Menachot — Blatt 83b
1Diesen verwendet er für eine Lehre R. Naḥmans, denn R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Woher, daß der Überschuß des Pesaḥopfers als Heilsopfer darzubringen ist? Es heißt:du sollst das Pesaḥopfer schlachten dem Herrn, deinem Gott, Schafe und Rinder, und da das Pesaḥopfer nur von Lämmern und Ziegen darzubringen ist, [so lehrt dies,] daß der Überschuß des Pesaḥopfers als das darzubringen ist, wofür Schafe und Rinder verwandtwerden. –
2Ist dies denn hieraus zu entnehmen, dies geht ja aus einer Lehre des Vaters Šemuéls hervor. Es heißt:Ist sein Opfer vom Kleinvieh, zur Schlachtung eines Heilsopfers, und hierzu sagte der Vater Šemuéls, was vom Kleinvieh kommt, diene zur Schlachtung eines Heilsopfers!? –
3Ist dies denn hieraus zu entnehmen, dies geht ja aus folgender Lehre hervor:Lamm, dies schließt das Pesaḥopfer hinsichtlich des Fettschwanzesein;
4und da es noch heißt: wenn ein Lamm, so schließt dies auch das über ein Jahr alte Pesaḥ[lamm]und das neben dem Pesaḥopfer dargebrachte Heilsopfer ein hinsichtlich aller für das Heilsopfer geltenden Vorschriften, daß nämlich diese des Stützens, des Gußopfers und des Schwingens von Brust und Schenkel benötigen.
5Wenn es aber weiter noch heißt:wenn ein Zicklein, so ist das Thema unterbrochen; dies lehrt, daß der Fettschwanz des Zickleins nicht dargebracht werde.
6Diesbezüglich sind somit drei Schriftverse vorhanden; einer wegen des Falles, wenn die Zeitund das Lebensjahrverstrichen sind, einer wegen des Falles, wenn die Zeit und nicht das Lebensjahr verstrichen ist, und einer wegen des Falles, wenn weder die Zeit noch das Lebensjahrverstrichen ist.
7Und sie sind alle nötig. Würde nur der Fall gelehrt worden sein, wenn die Zeit und das Lebensjahr verstrichen sind, [so könnte man glauben,] weil es vollständig verdrängt wordenist, nicht aber, wenn nur die Zeit und nicht das Lebensjahr verstrichen ist, sodaß es für das zweite Pesaḥfestverwendbar ist.
8Und würde nur der Fall gelehrt worden sein, wenn die Zeit und nicht das Jahr verstrichen ist, [so könnte man glauben,] weil es vom ersten Pesaḥfeste verdrängt worden ist, nicht aber, wenn weder die Zeit noch das Lebensjahr verstrichen ist, sodaß es für das erste Pesaḥfest verwendbar ist. Daher sind alle nötig.
9ALLE GEMEINDE- UND PRIVATE [SPEIS]OPFER SIND VON INLÄNDISCEM UND VON AUSLÄNDISCHEM, VON NEUEM UND VON ALTEM [GETREIDE] DARZUBRINGEN, AUSGENOMMEN SCHWINGEGARBE UND DIE ZWEI BROTE, DIE NUR VON NEUEM UND VON INLÄNDISCHEM DARZUBRINGEN SIND.
10ALLE ABER SIND NUR VOM BESTEN DARZUBRINGEN. WELCHES IST DAS BESTE? MIKHMAS UND ZANOAḤ LIEFERN DAS ALPHA IN FEINMEHL; DIESEN FOLGT ḤAPHARAJIM IN DER EBENE.
11TAUGLICH WAR ES AUS ALLEN PROVINZEN, NUR BRACHTE MAN ES AUS DIESEN [ORTSCHAFTEN].
12GEMARA. Unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht des Autors der folgenden Lehre: Die von altem [Getreide] dargebrachte Schwingegarbe ist tauglich, die von altem [Getreide] dargebrachten zwei Brote sind tauglich, nur hat man ein Gebot unterlassen.
13Die Schwingegarbe, denn es heißt: das Speisopfer deiner Erstlinge darbringst, selbst aus der Vorratskammer;
14die zwei Brote, denn es heißt: aus euren Wohnorten sollt ihr bringen, nicht aber von ausländischem; aus euren Wohnorten, selbst aus der Vorratskammer. –
15Dies ist ja bereits gedeutet worden!? – Die Schrift sagt: sollt ihr bringen, selbst aus der Vorratskammer. –
16Hieraus wird ja gefolgert, daß alles, was außer diesen dargebracht wird, diesengleiche!? – Der Schriftvers könnte ja gelautet haben: sollst dubringen, wenn es aber heißt: sollt ihr bringen, so ist beides zu entnehmen. –
17Es heißt ja aberdas erste!? – Als Gebot. –
18Es heißt janeues!? – Dies ist für folgende Lehre nötig: R. Nathan und R. A͑qiba sagten: Die aus altem [Getreide] dargebrachten zwei Brote sind tauglich, und [das Wort] neues deutet darauf, daß sie das neueste unter den Opfern sein müssen. –
19Siestreiten nur hinsichtlich des neuen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.