Menachot — Blatt 79a
1Wenn man es geschlachtet hat und es sich als totverletztherausstellt, so ist das Brot nicht heilig; wenn man es geschlachtet hat und es sich als fehlerbehaftet herausstellt, so ist [das Brot], wie R. Elie͑zer sagt, heilig, und wie R. Jehošua͑ sagt, nicht heilig – so R. Meír.
2R. Jehuda sagte: R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ stimmen überein, daß es nicht heilig sei, wenn man es geschlachtet hat und es sich als totverletzt herausstellt, und daß es heilig sei, wenn es außerhalb der Frist geschlachtet worden ist, und daß es nicht heilig sei, wenn es als fehlerbehaftet befunden wird, sie streiten nur über [das Schlachten] außerhalb des Raumes; R. Elie͑zer sagt, es sei heilig, und R. Jehošua͑ sagt, es sei nicht heilig.
3R. Elie͑zer sprach: Es ist außerhalb der Frist untauglich und es ist außerhalb des Raumes untauglich, wie es nun außerhalb der Frist heilig ist, ebenso ist es außerhalb des Raumes heilig. R. Jehošua͑ sprach: Es ist außerhalb des Raumes untauglich und es ist fehlerbehaftet untauglich, wie es nun fehlerbehaftet nicht heilig ist, ebenso ist es außerhalb der Frist nicht heilig.
4R. Elie͑zer sprach zu ihm: Ich vergleiche es mit [dem Schlachten] außerhalb der Frist, und du vergleichst es mit Fehlerbehafteten, wir wollen nun sehen, wem es gleicht; gleicht es [dem Schlachten] außerhalb der Frist, so folgern wir es vom [Schlachten] außerhalb der Frist, und gleicht es dem Fehlerbehafteten, so folgern wir es vom Fehlerbehafteten.
5Alsdann begann R. Elie͑zer mit folgendem Schlusse: man folgere hinsichtlich der Untauglichkeit durch die Absichtvon der Untauglichkeit durch die Absicht, nicht aber hinsichtlich der Untauglichkeit durch die Absicht von der Untauglichkeit des Körpers.
6Hierauf begann R. Jehošua͑ mit folgendem Schlusse: man folgere hinsichtlich der Untauglichkeit, die nicht mit der Ausrottung belegt ist, von der Untauglichkeit, die nicht mit der Ausrottung belegt ist, nicht aber von der Untauglichkeit durch [das Schlachten] außerhalb der Frist, die mit der Ausrottung belegt ist. Ferner folgere man es vom [Schlachten] auf einen anderen Namen, wobei die Untauglichkeit durch die Absicht erfolgt, und die nicht mit der Ausrottung belegt ist.
7Da schwieg R. Elie͑zer.
8Wieso ist nach R. Meír, wenn man es geschlachtet hat und es sich als totverletzt herausstellt, die Untauglichkeit vor dem Schlachten erfolgt, und wenn man es geschlachtet hat und es sich als fehlerbehaftet herausstellt, die Untauglichkeit nicht vor dem Schlachten erfolgt!? –
9Bei einem Häutchenam Auge, und zwar nach R. A͑qiba, welcher sagt, wenn es hinaufgekommenist, werde es nicht herabgenommen. – Und R. Jehošua͑!? – Nur hinsichtlich der eigenen Untauglichkeit sagt R. A͑qiba, wenn es hinaufgekommen ist, werde es nichtherabgenommen, nicht aber hinsichtlich der Heiligung des Brotes.
10Es wurde gelehrt: Ist ein Sündopfer außerhalb der Fristgeschlachtet worden, so werde es, wenn es hinaufgekommen ist, nicht herabgenommen; wenn außerhalb des Raumes, so werde es, wie Raba sagt, herabgenommen, und wie Rabba sagt, nicht herabgenommen.
11Raba wie R. Jehošua͑, und Rabba wie R. Elie͑zer.
12Rabba bekannte sich aber zur Ansicht Rabas, da auch R. Elie͑zer sich zur Ansicht R. Jehošua͑s bekannte.
13Manche sagen, obgleich R. Elie͑zer sich zur Ansicht R. Jehošua͑s bekannte, bekannte sich Rabba nicht zur Ansicht Rabas; jener tat es nur wegen der Vergleichung mit [dem Schlachten] auf einen anderen Namen, hierbei aber ist es, falls man es mit [dem Schlachten] auf einen anderen Namen vergleicht, wenn es hinaufgekommen ist, nicht herabzunehmen.
14HAT MAN ES AUF EINEN ANDEREN NAMEN GESCHLACHTET &C. R. Papa sagte: Unser Autor läßt den häufiger vorkommenden Widder des Nazirsfort und lehrt dies vom Einweihungswidder. – Und unser Autor!? – Er lehrt dies vom ursprünglichen Gesetze.
15WENN DAS GUSSOPFER IM GEFÄSSE GEHEILIGT WORDEN IST UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS DAS SCHLACHTOPFER UNTAUGLICH IST, SO WERDE ES, WENN EIN ANDERES SCHLACHTOPFER DA IST, MIT DIESEM DARGEBRACHT, WENN ABER NICHT, SO LASSE MAN ES DURCH DAS ÜBERNACHTENUNTAUGLICH WERDEN.
16GEMARA. Zee͑ri sagte: Das Gußopfer wird nur durch das Schlachten des Schlachtopfers heilig. – Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt: Schlachtopfer und Gußopfer. –
17Wir haben gelernt: Wenn das Gußopfer im Gefäße geheiligt worden ist und es sich herausstellt, daß das Schlachtopfer untauglich ist, so werde es, wenn ein anderes Schlachtopfer da ist, mit diesem dargebracht, wenn aber nicht, so lasse man es durch das Übernachten untauglich werden.
18Doch wohl, wenn es beim Schlachten untauglich gewordenist!? – Nein, wenn es heim [Blut]sprengen untauglich gewordenist. –
19Also nach Rabbi, welcher sagt, wenn zwei Dinge die Erlaubtmachungbewirken, könne dies durch das eine ohne das andere erfolgen? –
20Du kannst auch sagen, nach R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n, wenn nämlich das Blut in das Gefäß aufgenommen und ausgeschüttet worden ist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.