Moed Katan — Blatt 20a

1da dies schon am Feste erfolgt ist. Die Regel dabei ist: hinsichtlich dessen, was den Leidtragenden selbst betrifft, bricht das Fest [die Trauer] ab, hinsichtlich dessen, was die Menge betrifft, bricht das Fest sie nicht ab.

2Hat er ihn drei Tage vor Schluß des Festes begraben, so zähle er die sieben [Trauertage] nach dem Feste; während der vier ersten Tage befasse sich die Menge mit ihm, während der letzten drei befasse sich die Menge mit ihm nicht, da dies schon am Feste erfolgt ist; auch wird ihm das Fest mitgezählt.

3Dies bezieht sich wohl auf den Schlußsatz!? – Nein, auf den Anfangssatz.

4Er wandte gegen ihn ein: Das Fest wird ihm zu den dreißig [Trauertagen] mitgezählt, und zwar: begrub er [einen Toten] am Beginne des Festes, so zähle er die sieben [Trauertage] nach dem Feste; seine Arbeit ist dann durch andere zu verrichten, seine Sklaven und Mägde arbeiten heimlich in seinem Hause, und die Menge befasse sich mit ihm nicht, da dies schon am Feste erfolgt ist, auch wird ihm das Fest mitgezählt!? – Eine Widerlegung.

5Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Auch wenn er [seinen Toten] am Feste begraben hat. Ebenso lehrte R. Elea͑zar seinen Sohn R.Pedath: Auch wenn er [seinen Toten] am Feste begraben hat.

6Die Rabbanan lehrten: Hat man drei Tage vor dem Feste das Lager umgelegt, so braucht man es nach dem Feste nicht umzulegen – so R. Elie͑zer; die Weisen sagen, auch wenn nur einen Tag, auch wenn nur eine Stunde.

7R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagte: Das sind die Worte der Schule Šammajs, das sind die Worte der Schule Hillels. Die Schule Šammajs sagt nämlich, nur wenn drei Tage, und die Schule Hillels sagt, auch wenn nur einen Tag.

8R. Ilona sagte im Namen des R. Ḥija b. Abba, im Namen R. Joḥanans, und wie manche sagen, sagte es R. Joḥanan zu R. Ḥija b. Abba und R. Hona: Auch wenn nur einen Tag, auch wenn nur eine Stunde. Raba sagte: Die Halakha ist wie unser Tanna, welcher sagt, nur wenn drei Tage.

9Einst kam Rabina nach Sura am Euphrat, und R. Ḥabiba fragte ihn, wie die Halakha sei. Dieser erwiderte: Auch wenn nur einen Tag, auch wenn nur eine Stunde.

10R. Ḥija b. Abba, R. Ami und R. Jiçḥaq der Schmied saßen an der Tür des R. Jiçḥaq b. Elea͑zar, und unter ihnen wurde [folgende Frage] aufgeworfen: Woher ist die siebentägige Trauer zu entnehmen? Es heißt: ich werde eure Feste in Trauer verwandeln; wie das Fest sieben [Tage], ebenso die Trauer sieben. –

11Vielleicht wie das Wochenfest, das nur einen Tag währt!? – [Die Vergleichung] mit diesem ist für [eine Lehre] des Reš Laqiš zu verwenden, denn Reš Laqiš sagte im Namen R. Jehudas des Fürsten: Woher, daß man wegen einer verspäteten Todesnachricht nur einen Tag Trauer halte? Es heißt: ich werde eure Feste in Trauer verwandeln, und wir haben das Versammlungsfest, das nur einen Tag währt.

12Die Rabbanan lehrten: Wegen einer rechtzeitigen Todesnachricht gilt die siebentägige und dreißigtägige Trauer, wegen einer verspäteten Todesnachricht ist die Trauer nur einen Tag zu halten. – Welche heißt rechtzeitig und welche heißt verspätet? – Innerhalb dreißig Tagen heißt sie rechtzeitig, nach dreißig Tagen heißt sie verspätet – so R. A͑qiba. Die Weisen sagen: Sowohl wegen der rechtzeitigen Todesnachricht als auch wegen der verspäteten gilt die siebentägige und die dreißigtägige Trauer.

13Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen Joḥanans: Wo du sonst findest, daß ein Einzelner erleichternd und eine Mehrheit erschwerend ist, ist die Halakha wie die Mehrheit, ausgenommen hierbei; obgleich R. A͑qiba erleichternd ist und die Weisen erschwerend, so ist die Halakha nach der Ansicht des Erleichternden zu entscheiden.

14R. Ḥenana erhielt aus Hozäa Nachricht vom Tode seines Vaters. Da kam er vor R. Ḥisda und dieser sprach zu ihm: Wegen der verspäteten Todesnachricht ist nur ein Tag Trauer zu halten. R. Nathan b. Ami erhielt aus Hozäa Nachricht vom Tode seiner Mutter. Da kam er vor Raba und dieser sprach zu ihm: Sie sagten, wegen der verspäteten Todesnachricht sei nur ein Tag Trauer zu halten.

15Jener wandte gegen ihn ein: Diese Worte gelten nur von den fünf Toten der Pflicht, wegen eines Vaters und einer Mutter aber ist die siebentägige und die dreißigtägige Trauer immer zu halten!?

16Dieser erwiderte: Dies ist die Ansicht eines Einzelnen, wir aber halten nichts davon. Es wird nämlich gelehrt: Als der Vater R. Çadoqs in Ginzaq starb, teilte man es ihm erst nach drei Jahren mit. Da kam er und fragte Eliša͑ b. Abuja und die Ältesten, die mit dabei waren, und diese erwiderten ihm: Halte die siebentägige Trauer. Und als der Sohn des R. Ahija in der Diaspora starb, hielt er über ihn die siebentägige und die dreißigtägige Trauer.

17Dem ist aber nicht so. Rabh war ein Bruderssohn und Schwesterssohn R. Ḥijas; als er nach dort kam, fragte ihn dieser: Lebt dein Vater?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.