Menachot — Blatt 84b
1auch nicht von Gebirgsdatteln und [Feld]früchten aus Tälern. U͑la sagte: Hat man sie gebracht, so sind sie nicht heilig.
2Rabba saß und trug diese Lehre vor, da wandte R. Aḥa b. Abba gegen Rabba ein: Erstlingsopfer, es muß das erste unter den Opfern sein. Ebenso heißt es:wenn ihr an eurem Wochenfeste dem Herrn ein neues Opfer darbringt.
3Ich weiß nun, daß es das neueste unter denen aus Weizenist, woher, daß es auch das neueste unter denen aus Gerstesein muß? Es heißt zweimalneues, und da esnicht auf das Neue unter denen aus Weizen zu beziehen ist, so beziehe man es auf das Neue unter denen aus Gerste.
4Woher, daß es auch den Erstlingen vorangeht? Es heißt:und das Wochenfest sollst du halten, [das Fest] der Erstlinge der Weizenernte. Ich weiß dies nun von der Weizenernte, woher dies von der Gerstenernte? Es heißt:und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Arbeit, dessen, was du auf dem Felde säest.
5Ich weiß dies von dem, was du gesäet hast, woher dies von dem, was von selbst gewachsen ist? Es heißt: auf dem Felde.
6Ich weiß dies von dem, was auf dem Felde wächst, woher, daß auch das einbegriffen ist, was auf einem Dache, in einer Ruine, in einem Pflanzentopfe und auf einem Schiffe wächst? Es heißt:die Erstlinge von allem, was in ihrem Lande ist.
7Woher, daß es den Gußopfern und den Baumfrüchten vorangeht? Hierbeiheißt es: die Erstlinge deiner Arbeit, und dortheißt es:wenn du deine Arbeit vom Felde einsammelst, wie dort Gußopfer und Baumfrüchte, ebenso sind auch hier Gußopfer und Baumfrüchte.
8Dieswird also von dem gelehrt, was auf einem Dache, in einer Ruine, in einem Pflanzentopfe oder auf einem Schiffe wächst!? – Der Schlußsatz spricht von den Speisopfern.
9R. Ada b. Ahaba wandte ein: Wieso heißt es demnach:jeder Reine in deinem Hause darf davon essen, Speisopfer dürfen ja nur von Männern aus der Priesterschaft gegessen werden!?
10R. Mešaršeja erwiderte: Es sind zwei Schriftverse vorhanden; es heißt:dir gehöre es, und es heißt: jeder Reine in deinem Hause darf davon essen; wie ist dies nun zu erklären? Eines gilt von den Erstlingen und eines gilt von den Speisopfern.
11R. Aši erklärte: Das ganze spricht von den Speisopfern, und der Schluß des Schriftversesbezieht sich auf die Brote des Dankopfers.
12Darüber besteht auch folgender Streit: R. Joḥanan sagt, wenn man siegebracht hat, seien sie nicht heilig, und Reš Laqiš sagt, wenn man sie gebracht hat, seien sie heilig, denn sie gleichen dem Mageren unter den [Schlacht]opfern. –
13Allerdings gibt Reš Laqiš seinen Grund an, was aber ist der Grund R. Joḥanans? R. Elea͑zar erwiderte: Ich sah R. Joḥanan im Traume, und will nun was Gutes sagen. Die Schrift sagt: von den Erstlingen, nicht aber alle Erstlinge,von deinem Lande, nicht aber alles aus deinem Lande. –
14Wofür verwendet Reš Laqiš [die Worte] von deinem Lande? – Diese verwendet er für folgende Lehre: R. Gamaliél b. Rabbi sagte: Hierbei heißt es Land und dortheißt es Land, wie dort das Gute des Landes [aufgezählt wird], ebenso auch hierbei das Gute des Landes. –
15Und der andere!? – [Es heißt] Land, vom Lande. –
16Und jener!? – [Die Auslegung] Land, vom Lande leuchtet ihm nicht ein. –
17Eines lehrt, daß man von dem, was auf einem Dache, in einer Ruine, in einem Pflanzentopfe oder auf einem Schiffe [wächst, die Erstlinge] bringe und darüber [den Abschnitt]lese, und ein Anderes lehrt, daß man sie bringe und nicht lese.
18Allerdings besteht nach Reš Laqiš kein Widerspruch hinsichtlich [der Gewächse] eines Daches, denn eines gilt vom Dache einer Höhleund eines gilt vom Dache eines Hauses,
19ebenso auch nicht hinsichtlich der einer Ruine, denn eines gilt von einer bestellten Ruine und eines gilt von einer unbestellten Ruine,
20ebenso auch nicht hinsichtlich der eines Pflanzentopfes, denn eines gilt von einem durchlochten und eines gilt von einem undurchlochten,
21und ebenso auch nicht hinsichtlich der eines Schiffes, denn eines gilt von einem Schiffe aus Holz und eines gilt von einem Schiffe aus Ton,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.