Menachot — Blatt 4a
1ist der Grund R. Šimo͑ns, die Absicht mache, wenn es ersichtlichist, nicht untauglich, und auch hierbei ist sie ersichtlich,
2oder aber ist der Grund R. Šimo͑ns, weil es heißt: dies ist das Gesetz des Speisopfers, nicht aber des Schlachtopfers? Dieser erwiderte: Sind wir denn auf den Grund der Ansicht R. Šimo͑ns gekommen?
3Nach Rabba erwiderte er ihm nicht, wegen des Einwandes Abajjes;
4nach Raba erwiderte er ihm ebenfalls nicht, wegen des Einwandes [aus dem Schriftverse:] dies ist das Gesetz des Sündopfers;
5und nach R. Aši erwiderte er ihm ebenfalls nicht, wegen des Einwandes R. Aḥas, des Sohnes Rabas.
6AUSGENOMMEN SIND DAS SÜND-SPEISOPFER UND DAS EIFERSUCHTS-SPEIS-OPFER. Einleuchtend ist diesvom Sünd-Speisopfer, denn der Allbarmherzige nennt es Sündopfer:nicht soll er Öl darauf tun noch Weihrauch dazu geben, denn es ist ein Sündopfer &c., woher dies aber vom Eifersuchts-Speisopfer? –
7EinJünger rezitierte vor R. Naḥman: Das Zurückbleibende vom Eifersuchts-Speisopferfällt der Spendenkassezu.
8Dieser sprach: Du hast recht;die Erinnerung einer Sünde, es heißt hierbei Sünde, wie beim Sündopfer:er hat es euch gegeben, um die Sünde der Gemeinde fortzuschaffen; wie nun das Zurückbleibende vom Sündopfer der Spendenkasse zufällt, ebenso fällt auch das Zurückbleibende vom Eifersuchts-Sündopfer der Spendenkasse zu; und wie ferner das Sündopfer auf einen anderen Namen untauglich ist, ebenso ist auch das Eifersuchts-Speis-opfer auf einen anderen Namen untauglich. –
9Demnach sollte auch das Schuldopfer auf einen anderen Namen untauglich sein, da dies aus [dem Worte] Sündezu
10folgern ist, das auch beim Sündopfer gebraucht wird!? – Man vergleiche Sünde mit Sünde, nicht aber seine Sünde mit Sünde, –
11Welchen Unterschied gibt es denn hierbei, in der Schule R. Jišma͑éls lehrten sie ja:wenn der Priester wiederkommt, und:der Priester soll hineingehen, denn ‘kommen’ und ‘gehen’ sei dasselbe!?
12Und ferner ist dies ja auch zu folgern aus [den Worten] seine Sünde, die beim Zeugenaufrufegebraucht wurden, denn es heißt:wenn er nicht aussagt, so trage er seine Sünde!? –
13Vielmehr, [der Schluß durch] Wortanalogie erstreckt sich nur auf das Zurückbleibende, daß es der Spendenkassezufalle.
14Wolltest du einwenden, es gebe keinen [Schluß durch] Wortanalogie zur Hälfte, so hat der Allbarmherzige beim Sündopfer bekundet:er schlachte es als Sündopfer, dieses allein ist nur auf seinen Namen tauglich, auf einen anderen Namen aber untauglich, alle anderen Opfer dagegen sind sowohl auf ihren Namen als auch auf einen anderen Namen tauglich. –
15Woher wissen wir nun, daß das Sünd-Speisopfer und das Eifersuchts-Speisopfer auf einen anderen Namen untauglich sind!? –
16Das Sündopfer ist es deshalb, weil es bei diesem esheißt, und auch bei diesen heißt es es. –
17Auch beim Schuldopfer heißt es ja es!? – Bei diesem steht es erst nach [der Vorschrift von] der Aufräucherung der Opferteile.
18Wie gelehrt wird: Beim Schuldopfer heißt es es erst nach [der Vorschrift von] der Aufräucherung der Opferteile, und dieses ist tauglich, auch wenn die Opferteile überhaupt nicht aufgeräuchert wordensind. –
19Worauf deutet demnach das es!? – Auf eine Lehre R. Honas, der im Namen Rabhs sagte: Wenn ein Schuldopfer zur Weide ausgeschiedenworden ist und man es geschlachtet hat, so ist es als Brandopfer tauglich.
20Nur wenn es ausgeschieden wordenist, sonst aber nicht, denn es heißt es, es bleibe bei seinem Wesen.
21Rabh sagte: Hat man vom Speisopfer der Schwingegarbeden Haufen auf einen anderen Namen abgehoben, so ist es untauglich, denn es sollte Erlaubnis erwirkenund hat es nicht getan. Ebenso verhält es sich auch beim Schuldopfer des Nazirs
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.