Menachot — Blatt 83a

1so steht dies ja bei diesen ausdrücklichgeschrieben,

2und wenn Heilsopfer der Gemeinde, so ist es ja aus einer Einschließung der Schrift zu entnehmen:an hochheiliger Stelle sollst du es essen, jeder Mann darf es essen, dies lehrt, daß Heilsopfer der Gemeinde nur von Männern aus der Priesterschaft gegessen werden dürfen!? –

3[Hierüber streiten] Tannaím; manche entnehmen es aus diesem und manche entnehmen es aus jenem. –

4Sündopfer, wie das Sündopfer durch AbsorptionHeiligkeit überträgt, ebenso übertragen auch alle übrigen Heiligkeit durch Absorption.

5Schuldopfer, wie beim Schuldopfer nicht Eihaut und Nachgeburtheiligsind, ebenso sind auch bei allen übrigen Eihaut und Nachgeburt nicht heilig. Er ist der Ansicht, die Jungen der Opfer seien erst bei ihrem Vorhandensein heilig; ferner auch, daß man hinsichtlich des Möglichen vom Unmöglichenfolgere.

6Einweihungsopfer, wie beim Einweihungsopfer das Zurückbleibende verbrannt wurdeund Lebendes nicht als Zurückbleibendes vorhandenwar, ebenso ist auch bei allen übrigen das Zurückbleibende zu verbrennen und Lebendesgilt nicht als Zurückbleibendes.

7Heilsopfer, wie Heilsopfer verwerflich machenund verwerflich werden, ebenso können auch alle übrigen verwerflich machen und verwerflich werden.

8In einer Barajtha wird im Namen R. A͑qibas gelehrt: Dies ist das Gesetz &c. Speisopfer, wie das Speisopfer durch Absorption Heiligkeit überträgt, ebenso übertragen auch alle übrigen Heiligkeit durch Absorption.

9Und dies muß sowohl vom Sündopfer als auch vom Speisopfer gelehrt werden. Würde der Allbarmherzige es nur vom Speisopfer geschrieben haben, [so könnte man glauben,] nur dieses absorbiere, weil es locker ist, nicht aber das Sündopfer. Und würde der Allbarmherzige es nur vom Sündopfer geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil es wegen der Fettigkeit in das Fleisch eindringt, nicht aber gelte dies vom Speisopfer. Daher ist beides nötig.

10Sündopfer, wie das Sündopfer nur von Profanem, am Tage und mit der rechten Hand dargebracht wird, ebenso werden auch alle übrigen nur von Profanem, am Tage und mit der rechten Hand dargebracht. –

11Woher dies vom Sündopfer selbst? R. Ḥisda erwiderte: Die Schrift sagt:Aron bringe seinen Sündopferfarren heran, seinen, nicht aber von Gemeindemitteln und nicht vom Zehnten. –

12Daß es am Tage erfolgen muß, geht ja hervor aus [den Worten:]am Tage, da er gebot!? – Er lehrt es unnötig. –

13Daß es mit der rechten Hand erfolgen muß, geht ja hervor aus einer Lehre des Rabba b. Bar Ḥana, denn Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen des Reš Laqiš, überall, wo ‘Finger’ und ‘Priester’ genanntwerden, sei der der Rechten zu verstehen!? – Er lehrt es unnötig. –

14Schuldopfer, wie die Knochen des Schuldopfers erlaubtsind, ebenso sind auch bei allen übrigen die Knochen erlaubt. –

15Wofür verwendet R. A͑qiba[den Schriftvers:] du sollst das Pesaḥopfer schlachten!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.