, das Stirnblatt sühne das Essen, lehrt er etwa auch, daß nicht zu maßregelnsei? – Freilich, wie R. Jose dieslehrt, ebenso lehrt es auch R. Elie͑zer. Es wird nämlich gelehrt: R. Elie͑zer sagt, die Absonderung der Hebe ist gültig, einerlei ob versehentlich oder vorsätzlich. –

19Allerdings lehrt es R. Elie͑zer von der leichteren Hebe, lehrt er es etwa auch von den strengeren Opfern!? – Wem sonst willst du esaddizieren!?

20Rabina erklärte: Die Unreinheit kann sowohl versehentlich als auch vorsätzlich erfolgt sein, dennoch ist [das Opfer] wohlgefällig, die Sprengung aber muß versehentlich erfolgt sein, wenn aber vorsätzlich, ist es nichtwohlgefällig.

21R. Šila erklärte: Die Sprengung kann sowohl versehentlich als auch vorsätzlich erfolgt sein, dennoch ist [das Opfer] wohlgefällig, die Unreinheit aber muß versehentlich erfolgt sein, wenn aber vorsätzlich, ist es nicht wohlgefällig. –

22Wieso heißt es nach R. Šila: unrein geworden ist, ob versehentlich oder vorsätzlich!? – Er meint es wie folgt: wenn es versehentlich unrein geworden ist, und ob versehentlich oder vorsätzlich gesprengt worden ist. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.