Menachot — Blatt 68b

1Nachdem der Tempel zerstört wurde, ordnete R. Joḥanan b. Zakkaj an, daß während des ganzen Schwingetages [Frischfrucht] verboten sei. Dies aus folgendem Grunde: gar schnell könnte der Tempel erbaut werden, und man würde sagen: im Vorjahre aßen wirmit dem Erscheinen der Morgenröte, wir wollen auch jetzt essen.

2Man würde aber nicht bedenken, daß im Vorjahre, wo es keine Schwingegarbe gab, die Morgenröte die Erlaubnis bewirkt bat, während in diesem Jahre, wo es eine Schwingegarbe gibt, die Schwingegarbe die Erlaubnis bewirkt. Wieso sollte nun, wenn man sagen wollte, dies sei nur Gebot, eines Gebotes wegen eine solche Bestimmung getroffen worden sein!?

3R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: R. Joḥanan b. Zakkaj tat dies nach der Ansicht R. Jehudas, der sagt, diessei nach der Tora verboten, denn es heißt:bis zu diesem Tage selbst,

4bis zum Selbst des Tages, und er ist der Ansicht, das bis sei einschließlich [zu verstehen]. –

5Ist er denn seiner Ansicht, er streitet ja gegen ihn, denn wir haben gelernt: Nachdem der Tempel zerstört wurde, ordnete R. Joḥanan b. Zakkaj an, daß während des ganzen Schwingetages [Frischfrucht] verboten sei. R. Jehuda sprach: Dies ist ja nach der Tora verboten, denn es heißt: bis zu diesem Tage selbst!? –

6R. Jehuda irrte sich; er glaubte, R. Joḥanan b. Zakkaj meine esrabbanitisch, dem ist aber nicht so, er meinte es nach der Tora. – Es heißt ja: ordnete an!? – Unter ‘ordnete an’ ist zu verstehen, er legte [den Schriftvers] aus und ordnete es an.

7R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, aßen neues [Getreide] am Abende des sechzehnten zum siebzehnten. Sie waren der Ansicht, [das Verbot] des neuen [Getreides] außerhalb des Landes sei rabbanitisch, somit braucht wegen des Zweifelsnichts berücksichtigt zu werden.

8Die Jünger der Schule R. Ašis aßen erst am Morgen des siebzehnten, sie waren der Ansicht, [das Verbot] des neuen [Getreides] außerhalb des Landes sei aus der Tora,

9jedoch sei die Bestimmung des R. Joḥanan b. Zakkajrabbanitisch, und diese Bestimmung erstreckt sich nur auf den Schwingetag, nicht aber auf [den Tag wegen des] Zweifels.

10Rabina sagte: Meine Mutter sprach zu mir: Dein Vater aß neues [Getreide] erst am Abend des siebzehnten zum achtzehnten. Er war der Ansicht R. Jehudas, und berücksichtigte auch den [Tag wegen des] Zweifels.

11DIE SCHWINGEGARBE BEWIRKTE ERLAUBNISIM LANDE, DIE ZWEI BROTE IM TEMPEL. MAN BRINGE KEINE SPEISOPFER, ERSTLINGE UND SPEISOPFER ZUM VIEHOPFER VORDER SCHWINGEGARBE, HAT MAN SIE GEBRACHT, SO SIND SIE UNTAUGLICH; EBENSO BRINGE MAN SIE NICHT VOR DEN ZWEI BROTEN, HAT MAN SIE GEBRACHT, SO SIND SIE TAUGLICH.

12GEMARA. R. Tryphon saß und warf folgende Frage auf: Welchen Unterschied gibt es zwischen [der Zeit] vor der Schwingegarbe und [der Zeit] vorden zwei Broten?

13Da sprach Jehuda b. Neḥemja vor ihm: Nein, wenn diesvon [der Zeit] vor der Schwingegarbe gilt, wo esauch Gemeinen nicht aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist, sollte es auch von [der Zeit] vor den zwei Broten gelten, wo es Gemeinen aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist!?

14Da schwieg R. Tryphon und das Gesicht des Jehuda b. Neḥemja erhellte sich. Da sprach R. A͑qiba zu ihm: Jehuda, dein Gesicht erhellte sich, weil du einen Greis widerlegt hast; es würde mich wundern, wenn du lange leben solltest. R. Jehuda b. R. Elea͑j erzählte: Dies geschah kurz vor dem Pesaḥfeste, und als ich zum Wochenfeste hinkam, erkundigte ich mich nach R. Jehuda b. Neḥemja, wo er sei, und man sagte mir, er sei gestorben.

15R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Nach der Ansicht des Jehuda b. Neḥemja ist das vor der Schwingegarbe dargebrachte Gußopfer aus Erstlingstraubentauglich. – Selbstverständlich!? –

16Man könnte glauben, dies gelte nur von jenemFalle, wo es Gemeinen aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist, während es in diesem Falle nicht aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist, so lehrt er uns, daß es von diesem Falle um so mehr gilt, da es überhaupt nicht verboten ist.

17Rami b. Ḥama fragte: Machen die zwei Brote auch in der unrichtigen Reihenfolge erlaubt?

18Wenn man beispielsweise [das Getreidein der Zeit] zwischen der Schwingegarbe und den zwei Broten gesäet hat und die zwei Brote und die Schwingegarbe darüberverstrichen sind. Wie ist es nun, machen sie erlaubt nur in der richtigen Reihenfolge, nicht aber in der unrichtigen Reihenfolge, oder machen sie erlaubt auch in der unrichtigen Reihenfolge?

19Rabba erwiderte: Komm und höre:Wenn du das Speisopfer der Erstlinge darbringst, die Schrift spricht vom Speisopfer der Schwingegarbe; diese wird aus Gerste gebracht. Du sagst, aus Gerste, vielleicht ist dem nicht so, sondern aus Weizen?

20R. Elie͑zer erwiderte: [Vom Getreide] in Miçrajimheißt es reife Frucht und von dem der späteren Generationenheißt es reife Frucht, wie an jener Stelle unter reife Frucht Gerste zu verstehenist, ebenso ist auch an dieser Stelle unter reife Frucht Gerste zu verstehen.

21R. A͑qiba erwiderte: Wir finden, daß ein einzelner Pflichtopfer aus Weizen und Pflichtopfer aus Gerste bringt,

22und ebenso bringt auch die Gemeinde Pflichtopfer aus Weizen und Pflichtopfer aus Gerste, und wenn man sagen wollte, diese werde aus Weizen gebracht, so kommt es ja nicht vor, daß die Gemeinde Pflichtopfer aus Gerste bringt.

23Eine andere Erklärung: Wenn du sagen wolltest, die Schwingegarbe werde aus Weizen gebracht, sind die zwei Brote keine Erstlingemehr.

24Wenn man nun sagen wollte, die zwei Brote machen auch in unrichtiger Reihenfolge erlaubt, so kann diesja vorkommen, wenn man die Schwingegarbe aus [Getreide] darbringt, das vor den zwei Broten und nach der Schwingegarbe des Vorjahres gewurzelt hat,

25und die zwei Brote aus solchem, das vor der Schwingegarbe des laufenden Jahres und nach den zwei Broten des Vorjahres gewurzelt hat. –

26Du glaubst wohl,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.