Menachot — Blatt 54a
1im Namen des R. Ḥanina b. Gamliél sagten sie, man dürfe wohl damit säuern. R. Kahana lehrte dies im Namen des R. Ḥanina b. Teradjon. –
2Wessen Ansicht vertritt folgende Lehre: wenn man einen Apfelzerrieben und in den Teig getan, und er gesäuert hat, so ist er verboten: wessen?
3Es wäre anzunehmen, daß sie die Ansicht des R. Ḥanina b. Gamliél vertritt und nicht die der Rabbanan. – Du kannst auch sagen, sie vertrete die der Rabbanan, denn zugegeben, daß es nicht richtiges Gesäuertes ist, gesäuerteshaltig aber ist es.
4R. Ila sagte: Es gibt nichts Schwereres zum Abhäufen als das Sünd-Speisopfer. R. Jiçḥaq b. Evdämi sagte: Das Sünd-Speisopfer wird mit Wasser eingerührt, und es ist tauglich. –
5Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem bestehe: einer ist der Ansicht, man richte sich nach dem früheren Zustande, und einer ist der Ansicht, man richte sich nach dem gegenwärtigen Zustande. –
6Nein, alle sind der Ansicht, man richte sich nach dem gegenwärtigen Zustande, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, unter trocken sei zu verstehen, trocken von Öl, und einer ist der Ansicht, unter trocken sei zu verstehen, trocken von allem.
7Dort haben wir gelernt: Ist Kalbfleisch aufgequollen oder Fleisch von einem alten Tiere zusammengeschrumpft, so richte man sichnach ihrem Zustande.
8Rabh, R. Ḥija und R. Joḥanan sagen, man richte sich nach ihrem gegenwärtigen Zustande: Šemuél, R. Šimo͑n b. Rabbi und Reš Laqiš sagen, man richte sich nach ihrem früherenZustande.
9Man wandte ein: Wenn Kalbfleisch das erforderliche Quantum nicht hatte, aber aufgequollen ist und das erforderliche Quantum erreicht hat, so ist es bis dahin reinund von jetzt ab unrein!? –
10Nur rabbanitisch. –
11Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: dasselbe gilt auch vom Verwerflichen und vom Übriggebliebenen. Allerdings kann es beim Verwerflichen und beim Übriggebliebenen vorkommen, wenn du sagst, dies sei nach der Tora, wieso aber kann es beim Verwerflichen und beim Übriggebliebenen vorkommen, wenn du sagst, dies sei rabbanitisch!? –
12Lies: Dasselbe gilt auch von der Unreinheitdes Verwerflichen und der Unreinheit des Übriggebliebenen.
13Man könnte glauben, daß die Rabbanan, da die Unreinheit des Verwerflichen und des Übriggebliebenen nur rabbanitisch ist, es damit nicht streng nehmen, so lehrt er uns. –
14Komm und höre: Wenn das Fleisch von einem alten Tiere das erforderliche Quantum hatte und auf ein kleineres als das erforderliche Quantum zusammengeschrumpft ist, so ist es bis dahinunrein und von da ab rein!?
15Rabba erwiderte: Wenn es vorher [das Quantum] hatte und später nicht mehr hat, so hat es ja nicht, und wenn es vordem nicht hatte und später hat, so gilt es rabbanitisch[als vorhanden],
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.