Moed Katan — Blatt 15a

1Ist aber dem Bannbelegten und dem Aussätzigen das Haarscheren [erlaubt]? – Komm und höre: Bannbelegte und Aussätzige dürfen sich nicht das Haar scheren und die Kleider waschen.

2Stirbt ein Bannbelegter, so läßt das Gericht seinen Sarg steinigen. R. Jehuda sagte: Nicht etwa, daß man darüber einen Haufen Steine zusammenwirft, gleich dem Steinhaufen des Akhan, vielmehr läßt das Gericht einen großen Stein auf seinen Sarg niederlegen. Dies lehrt dich, daß, wenn jemand mit dem Banne belegt wird und im Banne stirbt, das Gericht seinen Sarg steinigen läßt.

3Der Leidtragende muß den Kopf einhüllen, denn da der Allbarmherzige zu Jeḥezqel sagt: lege keine Hülle bis über deinen Lippenbart, so ist demnach jeder andere dazu verpflichtet.

4Muß aber auch der Bannbelegte den Kopf einhüllen? R. Joseph erwiderte: Komm und höre: Sie sitzen eingehüllt wie Bannbelegte und Leidtragende, bis man sich ihrer im Himmel erbarmt. Abajje sprach zu ihm: Vielleicht ist es beim vom Himmel mit dem Banne belegten anders, da dies schwerer ist. –

5Muß der Aussätzige den Kopf einhüllen? – Komm und höre: Bis über den Lippenbart soll er sich einhüllen; hieraus, daß er den Kopf einhüllen muß. Schließe hieraus.

6Der Leidtragende darf keine Tephillin anlegen, denn da der Allbarmherzige zu Jeḥezqel sagte: deinen Schmuckbinde dir um, so ist es demnach jedem anderen verboten.

7Darf aber der Bannbelegte Tephillin anlegen? – Dies bleibt unentschieden. – Darf der Aussätzige Tephillin anlegen? – Komm und höre: Und der Aussätzige, dies schließt den Hochpriester ein. Seine Kleider sollen zerrissen sein, sie müssen eingerissen sein. Und sein Kopf soll zerzaust sein. Zerzaust sein heißt das Haar wachsen lassen – so R. Elie͑zer.

8R. A͑qiba sagte: Beim Kopfe heißt es sein und bei den Kleidern heißt es sein, wie bei den Kleidern das sein sich nicht auf den Körper selbst bezieht, ebenso bezieht sich beim Kopfe das sein nicht auf den Körper selbst. Doch wohl auf die Tephillin.

9R. Papa entgegnete: Nein, auf Kappe und Sudarium.

10Dem Leidtragenden ist der Gruß verboten, denn der Allbarmherzige sagte zu Jeḥezqel: seufze still.

11Ist aber dem Bannbelegten der Gruß [erlaubt]? R. Joseph erwiderte: Komm und höre: Und die gegenseitigen Grüße, wie unter Menschen, die von Gott einen Verweis erhalten haben. Abajje sprach zu ihm: Vielleicht ist es bei einem vom Himmel mit dem Banne belegten anders, da dies schwerer ist. –

12Ist dem Aussätzigen der Gruß erlaubt!? – Komm und höre: Bis über den Lippenbart soll er sich einhüllen, seine Lippen müssen aneinander gepreßt sein; er sei wie ein Bannbelegter und wie ein Leidtragender, und der Gruß ist ihm verboten. Schließe hieraus. –

13Sollte er hieraus auch hinsichtlich des Bannbelegten entscheiden!? R. Aḥa b. Pinḥas erwiderte im Namen R. Josephs: Heißt es etwa, es sei verboten? Es heißt ja nur, er sei wie ein Bannbelegter und wie ein Leidtragender, nämlich, in anderer Hinsicht, und der Gruß ist ihm [ebenfalls] verboten.

14Dem Leidtragenden sind Worte der Tora verboten, denn der Allbarmherzige sagte zu Jeḥezqel:Sei still.

15Sind aber dem Bannbelegten Worte der Tora [erlaubt]? R. Joseph erwiderte: Komm und höre: Der Bannbelegte darf lehren und man darf ihn lehren, er darf sich vermieten und man darf sich ihm vermieten,

16der mit dem großen Banne belegte darf weder lehren, noch darf man ihn lehren, weder darf er sich vermieten, noch darf man sich ihm vermieten; wohl aber darf er für sich selbst lernen, damit er sein Studium nicht abzubrechen braucht, auch einen kleinen Kramladen für seinen Unterhalt einrichten.

17Rabh erklärte: Beispielsweise eine Wasserverkaufsstelle im Tale A͑raboth. Schließe hieraus. –

18Sind dem Aussätzigen Worte der Tora [erlaubt]? – Komm und höre: Du sollst deinen Söhnen und den Söhnen deiner Söhne den Tag mitteilen, den du vor dem Herrn, deinem Gott, am Ḥoreb gestanden hast. [Wie da mit Angst, mit Furcht, mit Zittern und mit Schrecken, ebenso auch dies mit Angst, mit Furcht, mit Zittern und mit Schrecken.]

19Hieraus folgerten sie, Flußbehaftete, Aussätzige und die, die Menstruierenden beigewohnt haben, dürfen Tora, Propheten und Hagiographen lesen, und Midraš, Talmud, Halakhoth und Agadoth studieren; nicht aber dürfen es Samenflußbehaftete. Schließe hieraus.

20Dem Leidtragenden ist das Kleiderwaschen verboten, denn es heißt: da schickte Joa͑b nach Teqoa͑, ließ von da eine kluge Frau holen und sprach zu ihr: Stelle dich doch trauernd und ziehe dir Trauerkleider an, salbe dich nicht mit Öl und gebärde dich wie eine, die nun schon lange Zeit um einen Verstorbenen trauert.

21Ist aber Bannbelegten und Aussätzigen das Kleiderwaschen [erlaubt]? – Komm und höre: Bannbelegten und Aussätzigen ist es verboten, sich das Haar zu scheren und die Kleider zu waschen. Schließe hieraus.

22Der Leidtragende ist zum Einreißen verpflichtet, denn da der Allbarmherzige zu den Kindern Ahrons sagte: eure Kleider sollt ihr nicht zerreißen, so ist demnach jeder andere dazu verpflichtet.

23Ist aber auch der Bannbelegte zum Einreißen [verpflichtet]? – Dies bleibt unentschieden. –

24Ist der Aussätzige zum Einreißen [verpflichtet]? – Komm und höre: seine Kleider sollen zerrissen sein, sie müssen eingerissen sein. Schließe hieraus.

25Der Leidtragende ist zum Bettumlegen verpflichtet, denn Bar Qappara lehrte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.