Menachot — Blatt 68a

1da nur das Pflückenerlaubt worden ist, so denkt man daran.

2Abajje sprach zu ihm: Allerdings beim Mähen, wie ist es aber hinsichtlich des Mahlens und des Siebenszu erklären!? –

3Das ist kein Einwand; das Mahlen hat mit einer Handmühle und das Sieben mit einem Handsiebe zu erfolgen. –

4Wie ist es hinsichtlich eines künstlich bewässerten Feldes zu erklären, auf dem das Mähenerlaubt ist!? Wir haben nämlich gelernt: Man darf auf künstlich bewässerten Feldern in Tälern mähen, nicht aber aufschobern.

5Vielmehr, erklärte Abajje, vom neuen [Getreide]hält man sich fern, von Gesäuertemhält man sich nichtfern.

6Raba sprach: Befindet sich etwa nur R. Jehuda in einem Widerspruche mit sich selbst und nicht auch die Rabbanan!?

7Vielmehr, erklärte Raba, R. Jehuda befindet sich nicht in einem Widerspruche mit sich selbst, wie wir erklärt haben, und die Rabbanan befinden sich ebenfalls nicht in einem Widerspruche mit sich selbst, denn, wenn einer [nach Gesäuertem] sucht, um es zu verbrennen, wie sollte er dazu kommen, davon zu essen!?

8R. Aši erwiderte: R. Jehuda befindet sich nicht in einem Widerspruche mit sich selbst, denn hier wird von Rostmehlgesprochen.

9Die Erklärung R. Ašis ist aber sinnlos; allerdings nach dem Rösten, wieso aber vordem Rösten!?

10Wolltest du erwidern, nur das Pflücken [sei erlaubt], nach Rabba, wie ist es hinsichtlich des künstlich bewässerten Feldes zu erklären, auf dem das Mähen erlaubt ist!? Vielmehr ist die Erklärung R. Ašis sinnlos.

11SOFORT NACHDEM DIE SCHWINGEGARBE DARGEBRACHT WURDE, WURDE DAS NEUE [GETREIDE] ERLAUBT; DEN FERNWOHNENDENWAR ES ERST VON MITTAG AB ERLAUBT. NACHDEM DER TEMPEL ZERSTÖRT WURDE, ORDNETE R. JOḤANAN B. ZAKKAJ AN, DASS WÄHREND DES GANZEN SCHWINGETAGES [FRISCHFRUCHT] VERBOTEN SEI.

12R. JEHUDA SPRACH: DIES IST JA AUCH NACH DER TORA VERBOTEN, DENN ES HEISST:bis zu diesem Tageselbst. WESHALB WAR ES DEN FERNWOHNENDEN VON MITTAG AB ERLAUBT? WEIL MAN WUSSTE, DASS DAS GERICHT NICHT LÄSSIG IST.

13GEMARA. Rabh und Šemuél sagten beide: Zur Zeit, wo der Tempel besteht, bewirkt die Schwingegarbe die Erlaubnis, und zur Zeit, wo der Tempel nicht besteht, bewirkt das Erscheinen der Morgenrötedie Erlaubnis. –

14Aus welchem Grunde? – Es sind zwei Schriftverse vorhanden: bis zu eurem Bringen, und: bis zu diesem. Tage selbst; wie ist dies zu erklären?

15Eines, wenn der Tempel besteht, und eines, wenn der Tempel nicht besteht.

16R. Joḥanan und Reš Laqiš sagten beide: Auch zur Zeit, wo der Tempel besteht, bewirkt das Erscheinen der Morgenröte die Erlaubnis. – Es heißt ja aber: bis zu eurem Bringen!? – Als Gebot. –

17[Es wird ja gelehrt, daß] sofort nach der Darbringung der Schwingegarbe das neue [Getreide] erlaubt wurde!? – Als Gebot. –

18[Es wird ja gelehrt], die Schwingegarbe erwirke die Erlaubnis im ganzen Lande und die zwei Brote im Tempel!?– Als Gebot. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.