Moed Katan — Blatt 20b
1Jener entgegnete: Lebt die Mutter? Dieser fragte: Lebt deine Mutter? Jener entgegnete: Lebt der Vater? Da sprach er zu seinem Diener: Ziehe mir die Schuhe ab und bringe mir meine Kleider nach der Badeanstalt.
2Hieraus ist dreierlei zu entnehmen. Es ist zu entnehmen, daß der Leidtragende keine Sandalen anhaben darf; es ist zu entnehmen, daß wegen der verspäteten Todesnachricht nur eine eintägige Trauer zu halten ist; und es ist zu entnehmen, daß ein Teil des Tages als voller gilt.
3Somit [entscheidet] R. Ḥija für sich und R. Aḥija für sich.
4R. Jose b. Abin sagte: Wenn jemand am Feste eine rechtzeitige Todesnachricht erhält, die aber am Ausgange des Festes eine verspätete wird, so wird ihm [das Fest] mitgezählt, und er halte nur eine eintägige Trauer. R. Ada aus Cäsarea lehrte vor R. Joḥanan: Wenn jemand am Šabbath eine rechtzeitige Todesnachricht erhält, die aber am Ausgange des Šabbaths eine verspätete wird, so halte er nur eine eintägige Trauer. –
5Muß er [das Gewand] einreißen oder braucht er es nicht einzureißen? R. Mani erwiderte: Man braucht es nicht einzureißen. R.Ḥanina erwiderte: Er muß es einreißen. R. Mani sprach zu R. Ḥanina: Einleuchtend ist meine Ansicht, daß er es nicht einreiße, da die siebentägige Trauer ausfällt, aber gibt es denn nach deiner Ansicht, daß er es einreiße, ein Einreißen ohne siebentägige Trauer!? –
6Etwa nicht, Isi, Vater R. Zeras, und wie manche sagen, der Bruder R. Zeras, lehrte ja vor R. Zera, wer kein Oberkleid zum Einreißen hat und eines innerhalb der sieben [Trauertage] erhält, reiße es ein, nach den sieben nicht mehr,
7und R. Zera ergänzte, dies gelte nur von den fünf Toten der Pflicht, wegen eines Vaters und einer Mutter müsse man auch nachher [das Gewand] einreißen!? –
8Dies nur zu Ehren seines Vaters und seiner Mutter.
9Die Rabbanan lehrten: Über diejenigen, von denen es im Abschnitte von den Priestern heißt, daß ein Priester sich an ihnen verunreinige, halte der Leidtragende Trauer, und zwar: Frau, Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Sohn und Tochter. Zu diesen fügten sie noch hinzu den Bruder und die unverheiratete Schwester mütterlicherseits, und die verheiratete Schwester väter- oder mütterlicherseits.
10Und wie man ihretwegen Trauer halte, so halte man Trauer auch über ihre Nächstgradigen – so R. A͑qiba. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, nur über den Sohn seines Sohnes und den Vater seines Vaters, die Weisen sagen, über den man Trauer hält, mit dem halte man auch Trauer. –
11Die Weisen sind ja derselben Ansicht wie der erste Tanna!? – Der Unterschied zwischen ihnen ist, ob mit ihm, nur in derselben Wohnung. So sprach Rabh zu seinem Sohne Ḥija, und ebenso R. Hona zu seinem Sohne Rabba: In ihrer Anwesenheit halte auch du Trauer, in ihrer Abwesenheit halte keine Trauer.
12Mar U͑qaba starb ein Schwager, und er glaubte über ihn die siebentägige und die dreißigtägige Trauer halten zu müssen. Als R. Hona ihn besuchte und ihn [in Trauer] traf, sprach er zu ihm: Du willst wohl Leckereien [des Trauermahles] essen! Zu Ehren seiner Frau sagten sie es nur bei einem Schwiegervater und einer Schwiegermutter.
13Es wird nämlich gelehrt: Wenn einem sein Schwiegervater oder seine Schwiegermutter gestorben ist, so darf er seine Frau nicht zwingen, sich Augen und Gesicht zu schminken, vielmehr lege er sein Bett um und halte mit ihr Trauer. Ebenso darf sie, wenn ihr Schwiegervater oder ihre Schwiegermutter gestorben ist, sich nicht Augen und Gesicht schminken, vielmehr lege sie ihr Bett um und halte mit ihm Trauer.
14Ein anderes lehrt: Obgleich sie gesagt haben, niemand könne seine Frau zwingen, sich Augen und Gesicht zu schminken, so sagten sie in Wirklichkeit, daß sie ihm einen Becher einschenke, das Bett mache und Gesicht, Hände und Füße wasche. [Die Lehren] widersprechen ja einander!?
15Vielmehr spricht die eine von Schwiegervater und Schwiegermutter und die andere von anderen Verwandten. Schließe hieraus. Ebenso wird auch gelehrt: Sie sagten es zu Ehren seiner Frau nur von Schwiegervater und Schwiegermutter allein.
16Amemar starb ein Sohn seines Sohnes, und er riß über ihn sein Gewand ein. Hierauf kam sein Sohn zu ihm, und er riß es vor ihm [abermals] ein. Alsdann erinnerte er sich, daß er es sitzend tat, da riß er es stehend [abermals] ein.
17R. Aši fragte Amemar: Woher, daß das Einreißen stehend erfolgen muß? – Es heißt: da stand Ijob auf und zerriß sein Gewand. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.