Menachot — Blatt 57a

1ja im Namen R. Joḥanans, wer [am Šabbath] Fleisch auf Kohlen gelegt hat, sei, falls er es umgewendethat, schuldig, und falls er es nicht umgewendet hat, frei!?

2Rabba erwiderte: Das meint er eben: er ist schuldig, wie wegen des Bratens am Šabbath.

3Der Text. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Wer [am Šabbath] Fleisch auf Kohlen gelegt hat, ist, falls er es umgewendet hat, schuldig, und falls er es nicht umgewendet hat, frei. In welchem Falle: wird es, wenn man es nicht umwendet, nicht gar, so ist es jaselbstverständlich, doch wohl, wenn es auch nicht umgewendet gar wird; weshalb ist er nicht schuldig!? –

4In dem Falle, wenn es, falls man es nicht umwendet, auf einer Seite wie die Speisen des Ben Drusajbrät, und falls man es umwendet, auf beiden Seiten wie die Speisen des Ben Drusaj brät; er lehrt uns, daß eine Seite wie die Speisen des Ben Drusaj nichts sei.

5Raba sagte: Ist es an einer Stelle in der Größe einer Dörrfeige durchgebraten, so ist er schuldig. Rabina sprach zu R. Aši: Also nur wenn an einer Stelle, nicht aber wenn an zwei oder drei Stellen. Wir haben gelernt, wer [am Šabbath ein Loch] von irgend welcher Größe bohrt, sei schuldig;

6in welchem Falle, wollte man sagen, an einer Stelle, so ist ja ein solches nicht verwendbar, doch wohl an zwei oder drei Stellen, weil sie vereinigt werden können!? – Nein, tatsächlich an einer Stelle, denn esist als Schlüsselloch verwendbar.

7Manche lesen: Raba sagte: Selbst an zwei oder drei Stellen. Rabina sprach zu R. Aši: Auch wir haben demgemäß gelernt: wer [ein Loch] von irgend welcher Größe bohrt, ist schuldig; in welchem Falle, wollte man sagen, an einer Stelle, so ist ja ein solches nicht verwendbar, doch wohl an zwei oder drei Stellen, weil sie vereinigt werden können. – Nein, tatsächlich an einer Stelle, denn es ist als Schlüsselloch verwendbar.

8Die Rabbanan lehrten: Würde es nur geheißen haben:das ihr dem Herrn darbringt, darf nicht gesäuert hergerichtet werden, so würde ich gesagt haben, das Verbot, es gesäuert herzurichten, erstrecke sich nur auf den Haufen;

9woher dies vom Speisopfer? Es heißt Speisopfer; woher dies von anderenSpeisopfern? Es heißt: jedes Speisopfer.

10Das ihr dem Herrn darbringt, nur das taugliche, nicht aber das untaugliche; hieraus folgerten sie, wer ein taugliches [Speisopfer] säuern läßt, sei schuldig, wenn ein untaugliches, sei er frei.

11R. Papa fragte: Wie ist es, wenn man es säuern ließ, hinausgebracht hat und wiederum säuernließ: ist es durch das Hinausbringen untauglich geworden, somit ist man, wenn man es wiederum säuern ließ, nicht schuldig wegen Säuernsnach dem Säuern,

12oder aber ist, da es gesäuert hat, die Untauglichkeit durch das Hinausbringen wirkungslos geworden, somit ist man, wenn man es wiederum säuern ließ, schuldig wegen Säuerns nach dem Säuern? – Dies bleibt unentschieden.

13R. Mari fragte: Wie ist es, wenn [der Haufe] auf dem Altar gesäuert hat: der Allbarmherzige sagt: das ihr darbringt, und dieses ist jadargebracht worden,

14oder aber gilt das Fehlen der Aufräucherung als Fehlen einer Handlung? – Dies bleibt unentschieden.

15Wozu sind nun, wo diesaus [den Worten] jedes Speisopfer gefolgert wird, [die Worte] das ihr darbringt nötig? – Diese sind wegen der folgenden Lehre nötig: Das ihr darbringt, dies schließt das Speisopfer des Gußopfershinsichtlich der Säuerung ein – so R. Jose der Galiläer; R. A͑qiba sagt, dies schließe das Schaubrot hinsichtlich der Säuerung ein. –

16Das Speisopfer des Gußopfers wird ja mit Fruchtsaft[hergerichtet],

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.