Menachot — Blatt 69a

1wir sprechen von den Erstlingen der Früchte, wir sprechen von denen des Altars, und der Altar hat bereits Früchte des laufenden Jahres verzehrt.

2Rami b. Ḥama fragte: Wirkt die Erlaubnis durch die zwei Brote auf das Blühen oder auf das Reifen? – Welches Blühen und welches Reifen: wollte man sagen das Blühen der Frucht und das Reifen der Frucht, so müßte sie ja, wenn sie auf das Wurzelnwirkt, um so mehr auf das Blühen und das Reifen wirken!? –

3Vielmehr, das Blühen der Blätter und das Reifen der Blätter; gleicht dies dem Wurzeln oder nicht? – Dies bleibt unentschieden.

4Raba b. R. Ḥanan fragte: Wie verhält es sich mit im Erdboden gesäetem Weizen; wird er durch die Schwingegarbe erlaubt oder wird er durch die Schwingegarbe nicht erlaubt? – In welchem Falle: hat er gewurzelt, so haben wir es gelernt, und hat er nicht gewurzelt, so haben wir es gelernt.

5Wir haben nämlich gelernt: hat er vor der Schwingegarbe gewurzelt, so macht ihn die Schwingegarbe erlaubt, wenn aber nicht, so ist er bis zur Darbringung der nächsten Schwingegarbe verboten. –

6In dem Falle, wenn man ihn vor der Schwingegarbe gemäht und gesät hat, und die Schwingegarbe an diesem vorüberist, und die Frage ist, ob man davon holen und essen dürfe; ist es ebenso als würde er sich in einem Kruge befunden haben, somit macht die Schwingegarbe ihn erlaubt, oder verliert er gegenüber dem Erdboden seine Bedeutung?

7Gibt es bei diesem eine Übervorteilungoder gibt es bei diesem keine Übervorteilung? –

8In welchem Falle, wollte man sagen, wenn er behauptet, er habe sechs ausgesäet, und Zeugen kommen und bekunden, er habe nur fünf ausgesäet, so sagte ja Raba, bei Dingen, die nach Maß, Gewicht oder Zahl [gehandelt werden], könne man auch bei einer Übervorteilung unter der Grenze zurücktreten. –

9Vielmehr, wenn er behauptet, er habe soviel wie nötig ausgesäet, und Zeugen kommen und bekunden, er habe nicht soviel wie nötig ausgesäet; gibt es hierbei eine Übervorteilung, da es ebenso ist, als würde er sich in einem Kruge befinden, oder verliert er gegenüber dem Erdboden seine Bedeutung?

10Schwörtman wegen dessen oder schwört man wegen dessen nicht; ist es ebenso als würde er sich in einem Kruge befinden und gleicht Mobilien, somit muß man wegen dessen schwören, oder verliert er dem Erdboden gegenüber seine Bedeutung und gleicht Immobilien, somit braucht man wegen dessen nicht zu schwören? – Dies bleibt unentschieden.

11Rami b. Ḥama fragte: Wie verhält es sich mit dem Weizen im Rinderkote und der Gerste im Viehkote? – In welcher Hinsicht: wenn hinsichtlich der Verunreinigungvon Speisen, so wird ja gelehrt, wenn man den Weizen im Rinderkote oder die Gerste im Viehkote zu essen beabsichtigt hat, seien sie dadurch nicht als Speisen verunreinigungsfähig, und wenn man sie zum Essen geklaubt hat, seien sie als Speisen verunreinigungsfähig, und wenn hinsichtlich des Speisopfers, so sind sie ja selbstverständlich nicht [tauglich, es heißt:]

12bringe es doch einmal deinem Statthalter zum, Geschenke, ob er dir günstig gesinnt sein oder Huld erweisen wird. –

13In dem Falle, wenn man sie aufgesammelt und gesäet hat, und davon ein Speisopfer bringen will; erfolgt dieswegen der Ekelhaftigkeit, und da man sie gesäet hat, so ist diese geschwunden, oder wegen der Magerkeitund mager sind sie auch jetzt? – Dies bleibt unentschieden.

14Rami b. Ḥama fragte: Wie ist es, wenn ein Elefant einen Weidenkorb verschlungen und ihn durch den After ausgestoßen hat? – In welcher Hinsicht, wenn hinsichtlich der Aufhebungder Unreinheit,

15so haben wir ja gelernt, jedes Gerät werde durch die Bestimmungverunreinigungsfähig und nur durch eine abändernde Handlung der Verunreinigung enthoben. –

16In dem Falle, wenn er Weiden verschlungen hatte, und man aus diesen einen Weidenkorb gemacht hat; ist dies eine Verdauung,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.