Menachot — Blatt 70a

1Wenn man sieschätzungsweise verzehntet und wiederum gepflanzt hat, und sie zugenommen haben.

2Und wie verhält es sich, wenn du entscheidest, man richte sich nicht nach dem Stamme und der Zehnt sei von der Zunahme zu entrichten, mit dem Stamme selbst? Abbajje sprach zu ihm: Womit sind diese anders als Weizen und Gersteallgemein!?

3Jener erwiderte: Wird die Aussaat zerstört, so ist es mir nicht fraglich, fraglich ist es mir nur, wenn die Aussaat nicht zerstörtwird. –

4Dies ist aus einer Lehre R. Jiçḥaqs im Namen R. Joḥanans zu entscheiden: Hat man eine Litra Zwiebeln zubereitetund gepflanzt, so ist alles zu verzehnten. – Bei diesen ist dies die gewöhnliche Art des Säens,

5in jenem Falle ist dies nicht die gewöhnliche Art des Säens.

6R. Ḥanina b. Minjomi sprach zu Abajje: Wie verhält es sichmit einem undurchlochten Pflanzentopfe? – Ist er nicht durchlocht, so ist er ja nichtdurchlocht!?

7Du meinst vielleicht, wenn man ihn nachher durchlochthat.

8Hierbei ist das Säen einmal erfolgt, somit werden sie verbunden, in jenem Falleaber ist das Säen zweimal erfolgt.

9R. Abahu fragte: Wie ist es, wenn man eine Ähre im Haufen geworfeltund wiederum gepflanzt, und am Boden haftend eine Benennung getroffenhat; ist sie, da sie durch das Worfeln zehntpflichtig geworden war, durch die Benennung heilig, oder ist von dieser durch die Pflanzung die Zehntpflichtigkeit geschwunden?

10Die Jünger sprachen zu Abajje: Demnachwürde das Gesetz von der Hebe beim am Boden Haftenden vorkommen, während wir gelernt haben, beim am Boden Haftenden komme das Gesetz von der Hebe nicht vor!?

11Dieser erwiderte: Dies wird hinsichtlich der Todesstrafeund des Fünftelsgelehrt; wenn man siepflückt und ißt, so ist dies Gepflücktes, und wenn man sich bückt und ißt, so ist dieses Tun gegenüber dem aller anderen Menschen bedeutungslos. –

12Wodurch unterscheidet sich dies von der folgenden Lehre aus dem Schreibhefte des Ilpha: Eier aus dem Aase eines reinen Vogels, die sich zum Teil außen und zum Teil innenbefinden, machen von innenim Schlundedie Kleider unrein, und von außenim Schlunde die Kleider nicht unrein. –

13Was nicht am Boden haftet, pflegt man so zu essen, was aber am Boden haftet, pflegt man nicht so zu essen.

14R. Ṭabjomi b. Qisana sagte im Namen Šemuéls: Wenn man Mischfrucht in einem undurchlochten Pflanzentopfe säet, so ist diese verboten. Abajje sprach: Erklärlich wäre es, wenn er uns gelehrt hätte, darauf sei rabbanitisch die Widersetzlichkeitsgeißelunggesetzt, wenn er aber sagt, sie sei verboten, so lehrt er uns damit,

15daß dies rabbanitisch als Säen gelte, und wir haben ja bereits gelernt, wenn man die Hebe von [Getreide] aus einem undurchlochten Pflanzentopfe für solches aus einem durchlochten entrichtet hat, sei die Hebe gültig, jedoch müsse man sie wiederum entrichten!?

16WEIZEN, GERSTE, DINKEL, HAFERUND ROGGEN SIND ZUR TEIGHEBE PFLICHTIG, SIE WERDEN MIT EINANDER VEREINIGT, SIE SIND HEURIG VOR DEM PESAḤFESTE VERBOTEN UND SIE DÜRFEN VOR DER SCHWINGEGARBE NICHT GEMÄHT WERDEN. HABEN SIE VOR DER SCHWINGEGARBE GEWURZELT, SO MACHT DIE SCHWINGEGARBE SIE ERLAUBT, WENN ABER NICHT, SO SIND SIE BIS ZUR [DARBRINGUNG DER] NÄCHSTEN SCHWINGEGARBE VERBOTEN.

17GEMARA. Es wird gelehrt: Dinkel ist eine Art Weizen, Hafer und Roggen sind eine Art Gerste. Dinkel

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.