Menachot — Blatt 49a

1Der Autor stützt sich auf die einschließenden Worte:dies ist das Gesetz des Brandopfers.

2Rabba b. Bar Ḥana rezitierte vor Rabh: Hat man die Lämmer des Wochenfestes als Widder geschlachtet, so sind sie tauglich, sie werden aber dem Eigentümernicht als Pflichtopfer angerechnet. Rabh sprach zu ihm: Angerechnet und angerechnet.

3R. Ḥisda sagte: Die Ansicht Rabhs ist einleuchtend in dem Falle, wenn man sie im Glauben, es seien Widder, als Lämmer geschlachtet hat, da dann die Lämmer als Lämmer geschlachtet worden sind,

4nicht aber, wenn man sie im Glauben, es seien Widder, als Widder geschlachtet hat, denn die irrtümliche Aufhebunggilt als Aufhebung. Raba aber sagt, die irrtümliche Aufhebung gilt nicht als Aufhebung.

5Raba sagte: Dagegen wandte man ein: Wenn Priester im Tempel vorsätzlich [Opfer] verwerflich gemacht haben, so sind sie ersatzpflichtig. Demnach sind sie frei, wenn versehentlich. Hierzu wird gelehrt, die Verwerflichkeit seigültig.

6In welchem Falle, wollte man sagen, wenn er wußte, daß es ein Sündopfer ist, und die Absicht hinsichtlich eines Heilsopfershegte, so ist dies ja nicht versehentlich, sondern vorsätzlich;

7wahrscheinlich also, wenn er glaubte, es sei ein Heilsopfer, und die Absicht hinsichtlich eines Heilsopfers hegte, und er lehrt, die Verwerflichkeit sei gültig. Die irrtümliche Aufhebung gilt also als Aufhebung.

8Abajje sprach zu ihm: Tatsächlich, wenn er wußte, daß es ein Sündopfer ist, und die Absicht hinsichtlich eines Heilsopfers hegte, jedoch glaubte, dies sei erlaubt.

9R. Zera wandte ein: R. Šimo͑n sagte: Alle Speisopfer sind, wenn der Haufe auf einen anderen Namen abgehoben worden ist, tauglich, und sie werden dem Eigentümer als Pflichtopfer angerechnet,

10weil die Speisopfer nicht den Schlachtopfern gleichen: wenn man ein Pfannenopfer auf den Namen eines Tiegelopfers abhäuft, so beweist die Zubereitung, daß es ein Pfannenopfer ist, wenn ein trockenes auf den Namen eines umgerührten, so beweist die Zubereitung, daß es ein trockenes ist;

11anders aber verhält es sich bei den Schlachtopfern: bei allen erfolgt das Schlachten gleichmäßig, bei allen erfolgt die [Blut]aufnahme gleichmäßig und bei allen erfolgt das Sprengen gleichmäßig.

12In welchem Falle, wollte man sagen, wenn er wußte, daß es ein Pfannenopfer ist, und den Haufen als Tiegelopfer abgehoben hat, so ist ja der Beweis durch die Zubereitung belanglos, da er ihn aufgehobenhat;

13wahrscheinlich also, wenn er glaubte, es sei ein Tiegelopfer, und irrtümlich den Haufen auf den Namen eines Tiegelopfers abgehoben hat. Diesgilt also nur hierbei, weil die Zubereitung es beweist, in anderen Fällen aber gilt die irrtümliche Aufhebung als Aufhebung!?

14Abajje erwiderte ihm: Tatsächlich, wenn er wußte, daß es ein Pfannenopfer ist, und den Haufen auf den Namen eines Tiegelopfers abgehoben hat,

15wenn du aber einwendest, der Beweis durch die Zubereitung sei demnach belanglos, so vertritt Raba hierbei seine Ansicht. Raba sagte nämlich: Bei einer nicht ersichtlich [falschen] Absicht hat der Allbarmherzige es als untauglich erklärt, bei einer ersichtlich [falschen] Absichthat der Allbarmherzige es nicht als untauglich erklärt.

16DIE ZUSATZOPFER SIND NICHT VON DEN BESTÄNDIGEN OPFERN ABHÄNGIG, DIE BESTÄNDIGEN OPFER SIND NICHT VON DEN ZUSATZOPFERN ABHÄNGIG, UND DIE ZUSATZOPFER SIND NICHT VON EINANDERABHÄNGIG. HABEN SIE DAS LAMMMORGENS NICHT DARGEBRACHT, SO BRINGEN SIE ES DENNOCH ABENDS DAR.

17R. ŠIMO͑N SAGTE: NUR DANN, WENN ES DURCH ZWANG ODER VERSEHENTLICH ERFOLGT IST, HABEN SIE ABER VORSÄTZLICH MORGENS DAS LAMM NICHT DARGEBRACHT, SO BRINGEN SIE ES AUCH ABENDS NICHT DAR.

18HABEN SIE DAS RÄUCHERWERK MORGENS NICHT GERÄUCHERT, SO RÄUCHERN SIE ES DENNOCH ABENDS.

19R. ŠIMO͑N SAGTE: DAS GANZEWURDE ABENDS DARGEBRACHT, DENN DER GOLDENE ALTAR WIRD NUR MIT DEM RÄUCHERWERKEEINGEWEIHT, DER BRANDOPFERALTAR NUR MIT DEM BESTÄNDIGEN MORGENOPFER, DER TISCH NUR MIT DEM SCHAUBROTE AM ŠABBATH, UND DER LEUCHTER NUR MIT DEN SIEBEN LAMPEN ABENDS.

20GEMARA. R. Ḥija b. Abin fragte R. Ḥisda: Wie ist es, wenn die Gemeinde nicht das beständige Opfer und das Zusatzopfer hat; welches geht vor? –

21In welchem Falle, wollte man sagen, das beständige Opfer für heute und das Zusatzopfer für heute, so geht ja selbstverständlich das beständige Opfer vor, da es häufiger ist und [bereits] heilig!? –

22Vielmehr, das beständige Opfer für morgen und das Zusatzopfer für heute; geht das beständige Opfer vor, da es häufiger ist, oder geht das Zusatzopfer vor, da es [bereits] heilig ist?

23Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: die Zusatzopfer sind nicht von den beständigen Opfern abhängig, die beständigen Opfer nicht von den Zusatzopfern abhängig, und die Zusatzopfer sind nicht voneinander abhängig.

24In welcher Hinsicht, wollte man sagen, wenn [beide] vorhanden sind, hinsichtlich des Vorangehens, so wird ja gelehrt: Woher, daß nichts dem beständigen Morgenopfer vorangehen darf? Es heißt:er schichte darauf das Brandopfer,

25und Raba erklärte: das Brandopfer, das ersteBrandopfer.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.