Moed Katan — Blatt 15b
1Ich hatte ihnen mein Ebenbild gegeben, durch ihre Sünde aber habe ich es verwandelt; so mögen sie daher das Bett umlegen. Sind aber auch Bannbelegter und Aussätziger zum Bettumlegen [verpflichtet]? – Dies bleibt unentschieden.
2Dem Leidtragenden ist die Verrichtung der Arbeit verboten, denn es heißt: ich werde eure Feste in Trauer verwandeln, wie am Feste die Arbeit verboten ist, ebenso ist dem Leidtragenden die Arbeit verboten.
3Ist aber auch dem Bannbelegten die Verrichtung der Arbeit [verboten]? R. Joseph erwiderte: Komm und höre: Wenn sie gesagt haben, die Verrichtung der Arbeit sei verboten, so erstreckt sich dies nur auf den Tag, nachts aber ist es erlaubt. Und dasselbe findest du auch beim Bannbelegten und beim Leidtragenden. Dies bezieht sich wohl auf alles. – Nein, nur auf die übrigen [Verbote]. –
4Komm und höre: Der Bannbelegte darf lehren und man darf ihn lehren, er darf sich vermieten und man darf sich ihm vermieten. Schließe hieraus. – Ist dem Aussätzigen die Verrichtung der Arbeit [erlaubt]? – Dies bleibt unentschieden.
5Dem Leidtragenden ist das Baden verboten, denn es heißt: salbe dich nicht mit Öl, und das Baden ist im Salben einbegriffen, denn es heißt: es kam wie Wasser in sein Inneres und wie Öl in seine Gebeine.
6Ist aber auch dem Bannbelegten das Baden [verboten]? R. Joseph erwiderte: Komm und höre: Wenn sie gesagt haben, das Baden sei ihm verboten, so sagten sie es nur vom ganzen Körper, [das Baden] von Gesicht, Händen und Füßen aber ist erlaubt. Und dasselbe findest du beim Bannbelegten und beim Leidtragenden. Dies bezieht sich wohl auf alles. – Nein, nur auf die übrigen [Verbote]. – Ist dem Aussätzigen das Baden [erlaubt]? – Dies bleibt unentschieden.
7Dem Leidtragenden ist das Anziehen der Sandalen verboten, denn da der Allbarmherzige zu Jeḥezqel sagte: ziehe deine Sandalen an deine Füße, so ist es demnach jedem anderen verboten.
8Ist aber auch dem Bannbelegten das Anziehen der Sandalen [verboten]? R. Joseph erwiderte: Komm und höre: Wenn sie gesagt haben, das Anziehen der Sandalen sei verboten, so gilt dies nur für die Stadt, auf der Reise aber ist es erlaubt. Und zwar: begibt man sich auf die Reise, so ziehe man sie an, kommt man in die Stadt, so ziehe man sie aus. Und dasselbe findest du auch beim Bannbelegten und beim Leidtragenden. Dies bezieht sich wohl auf alles. – Nein, nur auf die übrigen [Verbote]. –
9Ist dem Aussätzigen das Anziehen der Sandalen [erlaubt]? – Dies bleibt unentschieden.
10Dem Leidtragenden ist der Beischlaf verboten, denn es heißt: und als David seine Gemahlin Bath Šeba getröstet hatte, begab er sich zu ihr; vorher war es ihm demnach verboten.
11Ist aber auch dem Bannbelegten der Beischlaf verboten? R. Joseph erwiderte: Komm und höre: All die Jahre, die die Jisraéliten in der Wüste weilten, waren sie mit dem Banne belegt. Doch übten sie dann den Beischlaf aus. Ahajje sprach zu ihm: Vielleicht ist es beim vom Himmel mit dem Banne belegten anders, weil dies leichter ist!? –
12‘Leichter’, du sagtest ja, es sei schwerer!? – Dies ist eben zweifelhaft; folgerst du so, so kannst du es zurückweisen, und folgerst du anders, so kannst du es zurückweisen. –
13Ist dem Aussätzigen der Beischlaf [erlaubt]? – Komm und höre: Er soll außerhalb seines Zeltes bleiben; er gleicht dem Bannbelegten und dem Leidtragenden, und der Beischlaf ist ihm verboten, denn unter Zelt ist nur die Frau zu verstehen, wie es heißt: geh, sage ihnen: Kehrt nach euren Zelten zurück. Schließe hieraus. –
14Sollte er hieraus auch hinsichtlich des Bannbelegten entscheiden!? – R. Hona, Sohn des R. Pinḥas, erwiderte im Namen R. Josephs: Heißt es etwa, es sei verboten, es heißt ja nur, er gleiche dem Bannbelegten und dem Leidtragenden, nämlich in anderer Hinsicht, und auch der Beischlaf ist ihm verboten.
15Der Leidtragende schickt nicht seine Opfer [zur Darbringung] hin, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: ‘Heilsopfer’, nur wenn man im Heile ist, nicht aber, wenn man Trauernder ist.
16Darf aber der Bannbelegte seine Opfer [zur Darbringung] hinschicken? R. Joseph erwiderte: Komm und höre: All die Jahre, die die Jisraéliten in der Wüste weilten, waren sie mit dem Banne belegt. Doch brachten sie dann ihre Opfer dar. Abajje sprach zu ihm: Vielleicht ist es beim vom Himmel mit dem Banne belegten anders, weil dies leichter ist. –
17‘Leichter’, du sagtest ja, dies sei schwerer!? – Dies ist eben zweifelhaft; folgerst du so, so kannst du es zurückweisen, und folgerst du anders, so kannst du es zurückweisen. –
18Darf der Aussätzige seine Opfer [zur Darbringung] hinschicken? – Komm und höre: Es wird gelehrt: Und nachdem er rein geworden, wenn er sich vom Toten getrennt hat, soll man ihm sieben Tage zählen, das sind die sieben Zähltage. Und am Tage, an dem er das Heiligtum, den inneren Vorhof, betritt, um im Heiligtume Dienst zu tun, soll er sein Sündopfer darbringen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.