Menachot — Blatt 52a
1es, nur bei dieser gibt es eine Veruntreuung, nicht aber gibt es eine Veruntreuung bei ihrer Asche.
2R. Aši erwiderte: Hierbei wurden zweimal Bestimmungen getroffen. Nach der Tora gibt es eine Veruntreuung nur bei dieser, nicht aber bei ihrer Asche; als man aber sah, daß man sie mißachtete und damit Wunden bestreute, verfügte man, daß es dabei Veruntreuung gebe;
3und als man später sah, daß man sich deshalb in zweifelhaften Fällender Besprengungentzog, beließ man es bei der Bestimmung der Tora.
4Die Rabbanan lehrten: [Das Geld] für den Farren der Gemeinde wegen Entfallensund für die Ziegenböcke wegen Götzendienstes wurde direkt eingefordert – so R. Jehuda. R. Šimo͑n sagt, es wurde der Tempelkasse entnommen.
5Es gibt ja aber eine Lehre entgegengesetzt; welche ist spätergelehrt worden?
6Die Jünger sprachen vor R. Aši: Es wäre anzunehmen, daß die erstere später gelehrt worden ist, denn wir wissen von R. Šimo͑n, daß er Fahrlässigkeitberücksichtigt.
7R. Aši sprach zu ihnen: Man kann auch sagen, die letztere sei später gelehrt worden, denn R. Šimo͑n berücksichtigt Fahrlässigkeit nur in einem Falle, wo man dadurch keine Sühnezu erlangen hat, in einem Falle aber, wo man dadurch Sühne zu erlangen hat, berücksichtigt er Fahrlässigkeit nicht. –
8Wie bleibt es damit?
9Rabba der Kleine sprach zu R. Aši: Komm und höre, es wird gelehrt:Ihr sollt acht haben, meine Opfergabe, meine Speise zu meinen Feueropfern, mir zum wohlgefälligen Gerüche, mir zur bestimmten Zeit darzubringen; dies schließt den Farren der Gemeinde wegen Entfallens und die Ziegenböcke wegen Götzendienstes ein, daß sie aus der Tempelkasse kommen – so R. Šimo͑n.
10DANN WURDE EIN GANZES DARGEBRACHT. R. Ḥija b. Abba sagte: R. Joḥanan fragte, ob morgens ein ganzes und abends ein ganzes oder morgens ein ganzes und abends keines.
11Raba erwiderte: Komm und höre: Der achtemit dem Pfannenopfer. Wenn man nun sagen wollte, abends werde dann keines dargebracht, so kann es ja vorkommen, daß der achte mit dem Pfannenopfer ausfällt, wenn nämlich der Hochpriester gestorben und kein anderer an seiner Stelle eingesetzt worden ist.
12Als die Jünger dies R. Jirmeja sagten, sprach er: Die törichten Babylonier sitzen in einem finsteren Lande und lehren finstere Dinge.
13Es wird ja auch gelehrt: der siebente mit dem Feinmehl und der neunte mit dem Weine; kommt es etwa bei diesen nicht vor, daß sie ausfallen,
14[es heißt ja:]ihre Speisopfer und ihre Gußopfer, selbst nachts, ihre Speisopfer und ihre Gußopfer, selbst am folgenden Tage.
15Vielmehr lehrt er nicht von einem Ausnahmefalle, ebenso lehrt er auch diesbezüglich nicht von einem Ausnahmefalle.
16Als man dies Raba wiedererzählte, sprach er: Unser Schlechtes sagt man ihnen, unser Gutes sagt man ihnen nicht.
17Später aber sagte Raba: Dies ist ebenfalls Gutes; die Schrift sagt:Feinmehl als beständiges Speisopfer, dieses gleicht dem Speisopfer. –
18Wie bleibt esdamit? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Komm und höre, es wird gelehrt: Ein ganzes morgens und ein ganzes abends.
19R. Joḥanan sagte: Hierüberstreiten Abba Jose b. Dostaj und die Rabbanan.
20Abba Jose b. Dostaj sagt, er sondere dafür zwei Haufen Weihrauch ab, einen Haufen morgens und einen Haufen abends, und die Rabbanan sagen, er sondere dafür einen Haufen ab, einen halben Haufen morgens und einen halben Haufen abends. –
21Worin besteht ihr Streit? – Abba Jose b. Dostaj ist der Ansicht, es komme nicht vor, daß ein halber Haufe [Weihrauch] dargebracht werde, und die Rabbanan sind der Ansicht, es komme nicht vor, daß für ein I͑saron [Mehl] zwei Haufen [Weihrauch] erforderlich seien.
22R. Joḥanan fragte: Ist nach den Rabbanan, wenn der Hochpriester gestorben ist und kein anderer an seiner Stelle eingesetzt wordenist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.