Menachot — Blatt 3b
1Dem ist auch so, und unter Schlachtopferist die Mehrheit der Schlachtopfer zu verstehen.
2Raba erklärte: Diesist kein Widerspruch; einesgilt von dem Falle, wenn man den Haufen von einem Speisopfer auf den Namen eines Speisopfers abgehoben hat, und eines von dem Falle, wenn man ihn von einem Speisopfer auf den Namen eines Schlachtopfers abgehoben hat.
3Vom Speisopfer auf den Namen eines Speisopfers heißt es:dies ist das Gesetz des Speisopfers, ein Gesetz für alle Speisopfer, und vom Speisopfer auf den Namen eines Schlachtopfers heißt es: dies ist das Gesetz des Speisopfers, nicht aber des Schlachtopfers. –
4Der Autor begründet ja aber: weil die Zubereitunges beweist!? – Er meint es wie folgt: obgleich es bei dieser Absicht zu ersehenist, und erst recht untauglichsein sollte, denn es heißt: dies ist das Gesetz des Speisopfers, ein Gesetz für alle Speisopfer. –
5Was heißt: anders aber verhält es sich bei den Schlachtopfern? –
6Obgleich das Schlachten bei allen gleichmäßigist, denn es heißt: dies ist das Gesetz des Speisopfers, nicht aber des Schlachtopfers. –
7Demnach sollte doch das auf den Namen eines Sündopfers wegen Blut[genusses], auf den Namen eines Sündopfers wegen Götzendienstes, auf den Namen eines Sündopfers eines Nazirs, oder auf den Namen eines Sündopfers eines Aussätzigen geschlachtete Sündopfer wegen Talg[genusses] tauglich sein und wohlgefällig machen, denn der Allbarmherzige sagt:dies ist das Gesetz des Sündopfers, ein Gesetz für alle Sündopfer!? –
8Nach R.Šimo͑n ist dem auch so, nach den Rabbanan aber sagte Raba, wenn man ein Sündopfer wegen Talg[genusses] auf den Namen eines Sündopfers wegen Blut[genusses], oder auf den Namen eines Sündopfers wegen Götzendienstes geschlachtet hat, sei es tauglich, und wenn auf den Namen eines Sündopfers eines Nazirs oder eines Sündopfers eines Aussätzigen, sei es untauglich, weil diese als Brandopfergelten.
9R. Aḥa, der Sohn Rabas, lehrte, in allen diesen Fällen sei es untauglich, denn [es heißt:]er schlachte es als Sündopfer, auf den Namen dieses Sündopfers.
10R. Aši erklärte: Diesist kein Widerspruch; eines gilt von dem Falle, wenn man den Haufen von einem Pfannenopferauf den Namen eines Tiegelsabhebt, und eines von dem Falle, wenn man ihn von einem Pfannenopfer auf den Namen eines Tiegelopfers abhebt.
11Wenn von einem Pfannenopfer auf den Namen eines Tiegels, so erstreckt sich die Absicht auf das Gefäß, und die Absicht hinsichtlich des Gefäßes macht es nicht untauglich, wenn aber von einem Pfannenopfer auf den Namen eines Tiegelopfers, so erstreckt sich die Absicht auf das Speisopfer, das durch die Absicht untauglich wird. –
12Der Autor begründet ja aber: weil die Zubereitunges beweist!? – Er meint es wie folgt: obgleich es bei dieser Absicht zu ersehenist, und erst recht untauglich seinsollte. –
13Was heißt: anders aber verhält es sich bei den Schlachtopfern? – Obgleich das Schlachten bei allen gleichmäßig ist, das Sprengen bei allen gleichmäßig ist und die [Blut]aufnahme bei allen gleichmäßigist, denn die Absicht erstreckt sich auf das Schlachten, das dadurch untauglich wird.
14R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Wieso sagt esR. Šimo͑n von dem Falle, wenn ein trockenes auf den Namen eines umgerührten!?
15Dieser erwiderte: Nur als Umgerührtes. – Demnach sollte auch beim Heilsopfer[die Absicht] sich nur auf die Heilsstiftungbeziehen!? –
16Es ist ja nicht gleich; da wird das Schlachtopfer selbst Heilsopfergenannt, wie es heißt:der das Blut des Heilsopfers heranbringt,der das Blut des Heilsopfers sprengt, hierbei aber wird ja das Speisopfer nicht Umgerührtes genannt; es heißt:jedes mit Öl umgerührte Speisopfer, es wird also mit Öl umgerührtes [Speisopfer], nicht aber schlechthin Umgerührtes genannt.
17Die anderen erklären nicht wie Rabba, denn, wenn die [falsche] Absicht ersichtlich ist, hat der Allbarmherzige es erst recht als untauglicherklärt.
18Wie Raba erklären sie ebenfalls nicht, denn [die Auslegung der Worte] dies ist das Gesetzleuchtet ihnen nichtein.
19Und wie R. Aši erklären sie ebenfalls nicht, wegen des Einwandes R. Aḥas, des Sohnes Rabas.
20Das, was Rabba nach der einen Richtung und Raba nach der anderen Richtung entschiedenwar, war R. Hoša͑ja fraglich. R. Hoša͑ja fragte nämlich, und nach anderen fragte es R. Hoša͑ja den R. Asi: Welcher Ansicht ist R. Šimo͑n hinsichtlich [der Darbringung] eines Speisopfers auf den Namen eines Schlachtopfers:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.