Moed Katan — Blatt 24a

1R. Joḥanan fragte Šemuél: Gibt es am Šabbath eine Trauer oder gibt es am Šabbath keine Trauer? Dieser erwiderte: Am Šabbath gibt es keine Trauer.

2Die Jünger saßen vor R. Papa und sagten im Namen Šemuéls: Ein Leidtragender, der während seiner Trauer den Beischlaf ausgeübt hat, verdient den Tod. Da sprach er zu ihnen: Es wurde nur gelehrt, es sei verboten, und zwar wurde es im Namen R. Joḥanans gelehrt;

3wenn ihr aber etwas im Namen Šemuéls gehört habt, so wird es folgendes sein: R. Taḥlipha b. Abimi sagte im Namen Šemuéls: Ein Leidtragender, der das Haar nicht wachsen läßt und die Kleider nicht einreißt, verdient den Tod, denn es heißt: euer Haupthaar sollt ihr nicht wachsen lassen und eure Kleider sollt ihr nicht zerreißen, und ihr werdet nicht sterben &c., demnach macht sich jeder andere, der das Haar nicht wachsen läßt und die Kleider nicht einreißt, des Todes schuldig.

4Raphram b. Papa sagte: Im großen Traktate von der Trauer wird gelehrt, der Leidtragende dürfe während seiner Trauer den Beischlaf nicht ausüben. Einst übte jemand während seiner Trauer den Beischlaf aus, und Schweine schleppten seinen Körper umher.

5Šemuél sagte: Das Entblößen des Hauptes, das Umdrehen des Risses nach hinten und das Aufstellen des Bettes sind [am Šabbath] Pflicht; das Anziehen der Sandalen, der Beischlaf und das Waschen von Händen und Füßen in warmem Wasser ist freigestellt. Rabh aber sagte, auch das Entblößen des Hauptes sei freigestellt. –

6Das Anziehen der Sandalen ist wohl nach Šemuél deshalb freigestellt, weil nicht jeder Schuhe trägt, demnach sollte dies auch vom Entblößen des Hauptes gelten, da nicht jeder mit bloßem Haupte geht!? –

7Šemuél vertritt hierin seine Ansicht, denn Šemuél sagte: Das Einreißen, das nicht bei der Erregung erfolgt, ist kein Einreißen; und das Einhüllen, das nicht auf arabische Weise erfolgt, ist kein Einhüllen. R. Naḥman zeigte: bis zu den Kinngrübchen.

8R. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans: Dies nur, wenn er keine Schuhe anhat, wenn er aber Schuhe anhat, so ist es schon hieraus zu ersehen.

9«Das Einreißen, das nicht bei der Erregung erfolgt, ist kein Einreißen.» Aber als man Šemuél erzählte, Rabh sei gestorben, zerriß er ja über ihn zwölf Gewänder und sprach: Ein Mann, den ich fürchtete, ist dahingegangen! Und als man R. Joḥanan erzählte, R. Ḥanina sei gestorben, zerriß er ja über ihn dreizehn feine wollene Gewänder und sprach: Ein Mann, den ich fürchtete, ist dahingegangen! –

10Anders ist es bei Gelehrten: da jederzeit ihre Lehren genannt werden, so gleicht es stets der Stunde der Erregung.

11Rabin b. Ada sprach zu Raba: Dein Schüler R. A͑mram sagte eine Lehre: Der Leidtragende muß während der sieben Tage den Riß vorn haben, und wenn er [das Gewand] wechseln will, so wechsle er und reiße es ein; am Šabbath muß er den Riß hinten haben, und wenn er [das Gewand] wechseln will, so wechsle er und reiße es nicht ein. –

12Diese Lehre spricht von der Ehrung von Vater und Mutter.

13Dürfen die Risse zusammengenäht werden oder dürfen sie nicht zusammengenäht werden? – Hierüber streiten der Vater R. Oša͑jas und Bar Qappara; einer sagt, sie dürfen nicht zusammengenäht werden, und einer sagt, sie dürfen zusammengenäht werden.

14Es ist zu beweisen, daß der Vater R. Oša͑jas es ist, welcher sagt, sie dürfen nicht zusammengenäht werden. R. Oša͑ja sagte, sie dürfen nicht zusammengenäht werden, und dies wird er wohl von seinem Vater gehört haben. – Nein, er hörte es von seinem Lehrer Bar Qappara.

15Raba sagte: Der Leidtragende darf zuhause in einem Ärmelkittel umhergehen. Abajje traf R. Joseph in seinem Zimmer mit einem Sudarium auf dem Haupte umhergehen; da sprach er zu ihm: Ist denn der Meister nicht der Ansicht, am Šabbath gebe es keine Trauer!? Dieser erwiderte: Folgendes sagte R. Joḥanan: heimliche Dinge halte man.

16R. ELIÉZER SAGTE: SEITDEM DER TEMPEL ZERSTÖRT WORDEN IST, GLEICHT DAS WOCHENFEST DEM ŠABBATH &C. R. Gidel b. Menas ja sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Gamliél.

17Manche beziehen die Lehre des R. Gidel b. Menas ja auf das folgende: Ein Kind bis zu dreißig Tagen ist am Busen hinauszutragen und durch eine Frau und zwei Männer zu begraben, nicht aber durch einen Mann und zwei Frauen;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.