Moed Katan — Blatt 21a
1Es heißt ja aber auch: und wenn er aufsteht und spricht: Ich habe keine Lust sie zu nehmen, und es wird gelehrt: ob sitzend oder stehend oder angelehnt!?
2Dieser erwiderte: Da heißt es ja nicht: er soll aufstehen und sprechen, hier aber heißt es: er stand auf und zerriß.
3Rami b. Ḥama sagte: Woher, daß das Einreißen stehend erfolgen muß? – Es heißt: da stand Ijob auf und zerriß. – Vielleicht tat er nur ein Überflüssiges; so heißt es auch: er schor sich sein Haupt, ist man etwa auch hierzu verpflichtet!? –
4Vielmehr, aus folgendem: da stand David auf und zerriß seine Kleider. – Vielleicht tat er es [ebenfalls] nur als Überflüssiges; so heißt es auch: und er legte sich auf die Erde, ist man etwa auch hierzu verpflichtet,
5es wird ja gelehrt, man habe seiner Pflicht nicht genügt, wenn man sich auf ein Bett, einen Stuhl, einen großen Trog oder den Boden niedergesetzt hat, und R. Joḥanan erklärte, weil man das Bett nicht umgelegt hat!?
6Jener erwiderte: Wie auf die Erde.
7Folgendes ist dem Leidtragenden verboten: ihm ist die Arbeit verboten, das Waschen, das Salben, der Beischlaf, das Anziehen der Sandalen; ferner darf er nicht die Tora, die Propheten und Hagiographen lesen, nicht Mišna, Midraš, Halakha, Talmud und Agada studieren; wenn aber das Publikum seiner bedarf, unterlasse er es nicht. Einst starb R. Jose ein Sohn in Sepphoris; darauf ging er ins Lehrhaus und trug den ganzen Tag vor.
8Einst ereignete sich bei Rabba b. Bar Ḥana ein Todesfall, und er gedachte, nicht zur Vorlesung zu gehen. Da sprach Rabh zu ihm: [Wir haben gelernt,] wenn das Publikum seiner bedarf, unterlasse er es nicht. Als er darauf einen Dolmetsch stellen wollte, sprach Rabh zu ihm: Wir haben gelernt, er dürfe keinen Dolmetsch stellen. –
9Wie mache man es? – Wie in folgender Lehre: Als einst R. Jehuda b. Elea͑j ein Sohn starb, ging er ins Lehrhaus, und R. Ḥananja b. A͑qabja setzte sich neben ihn; er flüsterte R. Ḥan an ja b. A͑qabja zu, R. Ḥananja b. A͑qabja dem Dolmetsch, und der Dolmetsch trug es dem Publikum vor.
10Die Rabbanan lehrten: Der Leidtragende darf in den ersten drei Trauertagen keine Tephillin anlegen; vom dritten ab, der dritte einbegriffen, darf er Tephillin anlegen, und selbst wenn neue Gesichter kommen, braucht er sie nicht abzunehmen – so R. Elie͑zer. R. Jehošua͑ sagt, der Leidtragende dürfe an den ersten zwei Trauertagen keine Tephillin anlegen; vom zweiten ab, der zweite einbegriffen, dürfe er Tephillin anlegen; wenn aber neue Gesichter kommen, nehme er sie ab.
11R. Mathna sagte: Was ist der Grund R. Elie͑zers? Es heißt: und die Tage des Weinens und des Trauerns um Moše waren zuende. R. E͑na sagte: Was ist der Grund R. Jehošua͑s? Es heißt: und ihr Ende, wie an einem bittren Tage. –
12Und R. Jehošua͑, es heißt ja: und es waren zuende &c.!? – Er kann dir erwidern: anders war es bei Moše, bei dem die Trauer stärker war. – Und R. Elie͑zer, es heißt ja: und ihr Ende, wie an einem bittren Tage!? – Die Hauptbitternis währt einen Tag.
13U͑la sagte: Die Halakha ist wie R. Elie͑zer beim Abnehmen [der Tephillin], und die Halakha ist wie R. Jehošua͑ beim Anlegen [der Tephillin].
14Sie fragten: Muß man sie nach U͑la am zweiten abnehmen oder nicht? –
15Komm und höre: U͑la sagte: [Am zweiten] nehme man sie ab und lege sie wieder an, auch hundertmal. Ebenso wird auch gelehrt: Jehuda b. Tema sagte: Sobald er sie [am zweiten] angelegt hat, nehme er sie nicht mehr ab. –
16Aber Raba selbst sagte ja, die Halakha sei wie unser Tanna, der drei Tage sagt!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.