Menachot — Blatt 34b

1Die Rabbanan lehrten: Ṭoṭepheth, ṭoṭepheth, ṭoṭaphoth, das sind vier– so R. Jišma͑él.

2R. A͑qiba sagte: Dies ist nicht nötig; ‘ṭaṭ’ heißt in Katphe zwei und ‘path’ heißt in Afrika zwei.

3Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, daß man sieauf vier Pergamentstücke schreibe und in vier Gehäuse aus vier Stücken Leder lege, so heißt es:zur Erinnerung zwischen deinen Augen; ich habe dir nur eine Erinnerung geboten, nicht aber zwei oder drei Erinnerungen. Wie mache man es? – Man schreibe sie auf vier Pergamentstücke und lege sie in vier Gehäuse aus einem StückeLeder.

4Hat man sie aber auf ein Pergamentstück geschrieben und in vier Gehäusegelegt, so hat man seiner Pflicht genügt, jedoch muß zwischen ihnen eine Entfernungsein – so Rabbi; die Weisen sagen, dies sei nicht nötig. Sie stimmen jedoch überein, daß zwischen dem einen und dem anderenein Faden oder eine Schnur sein müsse. Ist der Einschnittnicht zu merken, so sind sie untauglich.

5Die Rabbanan lehrten: Wie schreibe man sie? Die Handtephilla schreibe man auf ein Pergamentstück; hat man sie auf vier Pergamentstücke geschrieben und in ein Gehäuse gelegt, so hat man seiner Pflicht genügt, jedoch muß man sie zusammenheften, denn es heißt:es soll dir zum Zeichen auf deiner Hand sein; wie es außen ein Zeichen ist, so auch innen ein Zeichen – so R. Jehuda; R. Jose sagt, dies sei nicht nötig.

6R. Jose sprach: R. Jehuda b. Rabbi pflichtet mir jedoch bei, daß man, wenn man keine Handtephilla, aber zwei Kopftephillin hat, über eine von diesen ein Stück Leder klebeund sie anlege. – Wieso pflichtet er bei, darinbesteht ja ihr Streit!? Raba erwiderte: Aus den Worten R. Joses [ist zu ersehen, daß] R. Jehuda zurückgetreten ist. –

7Dem ist ja aber nicht so, R. Ḥananja ließ ja im Namen R. Joḥanans sagen, man dürfe aus einer Handtephilla eine Kopftephilla machen, nicht aber aus einer Kopftephilla eine Handtephilla, weil man nichts aus einer höheren Heiligkeit in eine niedrigere Heiligkeitversetzen dürfe!? –

8Das ist kein Einwand; eines gilt von altenund eines gilt von neuen. Und nach demjenigen, welcher sagt, die Bestimmung sei maßgebend, [gilt dies von dem Falle,] wenn man esvon vornherein bestimmt hat.

9Die Rabbanan lehrten: Wie ist ihreReihenfolge? Die Abschnitte ‘Heilig sei mir’ und ‘Wenn dich bringen wird’ rechts, ‘Höre’ und ‘wenn du horchen wirst’ links. –

10Es wird ja aber entgegengesetzt gelehrt!? Abajje erwiderte: Das ist kein Einwand; eines ist rechts vom Lesenden und eines ist rechts vom Anlegenden zu verstehen; der Lesende liest sie in ihrer Reihenfolge.

11R. Ḥananél sagte im Namen Rabhs: Hat man die Abschnitteverwechselt, so sind sie untauglich. Abajje sagte: Nur in dem Falle,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.