Menachot — Blatt 76a

1BEI ALLEN SPEISOPFERN ISTEIN DREIHUNDERTMALIGES REIBEN UND EIN FÜNFHUNDERTMALIGES STAMPFEN ERFORDERLICH. DAS REIBEN UND STAMPFEN ERFOLGT AM WEIZEN; R. JOSE SAGT, AM TEIGE. ALLE SPEISOPFER BESTEHEN AUS JE ZEHN [KUCHEN], AUSGENOMMEN DIE SCHAUBROTE UND DAS PFANNENOPFER DES HOCHPRIESTERS, DIE AUS JE ZWÖLF BESTEHEN – SO R. JEHUDA; R. MEÍR SAGT, ALLE BESTEHEN AUS JE ZWÖLF, AUSGENOMMEN DIE KUCHEN DES DANKOPFERS UND DES NAZIROPFERS, DIE AUS JE ZEHN BESTEHEN.

2GEMARA. Es wird gelehrt: Einmal reiben und zweimal stampfen, zweimal reiben und dreimal stampfen. R. Jirmeja fragte: Gilt das Hin und Herführenals einmal oder als zweimal? Dies bleibt unentschieden.

3DAS REIBEN UND STAMPFEN ERFOLGT AM WEIZEN; R. JOSE SAGT, AM TEIGE. Sie fragten: Am Teige und nicht am Weizen, oder auch am Teige? – Komm und höre, es wird gelehrt: Das Reiben und Stampfen erfolgt am Weizen; R. Jose sagt, das Reiben am Weizen, das Stampfen am Teige.

4ALLE SPEISOPFER BESTEHEN &C. ZWÖLF. Hinsichtlich des Schaubrotes ist diesausdrücklich geschrieben,

5hinsichtlich des Pfannenopfers des Hochpriesters ist dies durch [das Wort] Satzungvom Schaubrote zu folgern,

6woher aber, daß alle übrigen Speisopfer aus zehn bestehen? – Dies ist von den Broten des Dankopfers zu folgern, wie dieseaus zehn, ebenso auch die übrigen aus zehn. – Sollte es doch vom Schaubrote gefolgert werden, wie dieses aus zwölf, ebenso auch die übrigen aus zwölf!? –

7Es ist einleuchtend, daß es von den Broten des Dankopfers gefolgert werde, denn sie werdenvon einem einzelnen, freiwillig und mit Öl dargebracht, sie werden untauglichund nicht am Šabbath oder in Unreinheit dargebracht. –

8Im Gegenteil, es sollte ja vom Schaubrote gefolgert werden, denn siesind hochheilig, und werden mit Weihrauch, ungesäuert und selbständig dargebracht!? –

9Jenesind mehr. –

10Wenn wir aber der Ansicht sind, man könne von dem, was durch Wortanalogie gefolgert wird, durch die Hauptnormfolgern, so sollte es doch vom Pfannenopfer des Hochpriestersgefolgert werden, wie dieses aus zwölf besteht, ebenso auch die übrigen aus zwölf!? –

11Es ist einleuchtend, daß es von den Broten des Dankopfers gefolgert werde, denn siewerden von einem Gemeinen, freiwillig und [un]geteilt dargebracht,

12sie werden verwerflich und werden nicht am Šabbath oder in Unreinheit dargebracht. –

13Im Gegenteil, es sollte ja vom Pfannenopfer des Hochpriesters gefolgert werden, denn siebestehen aus einem I͑saron [Mehl], werden durch das Gefäß geheiligt, mit Weihrauch,

14gesäuert und selbständig dargebracht, benötigen des Heranbringensund sind Feueropfer, auch sind diesemehr!? –

15Er folgert lieber hinsichtlich [des Opfers] eines Gemeinen von dem eines Gemeinen.

16R. MEÍR SAGT, ALLE BESTEHEN AUS JE ZWÖLF. Ist er der Ansicht, man könne von dem, was durch Wortanalogie gefolgert wird, durch die Hauptnorm folgern, so folgert er es vom Pfannenopfer des Hochpriesters, denn diesesind mehr,

17und ist er der Ansicht, man könne von dem, was durch Wortanalogie gefolgert wird, nicht durch die Hauptnorm folgern, so folgert er es vom Schaubrote, denn er folgert lieber hinsichtlich des [Hoch]heiligen vom [Hoch]heiligen.

18AUSGENOMMEN DIE KUCHEN DES DANKOPFERS, UND DES NAZIROPFERS, DIE AUS JE ZEHN BESTEHEN. Hinsichtlich der Brote des Dankopfers ist dies ausdrücklichgeschrieben,

19und hinsichtlich der des Naziropfers sagte der Meister:seine Dankopfer, diesschließt das Heilsopfer des Nazirs ein.

20R. Ṭobi b. Qisana sagte im Namen Šemuéls: Hat man die Dankopferbroteaus vier Kuchen bestehendgebacken, so hat man seiner Pflicht genügt. – Es sind ja vierzig erforderlich!? – Als Gebot. –

21Man muß ja von ihnen die Hebeabsondern!? Wolltest du sagen, man sondere sie von jedem ab, so sagt ja der Allbarmherzigeeines, es darf kein Angebrochenes sein!? – Wenn man sie beim Kneten abgesondert hat.

22Man wandte ein: Hat man die Kuchen des Speisopfers zu groß oder zu kleingemacht, so sind sie tauglich, ausgenommen das Schaubrot, das Pfannenopfer des Hochpriesters, die Brote des Dankopfers und des Naziropfers!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.