Menachot — Blatt 36b
1R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona verrichteten ja mit ihnen das Abendgebet!? Sie streiten dagegen. –
2Kann Rabba b. R. Hona dies denn gesagt haben, Rabba b. R. Hona sagte ja, wenn es zweifelhaft ist, ob es bereits dunkel ist oder nicht, nehme man sie nicht abund lege sie auch nicht an; demnach nehme man sie ab, wenn es entschieden dunkel ist!? – Dies bezieht sich auf den Vorabend des Šabbaths. –
3Welcher Ansicht ist er; ist er der Ansicht, die Nacht sei eine Zeit für die Tephillin, so ist ja auch der Šabbath eine Zeit für die Tephillin, und ist er der Ansicht, der Šabbath sei keine Zeit für die Tephillin, so ist ja auch die Nacht keine Zeit für die Tephillin!? Aus der Stelle nämlich, aus der die Ausschließung des Šabbaths gefolgert wird, wird auch die Ausschließung der Nächte gefolgert,
4denn es wird gelehrt:Du sollst diese Satzung zur festgesetzten Zeit beobachten, von Jahrestag zu Jahrestag; Tag, nicht aber nachts; von Tag, nicht aber jeden Tag, ausgenommen sind die Šabbathe und die Festtage – so R. Jose der Galiläer. R. A͑qiba sagt, diese Satzung beziehe sich auf das Pesaḥfest. –
5Er folgert esaus der Stelle, aus der R. A͑qiba es folgert, denn es wird gelehrt: R. A͑qiba sagte: Man könnte glauben, man lege die Tephillin an Šabbathen und Festtagen an, so heißt es:es soll zum Zeichen an deiner Hand sein und zum Stirnschmucke zwischen deinen Augen; [nur an Tagen,] an denen ein Zeichen nötig ist, ausgenommen sind die Šabbathe und die Festtage, die an sich Zeichen sind.
6R. Elea͑zar sagte: Wer die Tephillin nach Sonnenuntergang anlegt, übertritt ein Gebot. R. Joḥanan sagt, er übertrete ein Verbot. Es wäre anzunehmen, daß sie über die Lehre des R. Abin im Namen R. Ilas streiten. denn R. Abin sagte im Namen R. Ilas: Überall, wo es achte, daß nicht und nicht heißt, ist ein Verbot ausgedrückt.
7Einer hältvon der Lehre R. Abins und einer hält nichts von der Lehre R. Abins. –
8Nein, alle halten sie wohl von der Lehre des R. Abin im Namen R. Ilas, und hier besteht ihr Streit in folgendem: einer ist der Ansicht, bei einer zu unterlassenden Handlung sei das achte ein Verbot, und bei einer auszuübenden sei das achte ein Gebot, und einer ist der Ansicht, auch bei einer auszuübenden Handlung sei das achte ein Verbot.
9Ferner sagte R. Elea͑zar: Um sie zu bewachen, ist dieserlaubt. Rabina erzählte: Einst saß ich vor R. Aši als es finster wurde, und er legte die Tephillin an. Da sprach ich zu ihm: Der Meister will sie wohl bewachen. Er erwiderte: Jawohl. Ich sah ihm aber an, daß er es nicht tat, um sie zu bewachen. Er ist der Ansicht, die Halakha seiso, man entscheide aber nicht demgemäß.
10Rabba b. R. Hona sagte: Man muß zu jeder Zeit die Tephillin befühlen. Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Stirnblatte zu folgern: wenn die Tora vom Stirnblatte, das nur einmal den Gottesnamen enthält, sagt:es soll stets auf seiner Stirn sein, daß er seine Gedanken davon nicht abwende, um wieviel mehr gilt dies von den Tephillin, die viele Gottesnamen enthalten.
11Die Rabbanan lehrten: An deiner Hand, das ist die linke. Du sagst, die linke, vielleicht ist dem nicht so, sondern die rechte? Es heißt:meine Hand hat die Erde gegründet, und meine Rechteden Himmel ausgespannt. Ferner heißt es:ihre Hand streckte sie nach dem Pflock aus, und ihre Rechte nach dem Arbeitshammer. Ferner heißt es:Warum ziehst du deine Hand und deine Rechte zurück, [ziehe sie] aus deinem Busen und vertilge.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.