Menachot — Blatt 26a

1Komm und höre: Hat man unrein gewordenes Blut gesprengt, so ist es, wenn versehentlich, wohlgefällig, und wenn vorsätzlich, nichtwohlgefällig!? – Er meint es wie folgt: wenn man unrein gewordenes Blut gesprengt hat, ob versehentlich oder vorsätzlich, so ist es, wenn versehentlich unrein geworden, wohlgefällig, und wenn vorsätzlich, nicht wohlgefällig.

2IST DAS ZURÜCKBLEIBENDE UNREIN GEWORDEN, VERBRANNT WORDEN ODER ABHANDEN GEKOMMEN, SO IST ES NACH DER ANSICHT R. ELIE͑ZERSTAUGLICH UND NACH DER ANSICHT R. JEHOS͑UA͑SUNTAUGLICH.

3GEMARA. Rabh sagte: Diesnur, wenn das Zurückbleibende vollständig unrein geworden ist, nicht aber, wenn nur ein Teil.

4Erglaubte, dies gelte nur vom Unreinwerden, nicht aber vom Abhandenkommen und Verbranntwerden. Welcher Ansicht ist er: ist er der Ansicht, das Zurückbleibende sei wesentlich, so sollte dies auch vom Abhandenkommen und Verbranntwerden gelten, und ist er der Ansicht, das Zurückbleibende sei unwesentlich, nur gelte esvom Unreinwerden deshalb, weil das Stirnblatt es wohlgefällig macht, so sollte diesauch vom vollständigen Zurückbleibenden gelten!? –

5Tatsächlich ist er der Ansicht, das Zurückbleibende sei wesentlich, und dies gilt sowohl vom Unreinwerden als auch vom Abhandenkommen und Verbranntwerden, nur lehrt er es deshalb vom Unreinwerden, weil es das ersteist.

6Es wird auch gelehrt: R. Jehošua͑ sagte: Wenn von einem aller in der Tora genannten Schlachtopfer eine Olive Fleisch oder eine Olive Fett zurückgeblieben ist, so sprenge man das Blut,

7wenn aber eine halbe Olive Fleisch und eine halbe Olive Fett, so darf man das Blut nicht sprengen; bei einem Brandopfer aber sprenge man das Blut auch wegen einer halben Olive Fleisch und einer halben Olive Fett, weil das Brandopfer vollständig verbranntwird. Wegen des Speisopfersaber sprenge man es nicht, auch wenn es vollständig vorhanden ist. –

8Wer spricht hier vom Speisopfer!? R. Papa erwiderte: Das Speisopfer des Gußopfers; man könnte glauben, es gleiche, da es mit dem Schlachtopfer dargebracht wird, dem Schlachtopfer selbst, so lehrt er uns. –

9Woher dies? R. Joḥanan erwiderte im Namen R. Jišma͑éls, manche meinen, im Namen des R. Jehošua͑ b. Ḥananja: Die Schrift sagt:er soll das Fett zum wohlgefälligen Gerüche für den Herrn aufräuchern, das Fett, auch wenn das Fleisch nicht vorhandenist. –

10Wir wissen dies vom Fette, woher dies vom Lebernetzund den beiden Nieren? Er lehrt, daß man es wegen des Speisopfers, selbst wenn es vollständig vorhanden ist, nicht sprenge, wonach man es nur wegen des Speisopfers nicht sprenge, wohl aber wegen des Lebernetzes und der beiden Nieren.

11Woher dies? R. Joḥanan erklärte in seinem eigenen Namen: Zum wohlgefälligen Gerüche, wegen all dessen, was du zum wohlgefälligen Gerüche darbringst. –

12Und [die Worte] Fett und zum wohlgefälligen Gerüche sind beide nötig. Würde [der Allbarmherzige] nur Fett geschrieben haben, so könnte man glauben, dies gelte nicht vom Lebernetz und den beiden Nieren, daher schrieb er auch zum wohlgefälligen Geruche. Und würde der Allbarmherzige nur zum wohlgefälligen Geruche geschrieben haben, so könnte man glauben, dies gelte auch vom Speisopfer, daher schrieb er auch Fett.

13WENN OHNE DIENSTGEFÄSS, SO IST ES UNGÜLTIG; NACH R. ŠIMO͑N ABER GÜLTIG. HAT MAN DEN HAUFEN ZWEIMALAUFGERÄUCHERT, SO IST ES GÜLTIG.

14GEMARA. R. Jehuda, Sohn des R. Ḥija, sagte: Was ist der Grund R. Šimo͑ns? Die Schrift sagt:es ist hochheilig gleich dem Sündopfer and dem Schuldopfer; richtet man es mit der Hand her, so richte man es mit der rechten her, wie beim Sündopfer, und wenn mit einem Gefäße, so richte man es [auch] mit der linken her, wie beim Schuldopfer.

15R. Jannaj aber sagt: Sobald man den Haufen aus einem Dienstgefäße abgehoben hat, bringe man ihn dar und räuchere ihn auf, selbst mit seinem Gürtel und selbst mit einer irdenen Scherbe. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Alle stimmen überein, daß für den Haufen die Heiligungerforderlich sei.

16Man wandte ein: Hat man bei der Aufräucherung das Fett, die Opferglieder und das Holz mit der Hand oder mit einem Gefäße, mit der rechten oder mit der linken, hinaufgelegt, so ist es gültig. Hat man den Haufen, das Räucherwerk und den Weihrauch mit der Hand oder mit einem Gefäße, mit der rechten oder mit der linken, hinaufgelegt, so ist es gültig. Dies ist eine Widerlegung R. Jehudas, des Sohnes R. Ḥijas!? –

17R. Jehuda, Sohn des R. Ḥija, kann dir erwidern: er lehrt es je nachdem: mit der Hand, mit der rechten; mit einem Gefäße, sowohl mit der rechten als auch mit der linken. –

18Komm und höre: Hat man den Haufen ohne Dienstgefäß abgehoben, ohne Dienstgefäß geheiligt und ohne Dienstgefäß hinaufgelegt und auf geräuchert, so ist es untauglich; nach R. Elea͑zar und R. Šimo͑n ist es tauglich, wenn man ihn in ein Gefäßgetan hat!? –

19Lies: vom Hineintun in das Gefäßab. –

20Komm und höre: Die Weisen sagen, der Haufe benötige des Dienstgefäßes, und zwar: man hebe ihn aus einem Dienstgefäße ab, heilige ihn in einem Dienstgefäße, und in einem Dienstgefäße lege man ihn hinauf und räuchere ihn auf. R. Šimo͑n sagt, sobald man ihn aus einem Dienstgefäße abgehoben hat, lege man ihn ohne Dienstgefäß hinauf und räuchere ihn auf, und dies genügt!? –

21Lies: sobald man ihn abgehoben und in einem Dienstgefäße geheiligt hat, lege man ihn hinauf und räuchere ihn auf, und dies genügt. –

22Komm und höre: Hat man den Haufen mit der rechten [Hand] abgehoben und in die linke genommen, so nehme man ihn zurück in die rechte. Hat man ihn in der linken haltend beabsichtigt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.