Moed Katan — Blatt 11a
1der Nichtjuden gehen und von ihnen Vieh, Sklaven, Mägde, Häuser, Felder und Weinberge ankaufen, dies schriftlich bescheinigen und [das Schriftstück] aufs Amt bringen; denn es ist ebenso, als rette man es aus ihrer Hand.
2Rabh erlaubte Ḥija b. Aši am Halbfeste Reusen zu flechten, weil dies eine Laienarbeit ist. Netze zu flechten, ist jedoch verboten, weil dies eine Handwerkerarbeit ist.
3R. Jehuda erlaubte Ami dem Ofensetzer, Öfen zu setzen, ebenso Rabba b. A͑sbi, Siebe zu flechten. – Dem ist ja aber nicht so, Rabba b. Šemuél lehrte ja, alle stimmen überein, daß man keinen Ofen neu setzen dürfe!? – Das ist kein Einwand; das eine im Sommer und das andere im Winter.
4MAN DARF EIN GELÄNDER MACHEN, UM EIN DACH ODER AN EINER GALERIE, LAIENARBEIT UND KEINE HANDWERKSMÄSSIGE ARBEIT. MAN DARF SPALTE VERKLEBEN UND SIE MIT EINER WALZE, MIT DER HAND ODER MIT DEM FUSSE GLATTSTREICHEN, JEDOCH NICHT MIT EINER MAURERKELLE.
5WENN DER ANGELHAKEN, DAS ANGELLOCH, DER ANGELBALKEN, DAS SCHLOSS ODER DER SCHLÜSSEL ZERBROCHEN IST, SO DARF MAN SIE AM HALBFESTE WIEDER HERSTELLEN.
6EINLEGESPEISEN, VON DENEN MAN NOCH AM FESTE ESSEN KANN, DARF MAN EINLEGEN.
7GEMARA. Was heißt Laienarbeit? R. Joseph erwiderte: Mit Stauden und Lorbeerzweigen. In einer Barajtha wurde gelehrt: Man schichte Steine auf, ohne sie mit Mörtel zu verschmieren.
8MAN DARF SPALTE VERKLEBEN UND SIE MIT EINER WALZE GLATT STREICHEN. Wenn dies, wie du sagst, sogar mit einer Walze erlaubt ist, so ist es ja mit der Hand oder mit dem Fuße selbstverständlich!? – Er meint es wie folgt: man darf Spalte verkleben und sie wie mit einer Walze mit der Hand oder mit dem Fuße glatt streichen, nicht aber mit einer Maurerkelle.
9WENN DER ANGELHAKEN, DAS ANGELLOCH, DER ANGELBALKEN, DAS SCHLOSS ODER DER SCHLÜSSEL ZERBROCHEN IST, SO DARF MAN SIE AM HALBFESTE WIEDER HERSTELLEN. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Bis zu seiner Zeit war in Jerušalem der Hammer in Tätigkeit &c. Nur bis zu seiner Zeit, später aber nicht!? –
10Das ist kein Widerspruch; eines gilt vom Schmiedehammer und eines gilt vom Tischlerhammer.
11R. Ḥisda wandte ein: Demnach könnte man sagen, das starke Geläute sei verboten, das schwache Geläute sei erlaubt!? Vielmehr, erklärte R. Ḥisda, dies ist kein Einwand; eines gilt von einer Sichel und eines gilt von einer Axt. R. Papa erwiderte: Eines gilt von der Zeit vor der Anordnung und eines gilt von der Zeit nach der Anordnung.
12R. Aši erklärte: Eines nach R. Jehuda und eines nach R. Jose. R. Jiçḥaq b. Evdämi sagte nämlich: Wer lehrte, bei Leichtverderblichem am Halbfeste sei eine Veränderung erforderlich? Es ist nicht R. Jose.
13Rabina sagte: Nach wessen Ansicht ziehen wir jetzt am Halbfeste die [vorstehenden] Pflöcke aus der Tür heraus? Nach R. Jose.
14EINLEGESPEISEN, VON DENEN MAN NOCH AM FESTE ESSEN KANN, DARF MAN EINLEGEN. Die Einwohner von Leba fischten im Beditha, und die Leute kamen und holten sich Fische; da erlaubte Raba, davon einzusalzen.
15Abajje sprach zu ihm: Wir haben ja aber gelernt, man dürfe Einlegespeisen, nur wenn man davon noch am Feste essen kann, einlegen!? Dieser erwiderte: Da sie von vornherein [die Fische] zum [sofortigen] Essen geholt haben, und nun, wenn man sie liegen läßt, sie verderben, so gleichen sie leichtverderblicher Ware, und es ist erlaubt.
16Manche lesen: Raba erlaubte [die Fische] zu fangen, heimzubringen und einzusalzen. Abajje sprach zu ihm: Wir haben ja aber gelernt, man dürfe Einlegespeisen, nur wenn man davon noch am Feste essen kann, einlegen!?
17Dieser erwiderte: Auch diese kann man durch Abspülen [noch am Feste] essen, wenn man sie auspreßt. So wurden solche für Šemuél sechzig Mal abgespült, und er aß sie. Einst kam Raba zum Exilarchen, und nachdem für ihn [eingelegte Fische] sechzig Mal abgespült wurden, aß er sie.
18Einst kam Rabh zu Bar Sapir und man setzte ihnen Fische vor, die ein Drittel gekocht, ein Drittel gesalzen und ein Drittel gebraten waren.
19Rabh sagte: Abba der Fänger sagte mir: Fische sind kurz vor ihrem Verderben am besten. Ferner sagte Rabh: Abba der Fänger sagte mir: Man brate den Fisch mit seinem Bruder, lege ihn dann in seinen Vater, esse ihn mit seinem Sohne und trinke darauf seinen Vater.
20Ferner sagte Rabh: Abba der Fänger sagte mir: Fische, Kresse und Milch trage der Körper und nicht das Bett. Ferner sagte Rabh: Abba der Fänger sagte mir: Nach Fischen, Kresse und Milch trinke man lieber Wasser als Met oder lieber Met als Wein.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.