Menachot — Blatt 56b
1es dürfe auch daraufhin geschlachtet werden; R. Jehuda sagt, selbst wenn es verendet, dürfe man ihm nichtzur Ader lassen.
2R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Allestimmen überein, daß man schuldig ist, wenn man nach dem Säuern säuernläßt, denn es heißt:es soll nicht gesäuert hergerichtet werden, und:es soll nicht gesäuert gebacken werden;
3daß man wegen des Kastrierens nach dem Kastrierenschuldig ist, denn es heißt:dem die Hoden zerquetscht, zerschlagen, abgerissen oder zerschnitten sind, und da man, wenn man wegen des Zerschneidens schuldig ist, wegen des Abreißens erst recht schuldig seinmüßte, so schließt dies das Abreißen nach dem Zerschneiden ein, daß man dieserhalb schuldig sei;
4sie streiten nur über den Fall, wenn man einem Fehlerbehafteten einen Leibesfehler beibringt. R. Meír sagt:keinerleiGebrechen darf an ihm sein, und die Rabbanan sagen:gebrechenfrei soll es sein, zum Wohlgefallen. –
5Und R. Meír, es heißt ja: gebrechenfrei soll es sein, zum Wohlgefallen!? – Dies schließt ein seit jeher Fehlerbehaftetes aus. –
6Ein seit jeher Fehlerbehaftetes ist ja nicht mehr als ein Baum!? –
7Vielmehr, dies schließt untauglich gewordene Opfer nach ihrer Auslösung aus. Man könnte glauben, da sie zur Schur und zur Arbeit verboten sind, dürfe man ihnen auch keinen Leibesfehler beibringen, so lehrt er uns. –
8Und die Rabbanan, es heißt ja: keinerlei Gebrechen darf an ihm sein!? – Dies deutet auf folgende Lehre: Keinerlei Gebrechen darf an ihm sein; ich weiß nur, daß man ihm keinen Leibesfehler [beibringen] darf, woher, daß man dies nicht verursachen darf, daß man ihm nicht Teig oder eine Preßfeige auf das Ohr lege, damit ein Hund komme und es nehme? Es heißt: keinerlei Gebrechen, es heißt Gebrechen und es heißt keinerlei Gebrechen.
9R. Ami sagte: Wenn man Sauerteig auf Teiggelegt hat und fortgegangen ist, und dieser von selbst gesäuert hat, so ist man dieserhalb schuldig, wie bei einer Tätigkeit am Šabbath. – Ist man denn in einem solchen Falle wegen einer Tätigkeit am Šabbath schuldig, Rabba b. Bar Ḥana sagte
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.