Menachot — Blatt 80a

1wenn auf den Ersatz eines freiwilligen Dankopfers, so benötigt er ja ob vor oder nach der Sühne des Brotes, denn es ist ein weiteresDankopfer; und wenn auf das Junge eines freiwilligen Dankopfers,

2so benötigt es ja ob vor oder nach der Sühne nicht des Brotes, denn es ist ein Überschuß des Dankopfers!? – Vielmehr, auf das Junge eines pflichtigenDankopfers; vor der Sühne benötigt es des Brotes, nach der Sühne benötigt es nicht des Brotes. –

3Was lehrt er uns damit? – Daß R. Joḥanan der Ansicht ist, man erlange Sühne durch den Zuwachs des Geheiligten. Denselben Einwand richtete auch Abajje.

4Es wurde auch gelehrt: R. Jiçḥaq b. Joseph sagte im Namen R. Joḥanans: Der Ersatz des freiwilligen Dankopfers benötigt ob vor oder nach der Sühne des Brotes, denn es ist ein weiteres Dankopfer; das Junge eines freiwilligen Dankopfers benötigt ob vor oder nach der Sühne nicht des Brotes, denn es ist ein Überschuß des Dankopfers; das Junge eines pflichtigen Dankopfers benötigt vor der Sühne des Brotes, nach der Sühne benötigt es nicht des Brotes.

5Šemuél sagte: In einem Falle, wo das Sündopfer verenden zulassen ist, benötigt das Dankopfer nicht des Brotes, und wo das Sündopfer weidenzu lassen ist, benötigt das Dankopfer des Brotes.

6R. A͑mram wandte ein: Was heißt: wegen eines Dankes es darbringt? Woher, daß, wenn jemand sein Dankopfer abgesondert hat und es abhanden gekommen ist, und nachdem er statt dessen ein anderes abgesondert hat, es sich wieder einfindet, und nunmehr beide dastehen, er beliebig eines von ihnen und mit diesem das Brot darbringe? Es heißt: wegen eines Dankes es darbringt. Man könnte glauben, auch das andere benötige des Brotes, so heißt es: es darbringt, eines und nicht zwei.

7Dagegen aber ist in einem solchen Falle das Sündopfer weiden zu lassen, denn wir haben gelernt: Wenn jemand sein Sündopfer abgesondert hat und es abhanden gekommen ist, und nachdem er statt dessen ein anderes abgesondert hat, es sich wieder einfindet, und nunmehr beide dastehen, so erlange man Sühne mit einem von ihnen und das andere ist verenden zu lassen – so Rabbi. Die Weisen sagen, ein Sündopfer sei nur dann verenden zu lassen, wenn es sich einfindet nachdem der Eigentümer Sühne erlangthat. Wenn aber bevor der Eigentümer Sühne erlangt hat, ist es weiden zu lassen!? –

8Šemuél ist der Ansicht Rabbis, welcher sagt, wenn es beim Absondern abhanden gekommenwar, sei es verenden zu lassen. –

9In welchem Falle ist es nach Rabbi weiden zu lassen? – Nach R. Oša͑ja, denn R. Oša͑ja sagte: Wenn jemand zur Sicherheit zwei Sündopfer abgesondert hat, so schaffe er sich Sühne durch das eine und das andere ist weiden zu lassen. –

10In einem solchen Falle benötigt ja das Dankopfer nicht des Brotes!? – Vielmehr, Šemuél ist der Ansicht R. Šimo͑ns, der sagt, die fünf Sündopfer seien verenden zulassen. –

11Nach R. Šimo͑n ist es ja überhaupt nicht weiden zulassen!? –

12Auch Šemuél spricht nur von dem einen Falle: wenn das Sündopfer verenden zu lassen ist, benötigt das Dankopfer nicht des Brotes. – Was lehrt er unsdamit? – Dies schließt die Lehre R. Joḥanans aus; dieser sagt, man erlange Sühne mit dem Zuwachse des Heiligtums, so lehrt er uns, daß dem nicht so ist.

13R. Abba sagte: [Sagte jemand:] dies sei ein Dankopferund dies das Brot dazu, so ist, wenn das Brot abhanden gekommen ist, anderes Brot zu holen, und wenn das Dankopfer abhanden gekommen ist, kein anderes Dankopfer zu holen. – Aus welchem Grunde? – Das Brot ist wegen des Dankopfers da, nicht aber das Dankopfer wegen des Brotes.

14Raba sagte: Wenn jemand Geld für sein Dankopfer reserviert hat

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.