Menachot — Blatt 82a

1und hinsichtlich des Heilsopfers durch [das Wort] dortvom Zehnten, wie nun das Heilsopfer nicht originärer Zehntist, ebenso darf auch das Dankopfer nicht originärer Zehnt sein, und auch der für den Erlös vom zweiten Zehnten gekaufte Weizen ist kein originärer Zehnt.

2Ich will meinen Grund sagen: hinsichtlich des Dankopfers folgere ich dies vom Heilsopfer und hinsichtlich des Heilsopfers durch [das Wort] dort vom Zehnten, wie nun das Heilsopfer nicht von der Art des Zehnten ist, ebenso darf auch das Dankopfer[brot] nicht von der Art des Zehnten sein, während der für den Erlös vom zweiten Zehnten gekaufte Weizen von der Art des Zehnten ist.

3R. Ami sagte: Wenn man Geld vom zweiten Zehnten für ein Heilsopfer erfassenläßt, so hat das Heilsopfer es nichtgeeignet. – Aus welchem Grunde? – Die Heiligkeit des Heilsopfers ist nicht so bedeutend, die Heiligkeit des zweiten Zehnten zu erfassen.

4Man wandte ein: Wenn jemandein Wild zu einem Heilsopferoder ein Vieh zum freien Genusse des Fleischeskauft, so wird die Haut nicht profan. Dies besagt ja wahrscheinlich, daß das Heilsopfer sie eigne!? –

5Hierzu wird ja gelehrt: Rabh sagte, das Heilsopfer eigne sie nicht, und wenn es heißt, die Haut werde nicht profan, so ist dies zu verstehen, bei dieser komme die Bestimmung des Profanwerdens nicht zur Anwendung. – Aus welchem Grunde? Rabba erwiderte: Es ist ebenso als würde er ein Rind zum Pflügen gekauft haben.

6Es wurde gelehrt: Wenn man Geld vom zweiten Zehnten für ein Heilsopfer erfassen läßt, so hat dieses es, wie R. Joḥanan sagt, geeignet, und wie R. Elea͑zar sagt, nicht geeignet.

7Nach R. Jehuda, welcher sagt, der [zweite] Zehnt sei Eigentum des Gemeinen, stimmen alle überein, daß dieses es geeignethabe, sie streiten nur nach R. Meír, welcher sagt, der [zweite] Zehnt sei Eigentum des Höchsten. Derjenige, nach dem dieses es nicht eignet, ist der Ansicht R. Meírs, und derjenige, nach dem dieses es eignet, ist der Ansicht, da der Zehntals Heilsopfer darzubringenist, so ist, wenn man ihn erfassen läßt, die Erfassung gültig.

8Man wandte ein: Wenn man Geld vom zweiten Zehnten für ein Heilsopfer erfassen läßt, so muß man, wenn man es auslöst, zwei Fünftelhinzufügen, eines wegen des Geheiligtenund eines wegen des Zehnten!? –

9Du glaubst wohl, dies gelte nach aller Ansicht, hier ist die Ansicht R. Jehudasvertreten.

10WOHER, DASS WENN JEMAND SAGT, ER NEHME AUF SICH [DIE DARBRINGUNG] EINES DANKOPFERS, ER ES NUR VON PROFANEM BRINGEN MUSS? ES HEISST:du sollst dem Herrn, deinem Gott, das Pesaḥopfer schlachten, Schafe und Rinder, UND DA DAS PESAḤOPFER NUR VON LÄMMERN UND ZIEGEN ZU BRINGEN IST, SO DEUTEN DIE WORTE Schafe und Rinder DARAUF, DASS ALLES, WAS VON SCHAFEN UND RINDERN DARGEBRACHT WIRD, DEM PESAḤOPFER GLEICHE; WIE DAS PESAḤOPFER PFLICHT IST UND NUR VON PROFANEM DARGEBRACHT WERDEN MUSS,

11EBENSO MUSS AUCH JEDES ANDERE PFLICHTIGE [OPFER]NUR VON PROFANEM DARGEBRACHT WERDEN. DAHER SIND, WENN JEMAND SAGT, ER NEHME AUF SICH [DIE DARBRINGUNG] EINES DANKOPFERS, ODER EINES HEILSOPFERS, DA SIE ALS PFLICHT DARZUBRINGEN SIND, DIESE NUR VON PROFANEM DARZUBRINGEN, DIE GUSSOPFERSIND IN JEDEM FALLENUR VON PROFANEM DARZUBRINGEN.

12GEMARA. Woher diesvom Pesaḥopfer selbst? – Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Das Pesaḥopfer ist in Miçrajim geboten worden und das Pesaḥopfer ist für die späteren Generationen geboten worden, wie das in Miçrajim gebotene Pesaḥopfer nur von Profanem gebrachtwurde, ebenso ist auch das für die späteren Generationen gebotene Pesaḥopfer nur von Profanem zu bringen.

13R. A͑qiba sprach zu ihm: Ist denn hinsichtlich des Möglichen vom Unmöglichenzu folgern!? Jener erwiderte: Obgleich es nicht möglich war, dennoch ist dies ein bedeutender Beweis und man lerne hiervon.

14Hierauf entgegnete R. A͑qiba wie folgt: Wohl galt dies vom Pesaḥopfer in Miçrajim, weil bei diesem das Blutsprengen und [die Darbringung] der Opferteile auf dem Altar nicht erforderlich war,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.