Moed Katan — Blatt 17a

1Wenn ein Jünger wegen seiner persönlichen Ehre jemand mit dem Banne belegt, so ist der Bann giltig. Es wird nämlich gelehrt: Wer vom Lehrer mit dem Banne belegt wird, ist auch für den Schüler mit dem Banne belegt, und wer vom Schüler mit dem Banne belegt wird, ist nicht für den Lehrer mit dem Banne belegt. Für den Lehrer nicht, wohl aber für jeden anderen.

2Weswegen nun: wenn wegen einer göttlichen Angelegenheit, [so heißt es ja]: keine Weisheit, keine Einsicht und keinen Ausweg wider den Herrn; doch wohl wegen seiner persönlichen Ehre.

3R. Joseph sagte: Ein Gelehrtenjünger darf bei einer Sache, von der er überzeugt ist, sich selbst Recht verschaffen.

4Einst war ein Gelehrtenjünger, der einen schlechten Ruf hatte. Da sprach R. Jehuda: Was ist nun mit ihm zu machen: mit dem Banne belegen [geht nicht], denn die Jünger brauchen ihn, und ihn nicht mit dem Banne belegen [geht ebenfalls nicht], denn der göttliche Name wird entweiht?

5Hierauf sprach er zu Rabba b. Bar Ḥana: Hast du etwas darüber gehört? Dieser erwiderte: Folgendes sagte R. Joḥanan: es heißt: denn eines Priesters Lippen sollen sich an die rechte Lehre halten, und Unterweisung erwartet man aus seinem Munde; denn er ist der Gesandte des Herrn der Heerscharen. Wenn der Lehrer einem Gesandten des Herrn gleicht, so erwarte man Unterweisung aus seinem Munde, wenn aber nicht, so erwarte man keine Unterweisung aus seinem Munde.

6Da belegte ihn R. Jehuda mit dem Banne. Darauf erkrankte R. Jehuda und die Jünger besuchten ihn, und auch jener kam mit ihnen. Als ihn R. Jehuda bemerkte, lächelte er.

7Jener sprach: Nicht genug, daß du mich mit dem Banne belegt hast, du lachst auch über mich! Dieser erwiderte: Ich lache nicht über dich; ich freue mich vielmehr bei meinem Übergange in jene Welt, daß ich nicht einmal einem Manne, wie du einer bist, geschmeichelt habe.

8Als daraufhin die Seele R. Jehudas zur Ruhe eingekehrt war, [kam er ins Lehrhaus und bat, ihn freizusprechen]; da sprachen die Jünger zu ihm: Es gibt hier keinen so bedeutenden Mann wie R. Jehuda, der dich befreien könnte; wende dich daher an R. Jehuda den Fürsten, daß er dich befreie. Als er zu ihm kam, sprach dieser zu R. Ami: Geh, untersuche seine Angelegenheit; ist es angebracht, ihn zu befreien, so befreie ihn.

9Nachdem R. Ami seine Angelegenheit untersucht hatte, wollte er ihn befreien, da stand R. Šemuél b. Naḥmani auf und sprach: Wenn die Weisen einen von der Magd Rabbis verhängten Bann drei Jahre respektierten, um wieviel mehr [verdient dies] ein von unserem Kollegen Jehuda verhängter.

10Da sprach R. Zera: Wie kommt es, daß dieser Greis gerade jetzt ins Lehrhaus gekommen ist, wo er doch seit vielen Jahren nicht da war! Es ist aber zu ersehen, daß es nicht angebracht ist, ihn zu befreien. Und er befreite ihn nicht. Hierauf ging er weinend fort,

11und eine Hornisse kam und stach ihn in das Glied, worauf er starb. Alsdann brachte man ihn in die Gruft der Frommen, diese nahm ihn aber nicht auf; da brachte man ihn in die Gruft der Richter, und diese nahm ihn auf. –

12Weshalb? – Weil er nach R. Ilea͑j handelte, denn es wird gelehrt: R. Ilea͑j sagte: Sieht jemand, daß der böse Trieb sich seiner bemächtigt, so gehe er nach einem Orte, wo man ihn nicht kennt, kleide sich schwarz, hülle sich schwarz und folge dem Triebe seines Herzens, nur entweihe er den göttlichen Namen nicht öffentlich.

13Welches Bewenden hat es mit der Magd Rabbis? – Einst sah die Magd Rabbis jemand seinen erwachsenen Sohn schlagen, da sprach sie: Dieser Mann soll im Banne sein, weil er übertritt [das Verbot]: du sollst einem Blinden kein Hindernis in den Weg legen. Es wird nämlich gelehrt: Du sollst einem Blinden kein Hindernis in den Weg legen; die Schrift spricht von einem, der seinen erwachsenen Sohn schlägt.

14Reš Laqiš bewachte einen Obstgarten, und als ein Mann herankam und von den Früchten aß, schrie er ihn an; dieser beachtete es aber nicht. Da sprach er: Dieser Mann soll im Banne sein. Dieser entgegnete: Im Gegenteil, du sollst im Banne sein; wenn ich dir auch Geld schuldig bin, habe ich mich des Bannes schuldig gemacht?

15Als er ins Lehrhaus kam, sprachen sie zu ihm: Sein Bannspruch ist giltig, dein Bannspruch ist nicht giltig. –

16Was ist nun zu machen? – Wende dich an ihn, daß er dich befreie. – Ich kenne ihn nicht. Jene erwiderten: Wende dich an den Fürsten, daß er dich befreie. Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand mit dem Banne belegt wird und nicht weiß, von wem, so wende er sich an den Fürsten, und dieser löse ihm den Bann.

17R. Inja sagte: In Uša ordnete man an, daß, wenn ein Gerichtspräsident sündigt, man ihn nicht mit dem Banne belege, vielmehr spreche man zu ihm: Habe die Ehre, daheim zu bleiben. Sündigt er weiter, so belege man ihn mit dem Banne, wegen der Entweihung des [göttlichen] Namens.

18Er streitet somit gegen Reš Laqiš, denn Reš Laqiš sagte: Wenn ein Schriftgelehrter gesündigt hat, so belege man ihn nicht öffentlich mit dem Banne, denn es heißt: du strauchelst am Tage, und auch der Prophet soll mit dir nachts straucheln; bedecke ihn, wie die Nacht.

19Mar Zuṭra der Fromme pflegte, wenn ein Jünger mit dem Banne belegt werden sollte, zuerst sich selbst mit dem Banne zu belegen und nachher jenen, und wenn er in seine Herberge ging, befreite er zuerst sich selbst und nachher jenen.

20R. Gidel sagte im Namen Rabhs: Ein Schriftgelehrter kann sich selber in den Bann tun und sich selber befreien. R. Papa sagte: Möge es mir zugute kommen, daß ich nie einen Jünger in den Bann getan habe. – Wie machte er es, wenn ein Jünger sich des Bannes schuldig machte? – Wie sie es im Westen machen; sie pflegen da über die Geißelung eines Jüngers abzustimmen, nicht aber pflegen sie über den Bann abzustimmen.

21Was heißt Šamta [Bann]? – Rabh erklärte: Šam mitha [da ist Tod]; Šemuél erklärte: Šama jihje [er wird zur Öde]. Sie dringt in ihn, wie der Fettanstrich in den Backofen.

22Er streitet somit gegen Reš Laqiš, denn Reš Laqiš sagte: Wie [der Bann] in die zweihundertachtundvierzig Glieder eindringt, ebenso verschwindet er, wenn er aus den zweihundertachtundvierzig Gliedern ausscheidet.

23Wie er eindringt, denn es heißt: die Stadt soll durch den Bann [ḥerem] &c., und [der Zahlenwert des Wortes] ḥerem beträgt zweihundertachtundvierzig. Wenn er ausscheidet, verschwindet er aus diesen, denn es heißt: im Zürnen sei des Erbarmens [raḥem] eingedenk, und [der Zahlenwert des Wortes] raḥem beträgt ebensoviel.

24R. Joseph sagte: Wenn du den Bann auch dem Hunde auf den Schwanz wirfst, tut er doch das seinige. Einst fraß ein Hund die Schuhe der Jünger, und ohne ihn zu kennen, belegten sie [den Täter] mit dem Banne. Darauf fing der Schwanz [des Hundes] Feuer, und es verbrannte ihn.

25Einst war ein Gewalttätiger, der einen Jünger quälte. Da wandte er sich an R. Joseph, und dieser sprach zu ihm: Geh und belege ihn mit dem Banne. Jener erwiderte: Ich fürchte mich vor ihm.

26Dieser entgegnete: So schreibe über ihn einen Bannspruch. – Dies fürchte ich erst recht. Dieser sprach: Lege ihn in einen Krug,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.