Menachot — Blatt 51b
1man folgere hinsichtlich eines Speisopfers, das aus einem I͑saron &c. AUS WESSEN MITTELN WURDE ESDARGEBRACHT,
2WENN AN SEINER STELLE KEIN ANDERER PRIESTER EINGESETZT WORDEN IST? R. ŠIMO͑N SAGT, AUS DENEN DER GEMEINDE; R. JEHUDA SAGT, AUS DENEN DER ERBEN. DANN WURDE EIN GANZESDARGEBRACHT.
3GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Woher, daß, wenn der Hochpriester gestorben ist und an seiner Stelle kein anderer Priester eingesetzt worden ist, sein Speisopfer von den Erben darzubringen ist? Es heißt:und der Priester, der seinerstatt von seinen Söhnen gesalbt wird, richte es her;
4man könnte glauben, sie bringen halbedar, so heißt es es, das ganze, nicht aber die Hälfte – so R. Jehuda.
5R. Šimo͑n sagte:Eine Satzung für ewig, von dem der Gemeinde. Vollständig ist es aufzuräuchern, es ist ganz zur Aufräucherungbestimmt. –
6Deuten denn [die Worte] der gesalbte Priester hierauf,
7sie sind ja für folgende Lehre nötig!?Dies ist das Opfer Ahrons und seiner Söhne, das sie dem Herrn darbringen sollen am Tage, an dem er gesalbt wird; man könnte glauben, Ahron und seine Söhnebringen zusammen ein Opfer dar, so heißt es: das sie dem Herrn darbringen sollen, Ahron besonders und seine Söhne besonders. Seiner Söhne, das sind die gemeinenPriester.
8Du sagst, die gemeinen Priester, vielleicht ist dem nicht so, sondern die Hochpriester? Wenn es heißt: und der Priester, der von seinen Söhnen seinerstatt gesalbt wird, so wird ja schon vom Hochpriester gesprochen, somit sind unter Söhne gemeine Priester zu verstehen. –
9Es könnte ja heißen: der Priester, der seinerstatt gesalbt wird, seine Söhne, wenn es aber von seinen Söhnen heißt, so ist beides zu entnehmen. –
10Wofür verwendet R. Šimo͑n das es? – Hieraus entnimmt er, daß, wenn der Hochpriester gestorben ist und ein anderer an seiner Stelle eingesetzt worden ist, er weder ein halbes I͑saron vom Hause noch das halbe I͑saron seines Vorgängers bringe. –
11Dies geht ja hervor aus: und seine Hälfte!? – Er legt das und nicht aus. –
12Wofür verwendet R. Jehuda [die Worte] Satzung für ewig!? –
13Daß die Satzung ewig bestehe. – Wozu heißt es: vollständig ist es auf zuräuchern? – Dies deutet auf folgende Lehre: Ich weiß nur vom ersteren, dem Speisopfer des Hochpriesters, daß es vollständig aufgeräuchert werde, und vom anderen, dem Speisopfer eines gemeinen Priesters, daß es nicht gegessen werde,
14woher, daß auch das vom ersteren Gesagte auf das andere, und das vom anderen Gesagte auf das erstere zu beziehen ist? Es heißt zweimal vollständig, für [einen Schluß durch] Wortanalogie: beim ersteren heißt es vollständig und beim anderen heißt es vollständig,
15wie das erstere vollständig auf zuräuchern ist, ebenso ist auch das andere vollständig aufzuräuchern, und wie beim anderen das Essen mit einem Verbote belegt ist, ebenso ist auch beim ersteren das Essen mit einem Verbote belegt. –
16Ist R. Šimo͑n denn der Ansicht, es sei nach der Tora aus Gemeindemitteln darzubringen, wir haben ja gelernt:
17R. Šimo͑n sagte: Sieben Bestimmungen traf das Gericht, und diesist eine von diesen. Wenn ein Nichtjude aus überseeischen Ländernein Brandopfer schickt, so wird das Gußopfer, wenn er auch diesesgeschickt hat, von seinem dargebracht, wenn aber nicht, so wird es aus Gemeindemitteln dargebracht.
18Desgleichen auch, wenn ein Proselyt gestorben ist und Schlachtopfer hinterlassen hat; sind auch Gußopfer vorhanden, so werden sie von seinem dargebracht, wenn aber nicht, so werden sie aus Gemeindemitteln dargebracht.
19Ferner ist es eine Gerichtsbestimmung, daß, wenn der Hochpriester gestorben ist und kein anderer an seiner Stelle eingesetzt worden ist, sein Speisopfer aus Gemeindemitteln dargebrachtwerde.
20R. Abahu erwiderte: Diesbezüglich wurden zweimal Bestimmungen getroffen.
21Nach der Tora ist es von Gemeindemitteln darzubringen; als man aber sah, daß Mangel in der Tempelkasse war, verfügte man, es von den Erben einzufordern; und als man später sah, daß sie dagegen verstießen, beließ man es bei der Bestimmung der Tora.
22Daßes bei der Asche der [roten] Kuh keine Veruntreuung gebe. Dies ist ja aus der Tora!? Es wird nämlich gelehrt:[Es ist ein] Sündopfer, dies lehrt, daß es bei dieser eine Veruntreuung gebe;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.