Menachot — Blatt 6a
1wohl gilt dies vom Mischgewebe, weil das Gebot auf diese Weise zu erfolgenhat.
2R. Šiša, Sohn des R. Idi, erklärte: Man könnte mit einem anderen Schlüsse entgegnen und aus beiden deduzieren. [Entgegnet man:] wohl gilt dies vom Kopfabkneifen, weil [das Tier] bei der Heiligung verboten wird, so ist von Talg und Blut [das Entgegengesetzte] zu beweisen;
3[erwidert man:] wohl gilt dies von Talg und Blut, weil sie von Erlaubtem herrühren, so ist vom Kopfabkneifen [das Entgegengesetzte] zu beweisen.
4Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie einem Gemeinen verboten und für Gott erlaubt sind, somit ist auch das Totverletzte einzuschließen, wenn es auch für einen Gemeinen verboten ist, so ist es dennoch für Gott erlaubt. – Das Gemeinsame bei ihnen ist ja aber, daß das Gebot auf diese Weise erfolgt!?
5Vielmehr, erklärte R. Aši, man könnte erwidern: der Schluß geht ja vom Fehlerbehafteten aus,
6[und es ist zu entgegnen:] wohl gilt diesvom Fehlerbehafteten, weil diesbezüglich der Darbringende dem Dargebrachtengleicht.
7R. Aḥa der Greis sprach zu R. Aši: Von der Seitengeburt ist ja [das Entgegengesetzte] zu beweisen: dabei gleicht der Darbringende dem Dargebrachten nicht, dennoch ist es für einen Gemeinen erlaubt, für Gott aber verboten.
8[Entgegnet man:] wohl gilt dies von der Seitengeburt, weil sie als Erstgeborenes nicht heilig ist, so ist vom Fehlerbehafteten [das Entgegengesetzte] zu beweisen;
9[erwidert man:] wohl gilt dies vom Fehlerbehafteten, weil dabei der Opfernde dem Geopferten gleicht, so ist von der Seitengeburt [das Entgegengesetzte] zu beweisen.
10Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie für einen Gemeinen erlaubt und für Gott verboten sind, somit gilt dies auch vom Totverletzten, wenn es für einen Gemeinen verboten ist, so ist es um so mehr für Gott verboten. –
11Das Gemeinsame bei ihnen ist ja aber, daß sie aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden sind, während das Totverletzte aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist!?
12R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: In welchem Falle ist das Totverletzte aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden: wollte man sagen, beim Kopfabkneifen eines Geflügelbrandopfersfür Gott, so ist ja beim Geflügel auch das Fehlerbehaftete erlaubt, denn Fehlerlosigkeit und Männlichkeit ist nur beim Vieh, nicht aber beim Geflügel erforderlich;
13und wollte man sagen, beim Kopfabkneifen des Geflügel-Sündopfers für die Priester, so erhalten es ja die Priester vom Tische des Höchsten. –
14Vielmehr entgegne man folgendes: das Gemeinsame bei ihnen ist, daß ihr Fehler kenntlich ist, während beim Totverletzten der Fehler nicht kenntlich ist. Deshalbist der Schriftvers nötig. –
15Ist esdenn hinsichtlich des Totverletzten hieraus zu entnehmen, dies ist ja aus folgendem zu entnehmen:von den Getränken Jisraéls, von dem, was Jisraélitenerlaubt ist!?
16Auch geht es hervor aus:alles, was unter dem Stabe durchgeht, ausgenommen ist das Totverletzte, das nicht durchgeht!? –
17Siesind nötig. Wenn nur [der Vers:] von den Getränken Jisraéls, so könnte man glauben, dies schließe nur den Fall aus, wenn es niemals tauglichwar, gleich dem Ungeweihten und der Mischfrucht (des Weinberges), wenn es aber tauglich war, sei es gültig; daher schrieb der Allbarmherzige auch: alles, was durchgeht.
18Und würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: alles, was durchgeht, so könnte man glauben, dies schließe nur den Fall aus, wenn es vorher totverletzt war und nachher geweiht worden ist, wie beim Zehnten, wenn es aber vorher geweiht und nachher totverletzt worden ist, sei es tauglich, da es zur Zeit der Weihung tauglich war; daher schrieb der Allbarmherzige auch: von den Rindern. Daher sind alle nötig.
19SOWOHL EIN SÜND-SPEISOPFER, ALS AUCH JEDES ANDERE OPFER, HAT EIN GEMEINER, EIN TRAUERNDER, DER AM SELBEN TAGE EIN TAUCHBAD GENOMMENHAT, DER DIE AMTSKLEIDERNICHT ANHAT, DEM DIE SÜHNENOCH FEHLT, DER HÄNDE UND FÜSSE NICHT GEWASCHENHAT, EIN UNBESCHNITTENER, EIN UNREINER, EIN SITZENDER, EIN AUF EINEM GEFÄSSE, EINEXM TIERE ODER DEN FÜSSEN SEINES NÄCHSTENSTEHENDER DAVON DEN HAUFEN ABGEHOBEN, SO IST ES UNTAUGLICH.
20HAT MAN IHN MIT DER LINKEN [HAND] ABGEHOBEN, SO IST ES UNTAUGLICH; BEN BETHERA SAGT, MAN TUE IHN ZURÜCK HINEIN UND HEBE IHN WIEDERUM MIT DER RECHTEN AB.
21WENN MAN IHN ABGEHOBEN UND IHM EIN STEINCHEN, EIN SALZKORN ODER EIN STÜCK WEIHRAUCH MIT IN DIE HAND GEKOMMEN IST, SO IST ER UNTAUGLICH, DENN SIE SAGTEN, DER ÜBERVOLLE UND DER UNVOLLSTÄNDIGE HAUFESEI UNTAUGLICH. WAS HEISST ÜBERVOLL? WENN MAN IHN GESTROTZTABHEBT. UNVOLLSTÄNDIG? WENN MAN IHN MIT DEN FINGERSPITZEN ABHEBT.
22GEMARA. Wozu heißt es: sowohl ein Sünd-Speisopfer oder auch jedes andere Speisopfer, sollte er doch lehren: alle Speisopfer, von denen ein Gemeiner oder ein Fremder den Haufen abgehoben hat!? –
23Dies ist nach R. Šimo͑n nötig, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Eigentlich sollte das Sünd-Speisopfer des Öls und des Weihrauchs benötigen, damit der Sünder keinen Gewinnerziele, nur benötigt es dieser deshalb nicht, damit sein Opfer nicht üppig sei. Eigentlich sollte das Sündopfer wegen Talg-[genusses]des Gußopfers benötigen, damit der Sünder keinen Gewinnerziele,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.