Moed Katan — Blatt 21b

1Anders ist die Ausübung eines Gebotes.

2Die Rabbanan lehrten: Dem Leidtragenden ist in den ersten drei Tagen die Arbeit verboten, selbst einem Armen, der von Almosen unterhalten wird; von dann ab darf er zuhause heimlich arbeiten; ebenso darf eine Frau zuhause spinnen.

3Die Rabbanan lehrten: Der Leidtragende darf in den ersten drei Tagen keinen Leidtragenden besuchen, von dann ab darf er es, jedoch setze er sich nicht auf den Platz der Tröstenden, sondern auf den Platz der zu Tröstenden.

4Die Rabbanan lehrten: In den ersten drei Tagen ist dem Leidtragenden der Gruß verboten; von drei bis sieben darf er den Gruß erwidern, jedoch keinen bieten; von dann ab darf er wie gewöhnlich einen Gruß bieten und erwidern. –

5«In den ersten drei Tagen der Gruß verboten.» Es wird ja aber gelehrt: Als einst die Söhne R. A͑qibas starben, versammelte sich ganz Jisraél und veranstaltete über sie eine große Trauer.

6Bei ihrer Verabschiedung stellte sich R. A͑qiba auf eine große Bank und sprach: Höret, Brüder, Haus Jisraél, auch wenn es zwei verlobte Söhne wären, wäre ich durch die Ehrung getröstet, die ihr mir erwiesen habt. Würdet ihr um A͑qibas willen gekommen sein, so gibt es ja viele A͑qiba auf der Straße; vielmehr habt ihr gesagt: die Lehre seines Gottes ist in seinem Herzen; um so vielfacher wird eure Belohnung sein. Geht nun in Frieden heim. –

7Anders ist die Ehrung des Publikums. –

8«Von drei bis sieben darf er den Gruß erwidern, jedoch keinen bieten.»

9Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn jemand seinen Nächsten als Leidtragenden innerhalb der dreißig [Trauertage] trifft, so sage er ihm Trostworte und grüße ihn nicht; wenn nach dreißig Tagen, so grüße er ihn und sage ihm keine Trostworte.

10Wenn einem seine Frau gestorben ist und er eine andere genommen hat, so darf man ihn nicht besuchen, um ihm Trostworte zu sagen; trifft man ihn auf der Straße, so sage man ihm solche nachlässig und schwerfällig!?

11R. Ide b. Abin erwiderte: Er darf nach dem Frieden andere fragen, da sie in Frieden leben, andere dürfen nicht nach seinem Frieden fragen, da er nicht in Frieden lebt. –

12Wenn er aber lehrt, daß er [den Gruß] erwidere, so darf man ihn ja grüßen!? – Wenn sie es nicht wissen. –

13Dann darf er es ja auch in jenem Falle!? – In jenem Falle muß er es sagen und [den Gruß] nicht erwidern, in diesem Falle braucht er es nicht zu sagen. –

14Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn jemand seinen Nächsten als Leidtragenden innerhalb der zwölf Monate trifft, so sage er ihm Trostworte und grüße ilm nicht; wenn nach zwölf Monaten, so grüße er ihn und sage ihm keine Trostworte, jedoch indirekt.

15R. Meír sagte: Wenn jemand seinen Nächsten als Leidtragenden nach zwölf Monaten trifft und ihm Trostworte sagt, so ist es ebenso, als wenn ein Arzt zu einem, der ein Bein gebrochen hatte und genesen ist, sagen würde: Komm zu mir, ich werde dir dein Bein brechen und es heilen, damit du dich überzeugest, daß meine Arzneien besser sind!? –

16Das ist kein Widerspruch: eines gilt von Vater und Mutter und eines gilt von anderen Verwandten. –

17Indirekt sollte man ihm ja auch in jenem Falle Trostworte sagen!? – Dem ist ja auch so; unter ‘sage ihm keine Trostworte’ ist zu verstehen, nicht auf gewöhnliche Weise, wohl aber indirekt.

18Die Rabbanan lehrten: Wenn einer der Leidtragenden innerhalb der drei ersten Tage aus einem nahen Orte kommt, so zähle er [die Trauertage] mit ihnen, und wenn aus einem fernen Orte, so zähle er sie besonders; wenn aber später, so zähle er sie besonders, auch wenn er aus einem nahen Orte kommt. R. Šimo͑n sagt, wenn aus einem nahen Orte, so zähle er mit ihnen, selbst wenn er erst am siebenten Tage kommt.

19Der Meister sagte: Wenn er innerhalb der ersten drei Tage aus einem nahen Orte kommt, so zähle er mit ihnen. R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Nur wenn der Familienälteste im Hause ist.

20Sie fragten:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.