Moed Katan — Blatt 14a

1WER MIT DEM BANNE BELEGT WAR UND VON DEN WEISEN BEFREIT WURDE, EBENSO, WEM AUF BITTEN EIN GELEHRTER EIN [DIESBEZÜGLICHES GELÜBDE] GELÖST HAT.

2FERNER AUCH HANDTÜCHER, BARBIERTÜCHER UND FROTTIERTÜCHER. MÄNNLICHEN UND WEIBLICHEN FLUSSBEHAFTETEN, MENSTRUIERENDEN, WÖCHNERINNEN UND ALLEN, DIE AUS UNREINHEIT IN DIE REINHEIT STEIGEN, IST ES ERLAUBT, JEDEM ANDEREN ABER VERBOTEN.

3GEMARA. Weshalb ist es jedem anderen verboten? –

4Wie wir gelernt haben: den Männern der Priesterwache und den Männern des Beistandes ist es verboten, sich das Haar zu scheren und ihre Kleider zu waschen; am Donnerstag ist es ihnen zu Ehren des Šabbaths erlaubt.

5Hierzu sagte Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Elea͑zars: Damit sie nicht schmutzig in ihren Dienst treten. Ebenso auch hierbei, damit man nicht schmutzig in das Fest trete.

6R. Zera fragte: Wie ist es, wenn jemand am Vorabend des Festes einen Gegenstand verloren hatte: ist es ihm erlaubt, da er verhindert war, oder nicht, da dies nicht ersichtlich ist?

7Abajje erwiderte: Man würde sagen: alle Kuchen sind verboten und die Kuchen des Boëthos sind erlaubt. –

8Demnach ist ja auch gegen das, was R. Asi im Namen R. Joḥanans gesagt hat, daß nämlich, wer nur ein Hemd hat, es am Halbfeste waschen dürfe, einzuwenden: man würde sagen: alle Kuchen sind verboten und die des Boëthos sind erlaubt!? –

9Hierzu wurde ja gelehrt: Mar b. R. Aši erklärte: Sein Gürtel beweist es.

10R. Aši lehrte es wie folgt: R. Zera fragte: Wie ist es, wenn ein Handwerker am Vorabend des Festes etwas verloren hatte: ist es ihm erlaubt, da dies bei einem Handwerker zu merken ist, oder nicht, da es auch bei ihm doch nicht so deutlich zu merken ist, wie bei jenem? – Dies bleibt unentschieden.

11AUS ÜBERSEEISCHEN LÄNDERN. Unsere Mišna vertritt also nicht die Ansicht R. Jehudas, denn es wird gelehrt: R. Jehuda sagt, wer aus überseeischen Ländern heimkehrt, dürfe das Haar nicht scheren, weil seine Reise eine willkürliche ist.

12Raba sagte: Ist es eine Lustreise, so stimmen alle überein, daß es verboten ist, wenn zur Ernährung, so stimmen alle überein, daß es erlaubt ist, sie streiten nur über den Fall, wenn zu einer geschäftlichen Unternehmung; einer vergleicht dies mit der Lustreise und einer vergleicht dies mit der Ernährung.

13Man wandte ein: Rabbi sagte: Die Ansicht R. Jehudas leuchtet ein in dem Falle, wenn die Reise eine willkürliche ist, und die Ansicht der Weisen leuchtet in dem Falle ein, wenn die Reise eine unwillkürliche ist. Was heißt ‘willkürlich’: wollte man sagen, eine Lustreise, so sagst du ja, alle stimmen überein, daß es verboten sei, und wollte man sagen, zur Ernährung, so sagtest du ja, alle stimmen überein, daß es erlaubt sei; doch wohl zu einer geschäftlichen Unternehmung.

14Wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: und die Ansicht der Weisen leuchtet ein, wenn die Reise eine unwillkürliche ist. Was heißt ‘unwillkürlich’: wollte man sagen, zur Ernährung, so sagtest du ja, alle stimmen überein, daß es erlaubt sei; und wenn zu einer geschäftlichen Unternehmung, so sagst du ja, in diesem Falle sei die Ansicht R. Jehudas einleuchtend!? –

15Er meint es wie folgt: die Ansicht R. Jehudas leuchtet auch den Weisen ein, in dem Falle, wenn die Reise eine willkürliche ist, nämlich eine Lustreise, denn auch die Weisen streiten gegen ihn nur über den Fall, wenn zu einer geschäftlichen Unternehmung, bei einer Lustreise aber pflichten sie ihm bei. Und die Ansicht der Weisen leuchtet auch R. Jehuda ein in dem Falle, wenn die Reise eine unwillkürliche ist, nämlich zur Ernährung, denn auch R. Jehuda streitet gegen sie nur über den Fall, wenn zu einer geschäftlichen Unternehmung, wenn aber zur Ernährung, pflichtet er ihnen bei.

16Šemuél sagte: Einem am Halbfeste geborenen Kinde darf man am Halbfeste das Haar scheren, denn es gibt ja kein bedeutenderes Gefängnis als das, in dem es sich befunden hatte. Nur wenn am Feste selbst, nicht aber, wenn vorher.

17R. Pinḥas wandte ein: All diejenigen, von denen sie gesagt haben, sie dürfen sich am Halbfeste das Haar scheren, dürfen es auch während der Trauer. Demnach darf, wer sich am Halbfeste nicht scheren darf, es auch nicht während der Trauer.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.