Menachot — Blatt 33b
1denn unter Anfang des oberen Drittels, von dem er spricht, ist zu verstehen, nicht mehr als ein Drittel von der Oberschwelle entfernt.
2Raba sagte: Es ist Gebot, sie innerhalb einer Handbreite von der Straße anzubringen. – Aus welchem Grunde? – Die Rabbanan erklären, damit man sofort auf die Mezuza stoße, R. Ḥanina aus Sura erklärt, damit sie ihn bewache.
3R. Ḥanina sagte: Komm und sieh, wie die Art des Heiligen, gepriesen sei er, anders ist als die Art eines [Menschen] aus Fleisch und Blut. Ein König aus Fleisch und Blut weilt innerhalb und seine Dienerbewachen ihn außerhalb; anders aber die Art des Heiligen, gepriesen sei er, seine Diener weilen innerhalb und er bewacht sie außerhalb, wie es heißt:der Herr ist dein Hüter, der Herr ist dein Schatten zu deiner rechten Hand.
4R. Joseph, der Sohn Rabas, trug im Namen Rabas vor: Hat man sie eine Handbreite tiefhineingesteckt, so ist sie untauglich. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Hat man sie an den Pfeilerangebracht oder über diese einen Türrahmengesetzt, so ist, wenn eine Handbreite vorhandenist, eine andere Mezuza erforderlich, wenn aber nicht, keine andere Mezuza erforderlich. –
5Dies bezieht sich auf eine Pforte hinter der Tür. –
6Dies wird ja ausdrücklich gelehrt: befindet sich eine Pforte hinter einer Tür, so ist, wenn eine Handbreite vorhanden ist, eine andere Mezuza erforderlich, wenn aber nicht, keine andere Mezuza erforderlich!? – Dies ist ein Beispiel.
7Es wird gelehrt: Hat man einen Rahmen aus Rohr eingefügt, so schneide man ein Stück Rohr heraus und lege da [die Mezuza] hinein. R. Aḥa der Sohn Rabas, sagte: Dies nur dann, wenn man [den Rahmen] eingefügt und dann herausgeschnitten und hineingelegt hat, hat man aber herausgeschnitten und hineingelegt und ihn nachher eingefügt, so ist sie untauglich; fertigen, nicht aber Fertiges.
8Raba sagte ferner: Verfallene Türen sind von der Mezuza frei. – Welche heißen verfallene Türen? – Hierüber streiten R. Riḥumi und Abba Jose; einer sagt, die keine Oberschwelle haben, und einer sagt, die keine Pfostenhaben.
9Rabba b. Šila sagte im Namen R. Ḥisdas: Eine Halleist von der Mezuza frei, weil sie keine Pfeilerhat. – Demnach benötigt sie einer solchen, wenn sie Pfeiler hat; diese dienen ja aber nur als Stütze für das Gebälk!? –
10Er meint es wie folgt: auch wenn sie Pfeiler hat, ist sie frei, weil sie nur als Stütze für das Gebälk dienen. Abajje sagte: Ich sah, daß die Hallen des Meisters Pfeiler hatten, dennoch hatten sie keine Mezuza. Er war der Ansicht, sie dienen nur als Stütze für das Gebälk.
11Man wandte ein: Torhäuschen, Hallen und Galerien sind zur Mezuza pflichtig!? – Solche wie die Schulhallen. – Schulhallen sind ja richtige Zimmer!? – Römische Hallen.
12Reḥaba sagte im Namen R. Jehudas: Für die Durchgangshalle sind zwei Mezuzoth erforderlich. – Was heißt eine Durchgangshalle? R. Papa der Greis erwiderte im Namen Rabhs: Ein Torhäuschen, das zum Hofe und zu den Wohnhäusern führt.
13Die Rabbanan lehrten: Das Torhäuschen, das zum Garten und zur Kammer führt, gilt, wie R. Jose sagt, als Kammer, und wie die Weisen sagen, als freie Luft. Rabh und Šemuél sagen beide, über [die Tür] vom Garten zur Wohnungstimmen alle überein, daß sie pflichtig ist, denn der Eintritt erfolgt ja in das Haus,
14sie streiten nur über [die Tür] von der Wohnung zum Garten; einer ist der Ansicht, die Kammersei das Hauptsächliche, und einer ist der Ansicht, der Garten sei das Hauptsächliche.
15Rabba und R. Joseph sagen beide, über [die Tür] von der Wohnung zum Gartenstimmen alle überein, daß sie frei ist, denn sie ist die Tür des Gartens, sie streiten nur über [die Tür] vom Garten zur Wohnung; einer ist der Ansicht, der Eintritt erfolgt ja in das Haus,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.