Sevachim — Blatt 120b
1wenn das Geflügel, das durch einen Leibesfehler nicht untauglich wird, durch die Fristuntauglich wird, um wieviel mehr werden Opfer eines kleinen Privataltars, die durch einen Leibesfehler untauglich werden, durch die Frist untauglich.
2[Man könnte erwidern:] wohl das Geflügel, weil bei diesem ein Gemeiner nicht zulässig ist, bei einem kleinen Privataltar aber, bei dem ein Gemeiner zulässig ist, mache die Frist nicht untauglich, so heißt es:dies ist das Gesetz des Heilsopfers, [das Gesetz von der] Frist gilt bei einem kleinen Privataltar, wie beim großen Privataltar.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.