Menachot — Blatt 2a
1JEDES SPEISOPFER, VON DEM DER HAUFE AUF EINEN ANDEREN NAMENABGEHOBEN WORDEN IST, IST TAUGLICH, NUR WIRD ES DEM EIGENTÜMER NICHT ALS PFLICHTOPFER ANGERECHNET, AUSGENOMMEN SIND DAS SÜND-SPEISOPFER UND DAS EIFERSUCHTS-SPEISOPFER.
2HAT MAN VOM SÜND-SPEISOPFER ODER VOM EIFERSUCHTS-SPEISOPFER DEN HAUFEN AUF EINEN ANDEREN NAMEN ABGEHOBEN ODER AUF EINEN ANDEREN NAMEN IN DAS GEFÄSS GETAN, HINGEBRACHT ODER AUFGERÄUCHERT, ODER AUF SEINEN NAMEN UND EINEN ANDEREN NAMEN, ODER AUF EINEN ANDEREN NAMEN UND SEINEN NAMEN, SO SIND SIE UNTAUGLICH.
3AUF SEINEN NAMEN UND EINEN ANDEREN NAMEN, ZUM BEISPIEL: AUF DEN NAMEN EINES SÜND-SPEISOPFERS UND EINES FREIWILLIGEN SPEISOPFERS; AUF EINEN ANDEREN NAMEN UND SEINEN NAMEN: AUF DEN NAMEN EINES FREIWILLIGEN SPEISOPFERS UND EINES SÜND-SPEISOPFERS.
4GEMARA. Weshalb heißt es ‘nur’, es sollte doch heißen: ‘und’ wird es dem Eigentümer nicht als Pflichtopfer angerechnet!? –
5Folgendes lehrt er uns: allerdings wird es dem Eigentümer nicht als Pflichtopfer angerechnet, das Speisopfer aber ist an sich tauglich, und man darf daran nichts ändern. Dies nach Raba, denn Raba sagte, wenn man ein Brandopfer auf einen anderen Namen geschlachtet hat, dürfe man nicht auch das Blut auf einen anderen Namen sprengen.
6Wenn du willst, ist dies zu begründen, und wenn du willst, aus einem Schriftverse zu entnehmen. Wenn du willst, ist dies zu begründen: sollte man denn, weil man dabei einmal falsch verfahren hat, fortfahren und weiter falsch verfahren!?
7Wenn du willst, aus einem Schriftverse zu entnehmen: den Ausspruch deiner Lippen sollst du halten und entsprechend handeln, wie du dem Herrn, deinem Gott, gelobt hast, die freiwillige Gabe &c. Wieso freiwillige Gabe, es ist ja Gelobtes: er nennt es Gelobtes und er nennt es freiwillige Gabe!? Vielmehr, hast du so verfahren, wie du gelobt hast, so ist es Gelobtes, wenn aber nicht, so ist es eine freiwillige Gabe,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.