Menachot — Blatt 72a
1Er ist seiner Ansicht hinsichtlich des einen und streitet gegen ihn hinsichtlich des anderen.
2MAN DARF MÄHEN WEGEN DER JUNGEN SETZLINGE, WEGEN DER TRAUERFEIER UND WEGEN [DER STÖRUNG] DER LEHRVORTRÄGE. Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt:eurer Ernte, nicht aber die Ernte wegen einer gottgefälligen Handlung.
3MAN BINDE ES NICHT IN BÜNDELN, SONDERN LEGE ES IN HAUFEN. Aus welchem Grunde? – Soweit möglich, arbeite man nicht.
4ES IST GEBOT, DIE SCHWINGEGARBE VOM STEHENDEN GETREIDE ZU BRINGEN. Die Rabbanan lehrten:Wenn du ein Speisopfer der Erstlinge darbringst; was lehrtdies? Es ist Gebot, die Schwingegarbe vom stehenden Getreide zu bringen; woher, daß, wenn man kein stehendes Getreide findet, man sie von den Garben bringe? Es heißt: darbringst.
5Eine andere Erklärung: Darbringst, es ist Gebot, sie von feuchtem zu bringen; woher, daß, wenn man kein feuchtes findet, man sie von trockenem bringe? Es heißt: darbringst. Eine andere Erklärung: Darbringst, es ist Gebot, sie nachts zu mähen; woher, daß, wenn man sie am Tage gemäht hat, sie tauglich sei? Es heißt: darbringst.
6Sie vordrängt den Šabbath, denn es heißt: darbringst. Man bringe sie, wie sie ist, man bringe sie aus jedem Orte, man bringe sie selbst am Šabbath, man bringe sie selbst in Unreinheit.
7HAT MAN SIE AM TAGE GEMÄHT, SO IST SIE TAUGLICH. Wir haben ja aber gelernt, daß die ganze Nacht für das Mähen der Schwingegarbe und die Aufräucherung der Fettstücke und der Opferglieder zulässig sei, und die Regel sei, für alles, was am Tage erfolgenmuß, sei der ganze Tag, und für alles, was nachts erfolgen muß, sei die ganze Nacht zulässig.
8Dies gilt also von dem der Nacht wie von dem des Tages; wie das, was am Tage erfolgen muß, nicht nachts erfolgen darf, ebenso darf das, was nachts erfolgen muß, nicht am Tage erfolgen!?
9Rabba erwiderte: Das ist kein Einwand; eines nach Rabbi und eines nach R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n. Es wird nämlich gelehrt: Wenn er die Schwingegarbe darbringt und sie unrein wird, so heiße man ihn, wenn eine andere da ist, an deren Stelle eine andere holen, wenn aber nicht, so sage man zu ihm, daß er vernünftig sei und schweige – so Rabbi.
10R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, ob so oder so, sage man zu ihm, daß er vernünftig sei und schweige, denn jede Schwingegarbe, die nicht nach Vorschrift gemäht worden ist, ist untauglich.
11Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n lehrte es nach der Ansicht R. A͑qibas, des Lehrers seines Vaters; denn wir haben gelernt: R. A͑qiba sagte eine Regel: eine Arbeit, die vor dem Šabbath verrichtet werdenkann, verdrängt den Šabbath nicht.
12Ferner ist er der Ansicht R. Jišma͑éls, welcher sagt, das Mähen der Schwingegarbe sei Gebot, denn wir haben gelernt: R. Jišma͑él sagte: Wie das Pflügen freigestellt ist, ebenso auch das Mähen, wenn es freigestelltist, ausgenommen ist das Mähen der Schwingegarbe, das Gebot ist.
13Wieso verdrängt sie den Šabbath, wenn man nun sagen wollte, sie sei tauglich, auch wenn man sie nicht nach Vorschriftgemäht hat, man kann sie ja am Vorabend des Šabbaths mähen!? Da sie demnach den Šabbath verdrängt, so ist zu entnehmen, daß, wenn man sie nicht nach Vorschrift gemäht hat, sie untauglich sei. –
14War denn Rabbinicht ebenfalls ein Schüler R. Šimo͑ns,
15es wird ja gelehrt: Rabbi erzählte: Als wir das Gesetz bei R. Šimo͑n in Teqoa͑ studierten, pflegten wir ihmdas Öl und das Badetuch vom Hofe nach dem Dache, vom Dache nach einem Gehege und von einem Gehege nach einem anderen Gehege zu bringen, bis wir zur Quelle herankamen, wo wir zu badenpflegten. –
16Er stützt sich auf eine andere Lehre R. Šimo͑ns, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Komm und sieh, wie beliebt ein Gebot zur festgesetzten Zeitist: die Aufräucherung der Fettstücke und der Opferglieder ist die ganze Nacht zulässig, dennoch wartete man damitnicht einmal bis zur Dunkelheit. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.