Menachot — Blatt 79b

1und zwar ist R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n der Ansicht seines Vaters, welcher sagt, was zum Sprengen dasteht, gelte als gesprengt.

2Der Meister sagte: So werde es, wenn ein anderes Schlachtopfer da ist, mit diesem dargebracht. R. Ḥisda sagte ja aber, wenn man Öl für ein Speisopfer reserviert hat, sei es für ein anderes Speisopfer untauglich!? R. Jannaj erwiderte: Hierüber besteht eine Bestimmung des Gerichtes: wird es verwandt, so ist es recht, wenn aber nicht, so sei es für ein anderes Opfer. –

3Demnach sollte dies auch vom Öl gelten!? – Das Öl ist ein Bestandteil des Speisopfers selbst. –

4Sollte doch eine Bestimmung getroffen werden, daß esprofan werde!? – Es ist zu berücksichtigen, man könntesagen, man dürfe es aus dem Dienstgefäßeheraus profanieren. –

5Auch jetztist ja zu berücksichtigen, man könnte sagen, das Gußopfer, das für ein Schlachtopfer bestimmt worden ist, sei für ein anderes Schlachtopfer tauglich!? –

6Matathja b. Jehuda lehrte ja, wenn das Schlachtopferdann geschlachtetvorliegt. –

7Weshalb lehrt er, wenn es demnach durch das Übernachten untauglich wird, falls dann das Schlachtopfer nicht geschlachtet vorliegt, im Schlußsatze: wenn aber nicht, lasse man es durch das Übernachten untauglich werden, sollte er doch bei dem einen Falleeinen Unterschied machen: dies gilt nur von dem Falle, wenn das Schlachtopfer dann geschlachtet vorliegt, nicht aber, wenn das Schlachtopfer dann nicht geschlachtet vorliegt!? –

8Das meint er auch: dies gilt nur von dem Falle, wenn ein Schlachtopfer dann geschlachtet vorliegt, wenn aber dann kein Schlachtopfer geschlachtet vorliegt, so ist es ebenso als würde es durch das Übernachten untauglich geworden sein, und es ist untauglich. –

9Ist R. Šimo͑n(b. Elea͑zar) denn der Ansicht, es gebe darübereine Bestimmung des Gerichtes,

10R. Idi b. Abin sagte ja im Namen R. A͑mrams im Namen R. Jiçḥaqs im Namen R. Joḥanans, die beständigen Opfer, die von der Gemeinde nicht verwandt wordensind, dürfen nach R. Šimo͑n fehlerfrei nicht ausgelöstwerden, und nach den Weisenfehlerfrei ausgelöst werden!? –

11Anders verhält es sich bei diesen, für die es ein Mittel gibt, indem man sie weiden läßt.

12DAS JUNGE EINES DANKOPFERS, DAS EINGETAUSCHTE EINES SOLCHEN UND DAS ANSTELLE EINES ABHANDENGEKOMMENEN DANKOPFERS ABGESONDERTE BENÖTIGEN NICHT DES BROTES, DENN ES HEISST:er bringe zum Schlachtopfer des Dankes, DAS DANKOPFER BENÖTIGT DES BROTES, NICHT ABER BENÖTIGT SEIN JUNGES, SEIN ERSATZ UND SEIN EINGETAUSCHTES DES BROTES.

13GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Was heißt:wenn wegen eines Dankes es darbringt? Woher, daß, wenn jemand sein Dankopfer abgesondert hat und es abhanden gekommen ist, und nachdem er statt dessen ein anderes abgesondert hat, es sich wieder einfindet, und nunmehr beide dastehen, er beliebig eines von ihnen und mit diesem das Brot darbringe? Es heißt: wegen eines Dankes es darbringt.

14Man könnte glauben, auch das andere benötige des Brotes, so heißt es: es darbringt, eines und nicht zwei; nachdem die Schrift erweiterthat, schränkt sieein. Woher, daß auch das Junge und das Eingetauschte hinsichtlich der Darbringung einbegriffensind? Es heißt: wennwegen eines Dankes. Man könnte glauben, sie benötigen des Brotes, so heißt es: er bringe zum Schlachtopfer des Dankes, das Dankopfer benötigt des Brotes, nicht aber benötigen sein Junges, sein Ersatz und sein Eingetauschtes des Brotes.

15R. Ḥanina ließ im Namen R. Joḥanans sagen: Diesnur, wenn esnach der Sühneerfolgt, wenn aber vor der Sühne, so benötigen sie des Brotes.

16R. A͑mram wandte ein: Worauf bezieht sich dies: wenn auf den Ersatz eines pflichtigenDankopfers, so ist dies ja sowohl von dem Falle vor der Sühne als auch von dem Falle nach der Sühne bereits gelehrtworden;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.