Menachot — Blatt 66a

1es heißt: sollst du dir zählen, die Zählung ist dem Gerichte überlassen, ausgenommen ist der Šabbath der Schöpfung, wobei die Zählung jedermann überlassen ist.

2R. Jose sagte: Am Tage nach dem Šabbath, am Tage nach dem Feste. Du sagst, am Tage nach dem Feste, vielleicht ist dem nicht so, sondern am Tage nach dem Šabbath der Schöpfung? Ich will dir sagen, es heißt ja nicht: am Tage nach dem Šabbath der Pesaḥ[woche], sondern nur: am Tage nach dem Šabbath, und da das ganze Jahr voll Šabbathe ist, so gehe man und untersuche, welcher Šabbath gemeint sei.

3Ferner wird unten der Šabbath genannt undoben der Šabbath genannt, wie es dort das Fest ist, und zwar der Beginn des Festes, ebenso ist auch hier das Fest, der Beginn des Festes.

4R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Ein Schriftvers lautet: sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen, und ein anderer lautet:sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen, wie ist dies nun zu erklären? Kannst du auch das Ungesäuerte keine sieben Tage vom neuen [Getreide] essen, so kannst du es sechs Tagevom neuen essen.

5Vom Tage eures Bringens &c. sollt ihr zählen; man könnteglauben, man mähe und bringe sie, und beginne die Zählung nach Belieben,

6so heißt es:wenn die Sichel an die Halme gelegt zu werden beginnt, sollst du zu zählen beginnen. Aus [den Worten:] wenn die Sichel [an die Halme] gelegt zu werden beginnt, sollst du zu zählen beginnen, könnte man entnehmen, man mähe und zähle, und bringe sie nach Belieben, so heißt es: vom Tage eures Bringens.

7Aus [den Worten:] vom Tage eures Bringens, könnte man entnehmen, man mähe, zähle und bringe sie am Tage, so heißt es:sieben volle Wochen sollen es sein, sieben volle Wochen ergeben sich nur dann, wenn man abendszu zählen beginnt.

8Man könnte glauben, man mähe, bringe sie und zähle nachts, so heißt es: am Tage eures Bringens. Wie ist dies nun zu erklären? Das Mähen und das Zählen erfolgen nachts, das Bringen am Tage.

9Raba sagte: Allekönnen widerlegt werden, ausgenommen die beiden letzten Autoren sowohl in der ersten Lehre als auch in der anderen Lehre, die nicht zu widerlegen sind.

10Gegen R. Joḥanan b. Zakkaj [ist zu erwidern:] vielleicht deutet diesauf die Lehre Abajjes, denn Abajje sagte, es sei Gebot sowohl die Tage als auch die Wochen zu zählen.

11Gegen R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ [ist zu erwidern:] woher, daß vom ersten Festtage gesprochenwird, vielleicht vom letzten Festtage.

12Aber [die Beweise] des R. Jišma͑él und des R. Jehuda b. Bethera sind nicht zu widerlegen.

13Ferner ist gegen R. Jose b. R. Jehuda [zu erwidern:] vielleicht fünfzig außer jenen.

14Gegen R. Jehuda b. Bethera [ist zu erwidern:] woher, daß vom ersten Festtage gesprochen wird, vielleicht vom letzten Festtage.

15Dieser Einwand ist auch gegen R. Jose zu erheben, deshalb sagt er ‘ferner’.

16Der Text. Abajje sagte: Es ist Gebot, sowohl die Tage als auch die Wochen zu zählen. Die Jünger der Schule R. Ašis zählten die Tage und zählten die Wochen. Amemar zählte die Tage und nicht die Wochen; er sagte, dies sei nur eine Erinnerung an den Tempel.

17MAN MÄHTE [DIE ÄHREN], TAT SIE IN KÖRBE, BRACHTE SIE IN DEN TEMPELHOF UND SENGTE SIE AM FEUER, UM DAS GEBOT, GERÖSTETES [ZU BRINGEN], ZU ERFÜLLEN – SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, MAN KLOPFTE SIE [VORHER] MIT ROHR UND STRÜNKEN, DAMIT [DIE KÖRNER] NICHT ZERDRÜCKT WERDEN,

18UND TAT SIE IN DAS RÖSTEROHR. DAS RÖSTEROHR WAR DURCHLÖCHERT, DAMIT DAS FEUER SIE ÜBERALLHIN ERFASSE. HIERAUF BREITETE MAN SIE IM TEMPELHOFE AUS, DAMIT DER WIND ÜBER SIE FAHRE, TAT SIE IN EINE GRAUPENMÜHLE UND ZOG DARAUS EIN DURCH DREIZEHN SIEBE GEBEUTELTES I͑SARON [MEHL] AB; DAS ÜBRIGE WURDE AUSGELÖST UND DURFTE VON JEDERMANN GEGESSEN WERDEN. DIESES WAR ZUR TEIGHEBE PFLICHTIG UND VOM ZEHNTENBEFREIT, NACH R. A͑QIBA ABER ZUR TEIGHEBE UND ZUM ZEHNTEN PFLICHTIG.

19GEMARA. Die Rabbanan lehrten:Reife Ähren, dem Wortlaute gemäß; am Feuer geröstet, dies lehrt, daß die Jisraéliten sie am Feuer rösteten, um das Gebot, Geröstetes [zu bringen], zu erfüllen – so R. Meír. Die Weisen sagen:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.