Menachot — Blatt 42b

1aus Pašronja, lehrte, eine Torarolle, Tephillin und Mezuzoth, die ein Minäer, ein Samaritaner, ein Nichtjude, ein Sklave, eine Frau, ein Minderjähriger oder ein Abtrünniger geschrieben hat, seien untauglich, denn es heißt:du sollst sie binden, und:du sollst sie schreiben, wer zum Binden geeignet ist, ist zum Schreiben geeignet, und wer nicht zum Binden geeignet ist, ist auch zum Schreiben nicht geeignet,

2und ein Jisraélit spricht darüber nicht den Segen. R. Ḥija, Sohn des R. Hona, ließ nämlich im Namen R. Joḥanans sagen: Über die Handtephilla spreche man: ‘Gepriesen sei er, der uns mit seinen Geboten geheiligt und uns befohlen hat, Tephillin anzulegen’. Über die Kopftephilla spreche man: ,Gepriesen sei er, der uns mit seinen Geboten geheiligt und uns das Gebot der Tephillin befohlen hat’. Über das Machen der Tephillin spricht man aber keinen Segen.

3Vielmehr ist folgende Regel ausschlaggebend: über ein Gebot, das mit dem Machen vollzogen ist, beispielsweise die Beschneidung, muß ein Jisraélit einen Segen sprechen, auch wenn es durch einen Nichtjuden zulässig ist, und über ein Gebot, das mit dem Machen nicht vollzogen ist, beispielsweise die Tephillin, braucht ein Jisraélit keinen Segen zu sprechen, selbst wenn es durch einen Nichtjuden unzulässig ist.

4Ihr Streitbesteht in folgendem: einer ist der Ansicht, die Pflicht hafte am Gewände, und einer ist der Ansicht, die Pflicht hafte an der Person.

5R. Mordekhaj sprach zu R. Aši: So lehrt ihr es,

6wir aber lehren es wie folgt: R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Woher, daß die von einem Nichtjuden gefertigten Çiçith tauglich sind? Es heißt:sprich zu den Kindern Jisraél, daß sie sichÇiçith machen; andere sollen für sie machen.

7R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Hat man sie von Kettenfransen, Noppen oder Webezotten gefertigt, so sind sie untauglich, wenn von [fertigen] Knäulen, so sind sie tauglich.

8Als ich dies Šemuél vortrug, sagte er, auch von [fertigen] Knäulen seien sie untauglich, denn das Spinnen muß für diesen Zweck erfolgen.

9[Hierüber streiten] folgende Tannaím: Hat man [die Tephillin] mit Gold verkleidet oder mit Leder von einem unreinen Tiere überzogen, so sind sie untauglich, wenn aber mit Leder von einem reinen Tiere, so sind sie tauglich, selbst wenn es nicht für diesen Zweck bearbeitet worden ist; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, auch wenn mit Leder von einem reinen Tiere, seien sie untauglich, es sei denn, daß es für diesen Zweck bearbeitet worden ist.

10Abajje sprach zu R. Šemuél b. R. Jehuda: Wie färbt ihr das Purpurblau? Dieser erwiderte: Wir nehmen das Blut der Purpurschnecke und andere Ingredienzen und schütten sie in den Kessel, dann nehmen wir etwas in eine Eier[schale] und probieren es an Charpie. Alsdann werfen wir die Eier[schale] fort und verbrennen die Charpie.

11Hieraus ist dreierlei zu entnehmen; es ist zu entnehmen, daß die Probeuntauglich ist; es ist zu entnehmen, daß die Färbung für diesen Zweck erfolgenmuß; und es ist zu entnehmen, daß die Probe untauglich macht. –

12Die Untauglichkeit der Probe ist ja identisch mit der Färbung für diesen Zweck!? R. Aši erwiderte: Dies ist eine Begründung: die Probe ist deshalb untauglich, weil die Färbung für diesen Zweck erfolgen muß.

13[Hierüber streiten] Tannaím: Die Probe ist untauglich, denn es heißt:ganz Purpur– so R. Ḥanina b. Gamliél.

14R. Joḥanan b. Dahabaj sagt, sogar die zweite Färbungsei tauglich, denn es heißt:karmesinrot.

15Die Rabbanan lehrten: Für die Purpurfäden gibt es keine Untersuchung, sie dürfen daher nur von einem Bewährten gekauft werden; für Tephillin und Mezuzoth gibt es eine Untersuchung und sie dürfen von jedermann gekauft werden. –

16Gibt es denn für die Purpurfäden keine Untersuchung, R. Jiçḥaq, Sohn des R. Jehuda, untersuchte sie ja? Man hole Alaun, Fönnkrautwasser

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.