Moed Katan — Blatt 18b

1und Barbiertücher. Nur diese, nicht aber Linnenzeug!?

2Abajje erwiderte ihm: Unsere Mišna [lehrt], diese auch aus anderen Stoffarten. Bar Hedja erzählte: Ich sah, daß man aus dem See von Tiberias am Halbfeste ganze Becken mit Linnenzeug herausholte.

3Abajje entgegnete: Wer sagt, daß sie es mit Zustimmung der Weisen taten, vielleicht taten sie es ohne Zustimmung der Weisen!?

4FOLGENDES DARF MAN AM HALBFESTE SCHREIBEN: TRAUSCHEINE, SCHEIDEBRIEFE, QUITTUNGEN, VERMÄCHTNISSE, SCHENKUNGSURKUNDEN, PROSBULE, SCHÄTZUNGSURKUNDEN, ALIMENTATIONSSCHEINE,

5ḤALIÇÀBRIEFE, WEIGERUNGSERKLÄRUNGEN, WAHLBRIEFE, GERICHTSVERFÜGUNGEN UND ERLASSE DER OBRIGKEIT.

6GEMARA. Šemuél sagte: Man darf sich am Halbfeste eine Frau antrauen, weil ein anderer ihm zuvorkommen kann. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen. Folgendes darf man am Halbfeste schreiben: Trauscheine.

7Doch wohl Verlobungsscheine. – Nein, Eheverträge. Dies nach R. Gidel im Namen Rabhs,

8denn R. Gidel sagte im Namen Rabhs: ‘Wieviel gibst du deinem Sohne mit?’ – ‘So und so viel. Wieviel gibst du deiner Tochter mit?’ – ‘So und so viel.’ Wenn sie dann die Verlobung vollziehen, so ist esperfekt. Dies gehört zu den Dingen, die durch Worte perfekt werden. –

9Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Man darf am Halbfeste keine Frau heiraten, weder eine Jungfrau noch eine Witwe, auch nicht die Schwagerehe vollziehen, weil dies eine Freude für ihn ist. Die Antrauung ist also erlaubt. –

10Dies ist selbstverständlich [verboten]; selbstverständlich sich nicht verloben, da man damit kein Gebot ausübt, aber sogar heiraten, womit man ein Gebot ausübt, ist verboten. –

11Komm und höre: In der Schule Šemuéls wurde gelehrt. Man darf sich verloben, jedoch nicht heiraten, kein Verlobungsmahl veranstalten und die Schwagerehe nicht vollziehen, weil dies eine Freude für ihn ist. Schließe hieraus. –

12Kann Šemuél denn begründet haben: weil ein anderer ihm zuvorkommen kann, R. Jehuda sagte ja im Namen Šemuéls, daß täglich eine Hallstimme ertöne und rufe: Die Tochter von diesem für jenen, das Feld von diesem für jenen!? –

13Vielmehr, weil ein anderer durch Gebet zuvorkommen kann.

14So hörte Raba einst jemand beten, daß ihm Jene beschert werde. Da sprach er zu ihm: Du darfst eine solche Bitte nicht richten; ist sie dir bestimmt, so wird sie dir nicht fortkommen, wenn aber nicht, so verleugnest du sie. Darauf bat er, daß er früher als sie oder sie früher als er sterben möge. Da sprach er zu ihm: Sagte ich dir etwa nicht, daß du in dieser Angelegenheit nichts bitten sollst!?

15Rabh sagte im Namen des R. Reúben b. Istrobili: Aus der Tora, den Propheten und den Hagiographen [ist zu entnehmen], daß die Frau dem Manne von Gott zugeteilt werde. Aus der Tora, denn es heißt: Laban und Bethuél sprachen: Wenn die Sache von Gott bestimmt ist. Aus den Propheten, denn es heißt: sein Vater und seine Mutter wußten nicht, daß es eine Fügung Gottes war. Aus den Hagiographen, denn es heißt: Haus und Habe erbt man von den Vätern, aber von dem Herrn kommt ein verständiges Weib.

16Ferner sagte Rabh im Namen des R. Reúben b. Istrobili, und wie manche sagen, lehrte es R. Reúben b. Istrobili in einer Barajtha: Niemand wird verdächtigt, wenn er [die Tat] nicht begangen hat. Hat er sie nicht ganz begangen, so hat er sie zum Teil begangen; hat er sie auch nicht zum Teil begangen, so hat er sie zu begehen im Herzen gedacht; hat er sie zu begehen auch nicht im Herzen gedacht, so sah er andere sie begehen und freute sich darüber.

17R. Ja͑qob wandte ein: und die Kinder Jisraél erdichteten unwahre Dinge wider den Herrn, ihren Gott!? – Sie taten es nur, um ihn zu erzürnen.

18Komm und höre: Und sie wurden eifersüchtig auf Moše im Lager, auf Ahron, den Heiligen Gottes, und R. Šemuél b. Jiçḥaq erklärte, jeder habe seine Frau mit Moše verdächtigt!? – Sie taten es nur aus Gehässigkeit. –

19Komm und höre: R. Jose sagte: Mein Anteil möge mit denen sein, die man unschuldig verdächtigt. Ferner erzählte R. Papa, man habe ihn unschuldig verdächtigt!? –

20Das ist kein Einwand; das eine, wenn das Gerücht aufhört, und das andere, wenn das Gerücht nicht aufhört. – Wie lange muß das Gerücht anhalten? Abajje erwiderte: Mutter sagte mir, die Nachrede in der Stadt anderthalb Tage.

21Dies nur dann, wenn es nicht inzwischen unterbrochen wird, wenn es aber inzwischen unterbrochen wird, so ist nichts daran. Jedoch nur, wenn es nicht aus Furcht unterbrochen wird, wenn es aber aus Furcht unterbrochen wird, so ist dies nichts.

22Auch nur dann, wenn es nicht wieder auf taucht, nicht aber, wenn es wieder auftaucht. Auch nur dann, wenn er keine Feinde hat, wenn er aber Feinde hat, so haben diese das Gerücht verbreitet.

23MAN DARF AM HALBFESTE KEINE SCHULDSCHEINE SCHREIBEN; WENN ER IHM ABER NICHT TRAUT, UND WENN ER NICHTS ZU ESSEN HAT, SO SCHREIBE ER.

24MAN DARF AM HALBFESTE KEINE TORAROLLEN, TEPHILLIN ODER MEZUZOTH SCHREIBEN. MAN DARF KEINEN BUCHSTABEN KORRIGIEREN, NICHT EINMAL IM EXEMPLAR DES TEMPELS. R. JEHUDA SAGT, MAN DÜRFE FÜR SICH SELBST TEPHILLIN UND MEZUZOTH SCHREIBEN, SOWIE FÜR SICH SELBST AUF DEM SCHOSSE

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.