Menachot — Blatt 74a

1das Sünd-Speisopfer der Priester mit dem Sünd-Speisopfer eines Jisraéliten; wie vom Sünd-Speisopfer eines Jisraéliten der Haufe abzuheben ist, ebenso ist auch vom Sünd-Speisopfer der Priester der Haufe abzuheben. –

2Demnach sollte doch, wie vom Sünd-Speisopfer eines Jisraéliten der Haufe abgehoben und das Zurückbleibende gegessen wird, auch vom Sünd-Speisopfer der Priester der Haufe abgehoben und das Zurückbleibende gegessen werden!? –

3Es heißt: dem Priester wie das Speisopfer, hinsichtlich des Priesters wie das Speisopfer, nicht aber hinsichtlich des Altarfeuerswie das Speisopfer. Der Haufe wird besonders und das Zurückbleibende besonders dargebracht. –

4Daß der Dienst durch ihn selbst erfolgen darf, braucht ja nicht hieraus entnommen zu werden,

5dies geht ja aus folgendem hervor: Woher, daß ein Priester beliebig zu jeder Zeit und zu jeder Stunde eintreten und seine Opfer darbringen darf? Es heißt:er kann ganz nach Belieben kommen und Dienst tun!? –

6Hieraus würde man es gewußt haben nur von solchen, die nicht wegen einer Sünde dargebracht werden, nicht aber von solchen, die wegen einer Sünde dargebracht werden. –

7Aber auch diesbezüglich braucht es ja nicht hieraus entnommen zu werden, dies geht ja aus folgendem hervor:Der Priester soll Sühne schaffen der Seele, die sich unvorsätzlich durch eine Sünde vergangen hat, dies lehrt, daß ein Priester durch sich selbst Sühne erlangen könne!? –

8Wenn hieraus, so könnte man glauben, nur wenn es unvorsätzlich erfolgt ist, nicht aber, wenn vorsätzlich, so lehrt er uns. –

9Wie kann dies vorsätzlich vorkommen!? – Wegen Vorsätzlichkeit bei einem Schwure.

10Ein Anderes lehrt: R. Šimo͑n sagt, vom Sündopfer der Priester werde der Haufe abgehoben, und dann der Haufe besonders und das Zurückbleibende besonders dargebracht. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, der Haufe werde besonders dargebracht und das Zurückbleibende über den Aschenraum verstreut.

11R. Ḥija b. Abba sagte: R. Joḥanan wandte ein: An welcher Stelle des Aschenraumes: wenn oben, so lehrt diesja auch sein Vater, und wenn unten: gibt es denn etwas, das unten dargebracht wird!?

12R. Abba sprach zu ihm: Vielleicht zur Vernichtung? Da lachten sie über ihn: gibt es denn etwas, das zur Vernichtung dargebracht wird!?

13Der Vater R. Abins lehrte Jedes Speisopfer eines Priesters ist vollständig darzubringen, es darf nicht gegessen werden, ich habe es nur hinsichtlich des Essens verglichen, nicht aber hinsichtlich eines anderen Behufes. –

14Wie meint eres!? Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: Jedes Speisopfer eines Priesters darf nicht gegessen werden, sein Pflichtopfer, ist vollständig darzubringen, sein freiwilligesOpfer. Raba sprach zu ihm: Ein scharfes Messer zerschneidetden Schriftvers!?

15Vielmehr, erklärte Raba: Jedes Speisopfer eines Priesters ist vollständig darzubringen, sein freiwilliges Opfer, es darf nicht gegessen werden, sein Pflichtopfer. –

16Vielleicht entgegengesetzt!? – Es ist einleuchtend, daß das freiwillige Opfer einzuschließenist, denn es ist häufiger, es sühnt nicht, und es ist angenehmen Duftes. –

17Im Gegenteil, das pflichtige ist ja einzuschließen, denn es wird aus einem I͑saron und als Pflichtdargebracht!? – Jenesind mehr. –

18Wofür verwenden die Rabbanan[den Schriftvers:] jedes Speisopfer eines Priesters ist vollständig darzubringen, es darf nicht gegessen werden? –

19Diesen verwenden sie für folgende Lehre: Ich weiß nur vom ersteren, daß es vollständig aufgeräuchert werde, und vom anderen, daß es nicht gegessen werde,

20woher, daß auch das von diesem Gesagte auf jenes und das von jenem Gesagte auf dieses zu beziehen ist? Es heißt zweimal vollständig, für [einen Schluß durch] Wortanalogie: beim ersteren heißt es vollständig und beim anderen heißt es vollständig,

21wie das erstere vollständig aufzuräuchern ist, ebenso ist auch das andere vollständig aufzuräuchern, und wie beim anderen das Essen mit einem Verbote belegt ist, ebenso ist auch beim ersteren das Essen mit einem Verbote belegt.

22Rabina fragte: Wie ist es, wenn ein Priester von den Opferteilengegessen hat? Hinsichtlich des Verbotes für einen Gemeinen

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.