Menachot — Blatt 55a

1und hieraus folgt: wie die große Hebe mit wohlwollendem Auge, ebenso auch die Zehnthebe mit wohlwollendem Auge.

2R. Elea͑zar b. R. Jose erzählte: Mein Vater nahm zehn Dörrfeigen aus dem Dörrapparate für neunzig [Frischfeigen] aus dem Korbe. Erklärlich ist dies nun, wenn du sagst, man richte sich nach dem früheren Zustande, wenn du aber sagst, nach dem gegenwärtigen, ist es ja zu wenig!?

3Als R. Dimi kam, erklärte er im Namen R. Elea͑zars, anders verhalte es sich bei Dörrfeigen, da man sie brühen und auf den früheren Umfang bringen kann.

4Die Rabbanan lehrten: In Orten, wo die Feigen gedörrt werden, darf mandie Hebe von Frischfeigen für Dörrfeigen entrichten; nicht aber von Dörrfeigen für Frischfeigen, selbst in Orten, wo die Feigen gedörrt werden.

5Der Meister sagte: In Orten, wo die Feigen gedörrt werden, darf man die Hebe von Frischfeigen für Dörrfeigen entrichten. Nur in Orten, wo dies üblich ist, nicht aber in Orten, wo dies nicht üblich ist;

6in welchem Falle: ist ein Priester anwesend, weshalb nicht in Orten, wo dies nicht üblich ist, wir haben ja gelernt, wo ein Priester anwesend ist, entrichte man die Hebe vom Besseren;

7wahrscheinlich also, wenn kein Priester anwesend ist, wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: nicht aber von Dörrfeigen für Frischfeigen, selbst in Orten, wo die Feigen gedörrt werden. Weshalb darf man dies nicht, wenn kein Priester anwesend ist, wir haben ja gelernt, wo kein Priester anwesend ist, entrichte man die Hebe vom Dauerhafteren; wahrscheinlich also, wenn ein Priester anwesend ist.

8Der Anfangsatz, wenn kein Priester anwesend ist, und der Schlußsatz, wenn ein Priester anwesend ist!? – Allerdings, der Anfangssatz, wenn kein Priester anwesend ist, und der Schlußsatz, wenn ein Priester anwesend ist.

9R. Papa sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß wir erforderlichenfalls eine Mišna auf zwei verschiedene Fälle beziehen, nicht aber zwei verschiedenen Autorenaddizieren.

10ALLE SPEISOPFER WERDEN MIT LAUWARMEM WASSER GEKNETET UND MAN PASSE AUF, DASS SIE NICHT SÄUERN; HAT MAN DAS ZURÜCKBLEIBENDE SÄUERN LASSEN, SO HAT MAN EIN VERBOT ÜBERTRETEN, DENN ES HEISST: kein Speisopfer, das ihr dem Herrn darbringt, darf gesäuert hergerichtet werden. MAN IST SCHULDIG WEGEN DES KNETENS, DES FORMENS UND DES BACKENS.

11GEMARA. Woher dies? Reš Laqiš erwiderte: Die Schrift sagt:es darf nicht gesäuert gebacken werden, ihr Anteil, selbst ein Teil darf nicht gesäuert gebacken werden. –

12Deutet dies denn hierauf, dies ist ja für folgende Lehre nötig:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.