Moed Katan — Blatt 24b
1Abba Saúl sagt, auch durch einen Mann und zwei Frauen. Ferner stelle man sich wegen eines solchen nicht in einer Reihe auf, spreche über es nicht den Trauersegen und richte keine Trostworte an die Leidtragenden.
2Ein dreißig [Tage] altes Kind ist in einem Sarge hinauszutragen. R. Jehuda sagte: Nicht etwa in einem Sarge, den man auf der Schulter trägt, sondern den man an Trägern trägt. Ferner muß man sich seinetwegen in einer Reihe auf stellen, den Trauersegen sprechen und Trostworte an die Leidtragenden richten.
3Eines von zwölf Monaten ist auf einer Bahre hinauszutragen. R. A͑qiba sagte: Wenn es ein Jahr alt und wie ein zweijähriges entwickelt ist oder zwei Jahre alt und wie ein einjähriges entwickelt ist, so ist es auf einer Bahre hinauszutragen.
4R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Wird es auf eine Bahre hinausgetragen, so jammere das Publikum über es, wird es nicht auf einer Bahre hinausgetragen, so jammere das Publikum nicht über es. R. Elea͑zar b. A͑zarja sagte: Kannte es das Publikum, so befasse sich das Publikum mit ihm, kannte es das Publikum nicht, so befasse das Publikum sich mit ihm nicht. –
5Wie verhält es sich mit solchen hinsichtlich der Totenklage? R. Meír sagte im Namen R. Jišma͑éls: [Kinder] Armer mit drei und Reicher mit fünf Jahren. R. Jehuda sagte in dessen Namen: [Kinder] Armer mit fünf und Reicher mit sechs Jahren. Kinder alter Leute gleichen Kindern Armer.
6Hierzu sagte R. Gidel b. Menasja im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Jehuda im Namen R. Jišma͑éls.
7R. A͑nani b. Sason trug an der Pforte des Fürsten vor: Ein Tag vor dem Wochenfeste und das Wochenfest ergeben vierzehn Tage. Als R. Ami dies hörte, ärgerte er sich darüber und sprach: Ist es denn seines: R. Elea͑zar sagte es ja im Namen R. Oša͑jas!?
8R. Jiçḥaq der Schmied trug an der Pforte des Exilarchen vor: Ein Tag vor dem Wochenfeste und das Wochenfest ergeben vierzehn Tage. Als R. Šešeth dies hörte, ärgerte er sich und sprach: Ist es denn seines, R. Elea͑zar sagte es ja im Namen R. Oša͑jas!?
9R. Elea͑zar sagte nämlich im Namen R. Oša͑jas: Woher, daß [das Festopfer] des Wochenfestes sieben Tage nachgeholt werden kann? Es heißt: am Pesaḥfeste und am Wochenfeste, wie es am Pesaḥfeste während aller sieben Tage nachgeholt werden kann, ebenso kann es am Wochenfeste sieben Tage nachgeholt werden.
10R. Papa führte R. Ivja den Greis umher und trug ihm vor: Ein Tag vor dem Neujahrsfeste und das Neujahrsfest ergeben vierzehn Tage. Rabina sagte: Demnach ergeben ein Tag vor dem Hüttenfeste, das Hüttenfest und der achte desselben zusammen einundzwanzig Tage.
11Rabina kam einst nach Sura am Euphrat und R. Ḥahiba aus Sura am Euphrat fragte ihn: Sagte der Meister, ein Tag vor dem Neujahrsfeste und das Neujahrsfest ergeben vierzehn Tage? Dieser erwiderte: Ich sagte nur, die Ansicht R. Gamliéls sei einleuchtend.
12NUR DIE ANGEHÖRIGEN DES VERSTORBENEN REISSEN [AM HALBFESTE DIE KLEIDER] EIN, ENTBLÖSSEN [DIE SCHULTER] UND NEHMEN DAS TRAUERMAHL EIN. DAS TRAUERMAHL IST NUR AUF EINEM AUFGERICHTETEN RUHEBETT EINZUNEHMEN.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.