Menachot — Blatt 3a
1Man könnte glauben, dies sei das Auspressen nach dem Sprengen, denn der Meister sagte, wenn man das Blut an irgend einer Stelle des Altars ausgepreßt hat, sei es tauglich. –
2Das Geflügel-Sündopfer, dessen Blut man unterhalb auf den Namen eines Geflügel-Brandopfers gesprengt hat, sollte ja wohlgefällig machen, da aus der Herrichtung zu ersehen ist, daß es ein Geflügel-Sündopfer ist, denn wenn es ein Brandopfer wäre, so müßte es oberhalb hergerichtet und [das Blut] ausgepreßtwerden!? –
3Demist auch so. – Er sagt ja aber: weil Speisopfer nicht den Schlachtopfern gleichen!? – Den Schlachtopfern, nicht aberden Geflügelopfern. –
4Hochheilige in der Nordseiteauf den Namen von minderheiligen geschlachtete Opfer sollten ja wohlgefällig machen, da aus der Herrichtung zu ersehen ist, daß es hochheilige sind, denn wären es minderheilige, so würde man sie in der Südseite hergerichtet haben!? –
5Der Allbarmherzige sagt ja nur, daß sie auch in der Südseite herzurichten sind, sagt er etwa, daß dies nur in der Südseite und nicht in der Nordseite zu erfolgen habe? Wir haben gelernt, daß sie an jeder Stelle im Tempelhofe geschlachtet werden dürfen. –
6Minderheilige in der Südseite auf den Namen von hochheiligen geschlachtete Opfer sollten ja wohlgefällig machen, da aus der Herrichtung zu ersehen ist, daß es minderheilige sind, denn wären es hochheilige, so würde man sie in der Nordseite hergerichtet haben!? –
7Man kann glauben, es seien hochheilige, nur habe man übertreten und sie in der Südseite geschlachtet. –
8Demnach kann man ja, auch wenn diesbei einem Pfannenopfer auf den Namen eines Tiegelopfers erfolgt, glauben, dieser habe ein Tiegel-Speisopfer gelobt und bringe es in einer Pfanne dar; er hebe den Haufen richtig auf den Namen eines Tiegelopfers ab, nur übertrete er und bringe es in einer Pfannedar!? –
9Hierbei gilt es, auch wenn man eines in einem Tiegel gelobt hat, sobald man es in einer Pfanne darbringt, als Pfannenopfer.
10Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand gesagt hat, er gelobe [ein Speisopfer] in einer Pfanne, und eines in einem Tiegel gebracht hat, in einem Tiegel, und eines in einer Pfanne gebracht hat, so ist, was er gebracht hat, gültig, sein Gelübde aber hat er nicht eingelöst. –
11Vielleicht aber sagte er, er werde diesesin einer Pfanne darbringen, und brachte es in einem Tiegel, und wir haben gelernt, wenn man dieses in einer Pfanne darzubringen [gelobt] und es in einem Tiegel dargebracht hat, oder in einem Tiegel darzubringen, und es in einer Pfanne dargebracht hat, sei es untauglich!? –
12Nach den Rabbanan ist dem auch so, nach R. Šimo͑naber, welcher sagt, er habesogar der Pflicht seines Gelübdes genügt, wonach die Bestimmung durch das Gefäß belanglos ist, ist es einerlei, ob man ‘dieses’ oder ‘ich nehme auf mich’gesagt hat. –
13Demnach sollte doch ein auf den Namen eines Sündopfers geschlachtetes Brandopfer wohlgefällig machen, da für diesesein Männchen und für jenes ein Weibchen darzubringenist!? – Es gibt den Ziegenbock eines Fürsten, der ein Männchen ist, somit ist es nicht ersichtlich. –
14Wie ist aber der Fall zu erklären, wenn man gesagt hat: auf den Namen eines Sündopfers für einen Privaten!? Und ferner sollte ja das auf den Namen eines Brandopfers geschlachtete Sündopfer eines Privaten wohlgefällig machen, da als Sündopfer ein Weibchen und als Brandopfer ein Männchen darzubringen ist!? – Es wird mit dem Fettschwanze verdeckt. –
15Allerdings, wenn man ein Lamm darbringt, wie ist es aber in dem Falle zu erklären, wenn man eine Ziegedarbringt!? – Vielmehr, die Leute achten nicht darauf, zwischen Männchen und Weibchen zu unterscheiden. –
16Das auf den Namen eines Schuldopfers geschlachtete Pesaḥopfer sollte ja wohlgefällig machen, denn dieses ist einjährig und jenes ist zweijährig!? – Da es noch das Schuldopfer des Nazirs und das Schuldopfer des Aussätzigengibt, so ist dies nicht stichhaltig. –
17Wie ist aber der Fall zu erklären, wenn man gesagt hat: auf den Namen eines Schuldopfers wegen Raubes, auf den Namen eines Schuldopfers wegen Veruntreuung!? Und ferner sollte ja das auf den Namen eines Pesaḥopfers geschlachtete Schuldopfer wegen Raubes oder wegen Veruntreuung wohlgefällig machen, denn das Pesaḥopfer ist einjährig und diese sind zweijährig!? –
18Vielmehr, die Leute achten nicht darauf, zwischen einjährig und zweijährig zu unterscheiden, denn manche einjährige sehen wie zweijährige und manche zweijährige sehen wie einjährige aus. –
19Der auf den Namen eines Schuldopfersgeschlachtete Ziegenbocksollte ja wohlgefällig machen, denn das eine hat Wolle und das andere Haar!? – Man könnte glauben, es sei ein schwarzer Widder. –
20Das auf den Namen eines Pesaḥopfers oder Schuldopfers geschlachtete Kalb oder Rindsollte ja wohlgefällig machen, denn ein Kalb und ein Rind sind ja als Pesaḥopfer und als Schuldopfer nicht, geeignet!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.