Menachot — Blatt 2b
1und auch bei einer freiwilligen Gabe darf nicht falsch verfahren werden.
2Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht R. Šimo͑ns vertritt, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Alle Speisopfer sind, wenn der Haufe auf einen anderen Namen abgehoben worden ist, tauglich, und sie werden dem Eigentümer als Pflichtopfer angerechnet,
3weil Speisopfer nicht den Schlachtopfern gleichen: hebt man den Haufen ab von einem Pfannenopfer auf den Namen eines Tiegelopfers, so beweist die Zubereitung, daß es ein Pfannenopfer ist, wenn ein trockenes auf den Namen eines umgerührten, so beweist die Zubereitung, daß es ein trockenes ist;
4anders aber verhält es sich bei den Schlachtopfern: bei allen erfolgt das Schlachten gleichmäßig, bei allen erfolgt das Sprengen gleichmäßig und bei allen erfolgt die [Blut]aufnähme gleichmäßig.
5Allerdings kann nach R. Aši, welcher sagt, einesgelte von dem Falle, wenn man den Haufen von einer Pfanne auf den Namen eines Tiegelsabhebt, und einesgelte von dem Falle, wenn man den Haufen von einem Pfannenopfer auf den Namen eines Tiegelopfersabhebt,
6unsere Mišna von einem Opfer auf den Namen eines Opferssprechen, wie ist es aber nach Rabbaund Raba zu erklären?
7Wollte man erwidern, nach der Erklärung Rabbas, eines gelte von der Verwechselung des Opfers und eines gelte von der Verwechselung des Eigentümers,
8so spricht ja unsere Mišna von der Verwechselung des Opfers, denn er lehrt: auf seinen Namen und auf einen anderen Namen, zum Beispiel: auf den Namen eines Sünd-Speisopfers und eines freiwilligen Speisopfers!?
9Und wollte man erwidern, nach der Erklärung Rabas, eines, wenn man den Haufen von einem Speisopfer auf den Namen eines Speisopfers abhebt, und eines, wenn man den Haufen von einem Speisopfer auf den Namen eines Schlachtopfers abhebt,
10so spricht ja unsere Mišna von einem Speisopfer auf den Namen eines Speisopfers, denn er lehrt: auf einen anderen Namen und auf seinen Namen: auf den Namen eines freiwilligen Speisopfers und eines Sünd-Speisopfers!? – Am richtigsten ist es vielmehr, daß nach Rabba und Raba unsere Mišna nicht die Ansicht R. Šimo͑ns vertritt.
11Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, in dem R. Šimo͑n sich befindet. Es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte:Es ist hochheilig, gleich dem Sündopfer und dem Schuldopfer; manchesgleicht dem Sündopfer und manches gleicht dem Schuldopfer;
12das Sünd-Speisopfer gleicht dem Sündopfer, daher ist es, wenn der Haufe auf einen anderen Namen abgehoben worden ist, gleich dem Sündopfer untauglich, und das freiwillige Speisopfer gleicht dem Schuldopfer, daher ist es, wenn der Haufe auf einen anderen Namen abgehoben worden ist, gleich dem Schuldopfertauglich;
13und wie ferner das Schuldopfertauglich ist und nicht wohlgefälligmacht, ebenso ist auch das freiwillige Speisopfertauglich und macht nicht wohlgefällig.
14Rabba erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines gilt von der Verwechslung des Opfers und eines gilt von der Verwechslung des Eigentümers.
15Abajje sprach zu ihm: Merke, der Allbarmherzige hat es ja wegen der Absicht als untauglich erklärt, was durch Vergleichunggefolgert wird, welchen Unterschied gibt es nun zwischen der Verwechslung des Opfers und der Verwechslung des Eigentümers!?
16Dieser erwiderte: Das, was R. Šimo͑n sagt, die Zubereitung beweise es, hat einen Vernunftgrund, denn R. Šimo͑n pflegt den Grund der Schrift zu berücksichtigen.
17Ist die Absicht nicht kenntlich, so hat der Allbarmherzige es als untauglicherklärt, ist aber die Absicht kenntlich, so hat der Allbarmherzige es nicht als untauglich erklärt. –
18Demnach sollte das Geflügel-Brandopfer, dem man oberhalbauf den Namen eines Geflügel-Sündopfers den Kopf abgekniffen hat, wohlgefällig machen,
19da aus der Zubereitung zu ersehen ist, daß es ein Geflügel-Brandopfer ist, denn wäre es ein Sündopfer, so müßte es unterhalbhergerichtetwerden!? –
20Kann denn das Geflügel-Sündopfer nicht auch oberhalb hergerichtet werden, der Meister sagte ja, wenn man den Kopf an irgend einer Stelle des Altars abgekniffen hat, sei es tauglich. –
21Das Geflügel-Brandopfer, dessen Blut man oberhalb auf den Namen eines Geflügel-Sündopfers ausgepreßt hat, sollte ja wohlgefällig machen, da aus der Herrichtung zu ersehen ist, daß es ein Geflügel-Brandopfer ist, denn wenn es ein Sündopfer wäre, so müßte es unterhalb hergerichtet und [das Blut] gesprengtwerden!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.