Menachot — Blatt 82b

1während beim Pesaḥopfer für die späteren Generationen das Blutsprengen und [die Darbringung] der Opferteile auf dem Altar erforderlichist!?

2Jener erwiderte: Es heißt:du sollst diesen Dienst in diesem Monat üben, alle Dienstübungen dieses Monats müssen diesem gleichen. –

3Ist R. A͑qiba der Ansicht, man könne nicht hinsichtlich des Möglichen vom Unmöglichen folgern, so sollte er doch dabeibleiben, und ist er davon zurückgetreten,

4und folgert es nicht vom Pesaḥopfer in Miçrajim, nur wegen des [anderen] Einwandes, so ist ja vom Pesaḥopfer in der Wüste [das Entgegengesetzte] zu beweisen!? –

5Er entgegnete nach der Ansicht R. Elie͑zers: nach meiner Ansicht ist hinsichtlich des Möglichen vom Unmöglichen überhaupt nicht zu folgern, aber auch nach deiner Ansicht, man könne hinsichtlich des Möglichen vom Unmöglichen folgern, [ist zu entgegnen:] wohl galt dies vom Pesaḥopfer in Miçrajim, weil bei diesem das Blutsprengen und [die Darbringung] der Opferteile auf dem Altar nicht erforderlich war, während beim Pesaḥopfer für die späteren Generationen das Blutsprengen und [die Darbringung] der Opferteile auf dem Altar erforderlich ist.

6Hierauf erwiderte ihm R. Elie͑zer, [es heißt:] du sollst üben. –

7Sollte R. Elie͑zer ihm erwidert haben, vom Pesaḥopfer in der Wüste sei [das Entgegengesetzte]zu beweisen!? –

8Er erwiderte nach der Ansicht R. A͑qibas: nach meiner Ansicht ist hinsichtlich des Möglichen vom Unmöglichen zu folgern, und gegen deinen Einwand ist vom Pesaḥopfer in der Wüste [das Entgegengesetzte] zu beweisen, aber auch nach deiner Ansicht, man könne nicht hinsichtlich des Möglichen vom Unmöglichen folgern, [ist zu erwidern, es heißt:] du sollst üben. –

9Sollte jener auch jetztentgegnethaben!? R. Šešeth erwiderte: Dies besagt, daß [ein Schluß durch] Vergleichung nicht zu widerlegensei.

10Im Lehrhause wandten sie ein: Kann denn von dem, was durch Vergleichung gefolgert wird, durch Vergleichung gefolgertwerden!? – Die Folgerung ist eine gemeinsame, denn alle Pesaḥopfer gehören zusammen. –

11Woher entnimmt R. A͑qiba, daß das Pesaḥopfer nur von Profanem darzubringen sei!? – Er entnimmt es aus folgender Lehre Šemuéls im Namen R. Elie͑zers:Dies ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und die Schlachtung des Heilsopfers.

12Brandopfer, wie beim Brandopfer ein Gerät erforderlich ist, ebenso ist auch bei allen übrigen ein Gerät erforderlich. – Welches Gerät, wollte man sagen, ein Becken, so heißt es ja auch vom Heilsopfer der Gemeinde:und tat es in Becken!? –

13Vielmehr, ein Messer. – Woher dies vom Brandopfer selbst? – Es heißt:da streckte Abraham die Hand aus und nahm das Messer, seinen Sohn zu schlachten, und da war es ein Brandopfer, wie es heißt:er brachte ihn als Brandopfer statt seines Sohnes dar.

14Speisopfer, wie das Speisopfer nur von Männern aus der Priesterschaft gegessen werden darf, ebenso dürfen auch alle übrigen nur von Männern aus der Priesterschaft gegessen werden. – Welche sind es, wenn Sündopfer und Schuldopfer,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.